Der Zölibat (von lat. caelebs „allein, unvermählt lebend“; umgangssprachlich manchmal auch das Zölibat) bezeichnet das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. In der römischen Religion waren die Vestalinnen zur Keuschheit verpflichtet, während ihre Amtszeit dauerte, durften danach aber heiraten. Die Vestalinnen waren jedoch in dieser Hinsicht eine Ausnahme, der sonstige antike Kultus kannte keine Verpflichtung zur Ehelosigkeit. Neben der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche kennt auch der Buddhismus für Mönche und Nonnen die Zölibatsverpflichtung.
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Der Begriff wird insbesondere innerhalb der römisch-katholischen Kirche verwendet. Dort ist der Zölibat vor der Weihe zum Diakon durch den Canon 277 des kirchlichen Gesetzbuchs Codex Iuris Canonici vorgeschrieben. Ordensleute sind vom Tag ihres Ordenseintrittes implizit zum Zölibat verpflichtet, explizit nach der zeitlichen Profess. Es handelt sich formal um keine „auferlegte“ Verpflichtung, sondern um eine freiwillig gewählte; diese stellt jedoch eine Vorbedingung für die Priesterweihe dar (nicht jedoch in allen Riten der römisch-katholischen Kirche, so gibt es in den mit Rom unierten Kirchen des östlich-orientalischen Ritus keinen Pflichtzölibat). Verheiratete katholische Priester gibt es in seltenen Ausnahmefällen aber auch im lateinischem Ritus: Verheiratete protestantische oder anglikanische Geistliche können im Fall einer Konversion zum Priester geweiht werden (s. Zölibatsdispens). Der Zölibat, der auch als Evangelischer Rat verstanden wird, ist zu unterscheiden von der frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“, von der Mt 19,12 EU spricht und wie sie etwa von Ordensleuten, geweihten Jungfrauen oder Eremiten gelebt wird. Die römisch-katholische Kirche kennt zudem den verheirateten Diakon (Ständiger Diakonat), der sich aber vor seiner Weihe für die Ehe oder für ein zölibatäres Leben entscheiden muss. Eine erneute Eheschließung nach der Weihe (etwa beim Tod der Frau oder Annullierung der Ehe) ist nur mit Erlaubnis des Papstes möglich.
In der lateinischen Teilkirche der katholischen Kirche ist für Bischöfe und Priester der Zölibat in der Regel verpflichtend, in den orientalischen Teilkirchen der katholischen Kirche wie auch in den Orthodoxen Kirchen gilt er nur für Bischöfe, die meist dem Mönchsstand entstammen (wobei hin und wieder auch verwitwete Priester zum Bischof geweiht werden). Priester müssen hier ebenfalls vor ihrer Diakonatsweihe entscheiden, ob sie verheiratet oder zölibatär in den Weihestand treten wollen. Nach dem Tod der Frau ist eine neue Heirat auch hier nicht mehr möglich.
Neuere Forschungen haben ergeben, dass es eine Zölibatsverpflichtung schon viel länger gibt als bisher angenommen. Vor allem die Entlarvung der Aussagen eines Bischofs Paphnutius in Nicäa (325) als Fiktion hat Historiker angeregt, neu zu forschen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Ehelosigkeitszölibat und einem Enthaltsamkeitszölibat. Unter Ehelosigkeitszölibat versteht man, dass Kleriker nicht verheiratet sein dürfen; unter Enthaltsamkeitszölibat ist es durchaus möglich, dass Verheiratete die Weihen empfangen, allerdings müssen sie ab dem Tag der Weihe enthaltsam leben. Der Enthaltsamkeitszölibat wird erstmals auf der Synode von Elvira (ca. 306) als Gesetz aufgeschrieben. Allein die Tatsache, dass in dieser Zeit, bevor etwas Gesetz wurde, etwas allgemeingültig war, weist darauf hin, dass das nicht der Beginn einer Zölibatsverpflichtung war, sondern dass schon eine längere Tradition bestand. Einige Historiker (Cochini, Heid, …) sind sogar der Ansicht, der Zölibat gehe auf apostolische Zeit zurück.
Das Nichteinhalten dieser Verpflichtung führte dann zum Übergang in den Ehelosigkeitszölibat, der sich im hohen Mittelalter abspielte und wodurch die falsche, aber gängige Meinung entstand, der Zölibat habe seinen Ursprung im Mittelalter. Seit dem 2. Laterankonzil 1139 (zur Zeit von Papst Innozenz II.) stellt der Zölibat eine unabdingbare Zugangsvoraussetzung (conditio sine qua non) für den Empfang der Priesterweihe in der römisch-katholischen Kirche dar. Der Papst kann allerdings ohne nähere Begründung Dispens von der Ehelosigkeit erteilen (can 1049 CIC), wovon er aber nur in seltenen Fällen Gebrauch macht – derzeit ausschließlich bei zur römisch-katholischen Kirche konvertierten verheirateten evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur Priesterweihe zugelassen werden.
Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode zu Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass alle Geistlichen nicht mehr heiraten durften. Vor allem die kultische Reinheit der Priester (tägliche Zelebration der Heiligen Messe) spielte dabei eine Rolle, aber auch die Tatsache, dass der Kirchenbesitz sonst an die Kinder von Geistlichen vererbt worden wäre. Verstöße gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen wurden Amt und Besitz entzogen.
Zur Zeit von Nikolaus II. wurde durch die Lateransynode von 1059 jenen Priestern die Teilnahme an der Messe verboten, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte.
In Deutschland wagten nur drei Bischöfe, die römischen Dekrete zu verkünden. Der Bischof von Passau wäre vom Klerus beinahe gelyncht worden und wurde schließlich vertrieben. Gerade Geistliche des niederen Klerus waren besonders betroffen und zu tausenden protestierten sie gegen die neuen Gesetze. Allein in der Diözese Konstanz waren 3600 Geistliche auf einer Synode.[1]
Bis zum 2. Laterankonzil 1139 gab es auch in der römischen Kirche sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die mit ihrer Weihe zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Bei jenem Konzil wurde festgelegt, dass „höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, [...] Amt und Benefizium [verlieren]“ (in Kanon 6) und die Messen von Priestern, die eine Ehefrau oder Konkubine haben, „nicht mehr gehört werden“ dürfen (in Kanon 7). Im gleichen Zuge wurde die Priesterweihe im Rechtsverständnis der römisch-katholischen Kirche zu einem trennenden Ehehindernis – was sie bis heute ist.
Erfolglose Initiativen zur Aufhebung des Pflichtzölibats wurden noch im 15. Jahrhundert sowohl auf dem Konzil von Konstanz als auch auf dem Konzil von Basel unternommen.
Bereits 1520 fordert Martin Luther in seiner Schrift „An den Christlichen Adel deutscher Nation von des Christlichen standes besserung“[2], dass der Zölibat abgeschafft werden soll. Er selbst gab sein Priester- und Mönchtum (Augustiner) auf und heiratete 1525 die ehemalige Nonne Katharina von Bora.
Bis zum Konzil von Trient (1545–1563) kam es jedoch vor, dass Priester mit Konkubinen zusammenlebten. Ihnen wurde dafür in der Regel eine hohe Geldstrafe auferlegt; oft machten die zu zahlenden Beträge mehr als ein Jahresgehalt aus. So wuchs etwa der Zürcher Reformator Ulrich Zwingli bei einem Onkel auf, der als Priester im Bistum Konstanz mit Konkubine und Kindern zusammenwohnte. Auch Zwingli selbst lebte während seines priesterlichen Dienstes in Zürich in einer festen Beziehung. Später heiratete er dann seine Konkubine.
Die Einführung des priesterlichen Zölibats wurde im Mittelalter jedoch nicht nur von der kirchlichen Obrigkeit gefordert und durchgesetzt: Auch das einfache Volk forderte unverheiratete Priester. Diese Forderung durch Laien war Teil einer innerkirchlichen Reformbewegung, die gleichfalls gegen Missstände wie Machtmissbrauch, Korruption (Simonie und Vetternwirtschaft) in der Kirche kämpfte.
Seit der Trullanischen Synode 691 gingen die Teilkirchen im Osten im Hinblick auf die Priesterehe einen anderen Weg als die des Westens, wo sich die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit, wie sie denn auch 1139 tatsächlich kam, immer weiter verfestigte. So kommt es, dass bis heute in der Orthodoxen Kirche und in den katholischen Ostkirchen nur Bischöfe zum Zölibat verpflichtet sind – Priester jedoch nur, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Priesterweihe unverheiratet waren. In der Regel treten diese dann dem Mönchsstand bei.
Die Begründungen für die Einführung des Zölibatsgesetzes damals und das Festhalten daran bis zur Gegenwart waren und sind vielfältig. Die gegenwärtige kirchliche Sicht findet sich vor allem in den Stellungnahmen des 2. Vatikanischen Konzils: LG 29 und LG 42, OT 10 und PO 16.
Zunächst ist hier der Aspekt der kultischen Reinheit zu nennen, der bereits im Alten Testament bei den jüdischen Priestern in Bezug auf ihren Tempeldienst eine Rolle spielte (wobei diesen jedoch nach den Mosaischen Gesetzen die Heirat erlaubt war (3. Buch Mose Kapitel 21)). So hat sich das Argument der kultischen Reinheit wegen der täglichen Zelebration des Heiligen Messopfers zwar seit der frühen Kirche bis hin zum 2. Vatikanischen Konzil als Aspekt offizieller Denk- und Lesart vatikanischer Verlautbarungen erhalten, wurde aber letztlich unter dem Eindruck der Rückbesinnung dieses Konzils auf die biblischen Aussagen fallengelassen.
Einen weiteren Beweggrund, der zur Festschreibung des verpflichtenden Zölibats im 11. Jahrhundert führte, sieht man in dem Versuch der römischen Kirche, die Reduzierung der von Priestern verwalteten kirchlichen Pfründen zu verhindern. Diese Pfründen wurden durch den notwendigen Lebensunterhalt der Familie verheirateter Priester sowie durch Erbschaft dezimiert. Die in der mittelalterlichen Gesellschaft übliche Vererbung der Ämter des Vaters auf den Sohn führte zu Konflikten mit dem zentralistischen Selbstverständnis der Kirche. Durch die Bekräftigung der Zölibatsverpflichtung für Priester wurde verhindert, dass legitime Söhne das Priester- oder Bischofsamt übernehmen konnten. Zugleich erfolgte mit dieser Regelung eine Sicherstellung der Gleichheit des Zugangs zum Priesteramt, insofern prinzipiell und im Idealfall jeder männliche Laie, der die nötigen Bedingungen erfüllte, unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung oder von Reichtum und Besitz dieses Amt übernehmen konnte.
Ein weiterer Aspekt ist die gesellschaftliche Stellung des Priesters, verbunden mit entsprechendem Prestige. Im Christentum bildete sich alsbald die unter anderem noch heute im römisch-katholischen Bereich faktisch bestehende Zwei-Stände-Kirche (Klerus und Laien) heraus, innerhalb derer der Klerus die gesellschaftlich höhere Position sowie (über viele Jahrhunderte damit verbunden) Macht und Besitz innehatte. Hinzu kam die höhere Bildung der Kleriker und ihr damaliges Ansehen als „bessere Christen“, das durch den Zölibat noch untermauert werden sollte. Relativiert wurde dieser Aspekt freilich durch das biblische Ideal des Dienens statt des Herrschens, dem insbesondere die Amtsträger in der Kirche folgen sollen.
Als eine weitere Begründung wird die völlige Einsatzfähigkeit und Verfügbarkeit für die Tätigkeiten im priesterlichen Dienst genannt. Ehelose Priester können sich mehr für ihre Gemeinde einsetzen und brauchen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Rücksicht auf eine Ehefrau oder eigene Kinder zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die Konfrontation mit anti-klerikalen Staaten (alleinstehende Priester sind weniger erpressbar), aber auch für das Spannungsfeld beispielsweise zwischen Familie und Beichtgeheimnis in familienrelevanten Angelegenheiten. Außerdem soll durch die Ehelosigkeit die nicht genuin befriedigte Sexualität sublimiert und in seelsorgliche Energie umgewandelt werden. Kritiker des Zölibats meinen jedoch, dass es wiederum Kraft braucht, die von Priestern in die Aufrechterhaltung der zölibatären Lebensform und das Sublimieren der darin nicht erwünschten Gefühle und Gedanken investiert werden muss, die ihrerseits dem pastoralen Engagement abhanden kommt. Von seiten der Laien kommt eine Kritik, die eine andere Form der Beschränkung zölibatär-priesterlichen Wirkens anspricht: ehelos lebende Priester besäßen demnach nicht genügend Empathie für die Sorgen und Nöte der Laien, weil ihnen die eigene Erfahrungen eines Ehelebens fehlten.
Als entscheidend wird von der römisch-katholischen Kirche die Zeichenhaftigkeit des Zölibats als Verweis auf das Himmelreich angesehen, wo es nach kirchlicher Lehre jedenfalls die Gottes- und Nächstenliebe geben wird, jedoch nicht mehr die Ehe und die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau (vgl. Mt 22,30 EU). Wer die heilige Bindung der Keuschheit um des Himmelreiches willen lebt [3], legt dadurch Zeugnis ab für die im Glauben erwartete zukünftige Welt, in der die menschliche Liebe für Frauen und Männer ihre definitive Erfüllung finden wird. Zugleich wird gegenüber einem einseitig spiritualistischen oder dualistischen Verständnis betont, dass in diesem künftigen Lebensstand auch die eheliche Liebe ihre Vollendung erfährt und in diese Vollendung mit der Auferstehung auch die leibliche Herrlichkeit eingeschlossen ist. Zölibat und Ehe werden so jeweils zu einem Zeichen der alles übersteigenden Liebe Gottes zu den Menschen.
Unter den theologischen Argumenten spielt insbesondere das Verständnis des Zölibats als Charisma, als Geschenk Gottes eine Rolle. Gegner des Zölibats meinen jedoch, dass denjenigen, denen die charismatische Ehelosigkeit tatsächlich gegeben worden ist, keine Verpflichtung bräuchten, da sie freiwillig diese Lebensform wählten. Außerdem betonen sie, dass die Berufung zum Priestertum von der Berufung zur Ehelosigkeit zu trennen sei, und verweisen unter anderem auf das Zweite Vatikanische Konzil, welches die Ehelosigkeit für das Priestertum zwar nicht als notwendig, jedoch als „angemessen“ bezeichnet und für den Bereich der lateinischen Kirche daran festhält:
„Die Kirche hat die vollkommene und ständige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen, die von Christus dem Herrn empfohlen, in allen Jahrhunderten bis heute von nicht wenigen Gläubigen gern angenommen und lobenswert geübt worden ist, besonders im Hinblick auf das priesterliche Leben immer hoch eingeschätzt. Ist sie doch ein Zeichen und zugleich ein Antrieb der Hirtenliebe und ein besonderer Quell geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt. Zwar ist sie nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert, wie die Praxis der frühesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt, wo es neben solchen, die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischöfen das ehelose Leben erwählen, auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt.“
– 2. Vaticanum, Presbyterorum Ordinis, 16
Folgende Bibelstellen beziehen sich auf die Ehelosigkeit:
Den Zölibat mit der Bibel zu begründen ist allerdings nicht überzeugend, denn es gibt auch Bibelstellen über die Ehe von Geistlichen:
Karl Herbst meint in seinem Buch „Der wirkliche Jesus“: Die Geschlechterliebe ist in ihrer Wurzel eine begehrende. Die Liebe Gottes dagegen ist eine schenkende Liebe (Agape). Wenn jemand die Gottesherrschaft so annimmt wie Jesus, „verschenkt“ er sich selbst an alle, anstatt irgendeinen begierig zu lieben und erotisch zu beherrschen. Die Leute, die Liebe Gottes nicht kennen, meinen dann, er mache sich zum „Eunuchen“.
Trotz Zölibatsverpflichtung gibt es römisch-katholische Priester, die Beziehungen eingehen und im Rahmen solcher Beziehungen auch Kinder zeugen. Aufsehen erregte 1995 der Fall von Hansjörg Vogel, der als Bischof von Basel zurücktrat, als bekannt wurde, dass er Vater würde.
Da Priester kirchenrechtlich zur Ehelosigkeit und damit implizit zum Leben in Enthaltsamkeit verpflichtet sind, werden solche Beziehungen von den Betroffenen meist geheimgehalten. Es existieren keine zuverlässigen Quellen über die Zahl solcher Beziehungen und der in ihnen geborenen Kinder. Manche Quellen sprechen von einigen Tausend betroffenen Kindern in Deutschland.[4]
Hamburgs Weihbischof Hans-Jochen Jaschke empfahl der katholischen Kirche, nachdem er von der Deutschen Bischofskonferenz um Stellungnahme in einem Interview zu diesem Thema gebeten worden war, offener mit der Situation von Priestern umzugehen.[5]
Die Regelung der verpflichtenden Ehelosigkeit wurde durch die gesamte Kirchengeschichte hindurch kontrovers diskutiert, und in der Gegenwart werden die Stimmen – auch von kirchlichen Amtsträgern – lauter, die eine Abschaffung des Zölibatsgesetzes fordern. Man betont, dass es biblisch keine Verankerung der Ehelosigkeitsverpflichtung für Priester gibt, sondern verheiratete Amtsträger vorausgesetzt werden (1 Kor 9,5 EU; 1 Tim 3,2 EU). Vor allem, da in den Evangelien von der „Schwiegermutter des Petrus“ gesprochen wird (Matthäusevangelium 8,14 EU; Markusevangelium 1,30 EU; Lukasevangelium 4,38 EU). Die Frage, inwieweit sexueller Missbrauch durch Priester mit der Zölibatsverpflichtung oder aber mit der affektiven Unreife der betroffenen Priester zusammenhängen, heizt die Diskussion um den Zölibat gelegentlich an.
Die Diskussion um den Zölibat wird auch durch die in vielen Ländern stark zurückgehende Zahl katholischer Priester angeregt.[6][7] In vielen Gemeinden (der westlichen Welt) kann wegen dieses Priestermangels keine sonntägliche Eucharistiefeier mehr stattfinden. Als Folge des Priestermangels kommt es in den Bistümern zu Fusionen der Kirchengemeinden und zur Schaffung von Seelsorgeeinheiten. Gegen den „angemessenen“, aber nicht notwendigen Zölibat steht das Recht der Gläubigen auf den Empfang der Sakramente, zumal der Eucharistie. Kritiker stellen die Frage, ob vor diesem Hintergrund das Zölibatsgesetz in seiner jetzigen Form noch gerechtfertigt ist.
In der Bischofssynode in Rom von 2005 wurde der Zölibat zwar thematisiert, aber eine Mehrheit zur Reform unter den Bischöfen fand sich nicht.[8] 2006 bestätigt der Präfekt der Kongregation für den Klerus Kardinal Claudio Hummes, dass der Zölibat kein Dogma sei.[9] Im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben vom 13. März 2007 bestätigt Papst Benedikt XVI. den Zölibat der Priester. [10] Robert Zollitsch, Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz nannte im Februar 2008 den Zölibat "nicht theologisch notwendig" [11]
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."