Netencyclo, The wikipedia mirror - Enzyklopädie : Zivilehe

- Zivilehe -

Zivilehe :

femme russe

Zivilehe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Zivilehe bezeichnet die Ehe als Rechtsinstitut des bürgerlichen und damit zugleich des staatlichen (weltlichen) Rechts (Siehe Eherecht).

"Zivil" ist in diesem Zusammenhang kein Gegenbegriff zu "militärisch", sondern bezeichnet die Abgrenzung von der christlich-kirchlichen (oder z. B. islamisch-schariatischen) Ehe, die im römisch-katholischen Verständnis ein Sakrament ist (Siehe Kirchliche Trauung), aber nicht allen Konstellationen offensteht, die eine staatliche Ehe eingehen können, wie z.B. Geschiedenen oder gleichgeschlechtlichen Paaren. Letzteren steht die Zivilehe aber auch nur in einigen Ländern, wie z. B. Kanada, Belgien, Spanien und den Niederlanden offen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Urkunde über die zivilrechtliche Eheschließung des Ehepaares Haese aus Varel (1855)

Die Zivilehe in Deutschland wurde zunächst 1798 in den (im Oktober 1794) französisch besetzten und 1801 annektierten Gebieten eingeführt. Als notwendige Folge oder auch Voraussetzung des Code Civil wurde die Zivilehe auch in den sogenannten napoleonischen Satellitenstaaten des Rheinbundes institutionalisiert, etwa im Großherzogtum Berg 1810. Im Zuge der allgemeinen Restauration mit Beginn der preußischen Zeit 1815 wurde die Zivilehe jedoch allmählich wieder abgeschafft, wobei sich der preußische Staat etwa im Erzbistum Köln zunächst als kompromissbereit gegenüber dem amtierenden konservativen Episkopat zeigte. Aufgrund der föderalen Struktur des Deutschen Bundes sind in der Folge bis zur Reichsgründung regional unterschiedliche Annäherungen an die Wiedereinführung der Zivilehe zu beobachten.

Vorreiter waren die Freie Hansestadt Bremen und das Großherzogtum Oldenburg, wo bereits am 31. Mai 1855 ein "Gesetz über die Zivilehe für das Land Oldenburg" verkündet wurde. In der Stadt Varel wurde aufgrund dieses Gesetzes am 22. Juni 1855 die erste zivilrechtliche Trauung in Deutschland durchgeführt. Geheiratet hat damals der Baptistenpastor August Friedrich Wilhelm Haese. Es war für Angehörige von Freikirchen und andere Dissidenten wie Freireligiöse bis dahin nicht möglich, die Ehe einzugehen. Das Recht, legale Eheschließungen durchzuführen, lag bis zum Erlass des genannten Gesetzes allein bei der jeweiligen Staatskirche. Diese wiederum verweigerte solchen, die aus der Staatskirche ausgetreten waren, die Trauung. Preußen führte die obligatorische Zivilehe mit einem vom Landtag am 23. Januar 1874 verabschiedeten Gesetz ein.[1] Im Deutschen Reich ist die Zivilehe am 6. Februar 1875 im Zuge des Kulturkampfs nach preußischem Vorbild gesetzlich geregelt worden.

[Bearbeiten] Heutige Rechtslage

[Bearbeiten] Deutschland

In Deutschland gilt heute die so genannte obligatorische Zivilehe. Damit ist gemeint, dass staatliche Instanzen nur diejenigen als Eheleute betrachten, die entsprechend den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ("standesamtlich") geheiratet haben.

Bis Ende 2008 ist eine kirchliche Trauung in Deutschland insoweit nicht nur unbeachtlich, sondern darf erst nach der Eheschließung stattfinden (Verbot der religiösen Voraustrauung). [2]

[Bearbeiten] Anmeldung

Die beabsichtigte Eheschließung ist nach § 2 und 3 des Personenstandsgesetzes[3] beim Standesamt anzumelden. Dabei sind zumindest Abstammungsurkunden und beglaubigte Abschriften des Familienbuchs der Eltern der beiden Heiratswilligen vorzulegen. Im Einzelfall, etwa bei Ausländern oder bereits schon einmal Verheirateten sind weitere Urkunden erforderlich.[4] Diese Urkunden sind im Regelfall schriftlich bei den zuständigen Standesämtern zu beantragen.

[Bearbeiten] Staatlicher Schutz der Ehe

Artikel 6 des Grundgesetzes setzt in seinem Satz Ehe und Familie stehen unter dem besondern Schutz der staatlichen Ordnung die Zivilehe voraus und schützt grundsätzlich nur diese. (siehe auch Schutz von Ehe und Familie)


[Bearbeiten] Fußnoten

  1. http://rhein-zeitung.de/on/06/01/23/kalender/t/
  2. Spiegel:Heiraten bald ohne Standesamt erlaubt
  3. Nach Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes von 2007 am 1. Januar 2009 werden die Familien- und Heiratsbücher etc. durch elektronische Personenstandsregister ersetzt.
  4. vgl. "Da die erforderlichen Unterlagen von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig sind, wie z. B. Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnort u. a. m. können hierüber keine pauschalen Angaben gemacht werden." (Internetseite des Standesamtes Bad Homburg)

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblink

Personenstandsgesetz zur Eheschließung

[Bearbeiten] Siehe auch

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Zivilehe - Artikel des Tages

Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva

Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.

Femme russe Zivilehe - In den Nachrichten

"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."

© 2008 Netencyclo - Netencyclo Hauptseite - Datenschutz - Impressum - Program Policies
Netencyclo, the Wikipedia mirror : the biggest multilingual free-content encyclopedia on the Internet. Diese Artikel wurde zuletzt am 16. Mai 2007 um 23:12 Uhr geändert. Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. All Wikipedia content is licensed under the GNU Free Documentation License (see details). Content on this web site is provided for informational purposes only. We accept no responsibility for any loss, injury or inconvenience sustained by any person resulting from information published on this site. We encourage you to verify any critical information with the relevant authorities.