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Mit dem Begriff Zug wird im Bereich der Eisenbahn allgemein eine Einheit aus einem oder mehreren Triebfahrzeugen und meist einem oder mehreren miteinander gekuppelten Reisezugwagen und/oder Güterwagen bezeichnet. Auch ein einzelner oder mehrere gekuppelte Triebwagen bzw. Triebzüge werden als Zug bezeichnet.
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Im erweiterten Sinn steht das Wort „Zug“ für:
Ebenso kann „Zug“ im Sinne von „Zugfahrt“ verwendet werden: Dabei bezeichnet „Zugfahrt“ keine physische Entität aus Triebfahrzeug und Wagen o. Ä., sondern meint im fahrdienstlichen Sinne eine bestimmte Form von Fahrten mit Eisenbahnfahrzeugen auf einem bestimmten Laufweg. In den offiziellen Richtlinien und Gesetzen wird der Begriff „Zug“ ausschließlich im Sinne von Zugfahrt verwendet; so definiert die deutsche Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in § 34 Abs. (1) EBO:
Als entscheidendes Kriterium ist hierbei der Übergang auf die freie Strecke genannt. Dieses Kriterium muss allerdings als überholt betrachtet werden, da mit der Einführung von elektronischen Stellwerken (ESTW) vermehrt ehemals getrennte Betriebsstellen aus sicherungstechnischer Sicht zu einer Betriebsstelle zusammengefasst werden. Zwischen diesen ehemals als Zugmeldestellen fungierenden Betriebsstellen existiert dann keine „freie Strecke“ mehr. Als Beispiel sei hier der Hauptbahnhof Dresden genannt, dessen Ausdehnung aktuell den Bahnhof Dresden Mitte und die zwischenliegenden Abzweigstellen mit einschließt.
Fahrten, die nicht auf die freie Strecke übergehen, können auch als Rangierfahrt durchgeführt werden und unterliegen dann einer grundsätzlich anderen (d. h. einfacheren) fahrdienstlichen Behandlung als Zugfahrten. Zugfahrten etwa finden entsprechend der technischen Ausrüstung auf einem gesicherte Fahrweg statt und werden mit einem Hauptsignalbegriff zugelassen; Näheres dazu ist in der Fahrdienstvorschrift geregelt. Zugfahrten können unter bestimmten Bedingungen in eine Rangierfahrt übergehen, ebenso umgekehrt.
Über die genaue physische Beschaffenheit einer Zugfahrt macht die EBO bis auf Auflagen u. a. zur Zuglänge, der Höchstgeschwindigkeit und das Führens von Signalen am Zug keine näheren Angaben; insofern können auch einzeln fahrende Lokomotiven bzw. Triebfahrzeuge, Messzüge und zur Überführung verkehrende Arbeitsmaschinen als Zugfahrt verkehren (was mit der landläufigen Definition von Zug nicht unbedingt in Übereinstimmung steht).
Jede Zugfahrt verfügt über eine (tageweise) eindeutige Zugnummer. Ein- und dieselben Fahrzeuge können nacheinandern mehrere Zugfahrten absolvieren (mit unterschiedlichen Zugnummern), ebenso ist es möglich, dass während einer Zugfahrt unterwegs die Fahrzeuge (komplett oder teilweise) wechseln, jedoch dieselbe Zugfahrt fortgesetzt wird (unter derselben Zugnummer).
Hinsichtlich der Art der Fahrzeuge und ihrer Anordnung im Zug werden folgende Arten der Zugbildung unterschieden:
In besonderen betrieblichen Situationen oder aus besonderem Anlass unterscheiden sich außerdem voneinander:
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