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Wormser Edikt

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Als Wormser Edikt wird ein Erlass von Kaiser Karl V. bezeichnet, in dem die Reichsacht über Martin Luther verhängt wurde. Auf dem Reichstag zu Worms im Jahre 1521 wurde Luther letztmalig verhört. Da Luther in den zwei Verhandlungen am 17. April und am 18. April jeglichen Widerruf ablehnte, solange er nicht aus der Schrift (d.h. der Bibel) oder aus Vernunftgründen widerlegt würde, wurde über ihn im Edikt vom 8. Mai 1521 die Reichsacht verhängt.[1] Nachdem der Reichstag am 25. Mai zu Ende gegangen war, wurde der Text des Ediktes am 26. Mai von den nicht abgereisten Teilnehmern der Reichsstände akzeptiert und danach bekanntgegeben.[2] [3]Zuvor war Luther durch die päpstliche Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert worden. Die Bannbulle zog zu der damaligen Zeit immer automatisch die Reichsacht nach sich, so dass strenggenommen die Ausfertigung des Wormser Edikts überflüssig war.

Der Luther in seiner Verteidigungsrede zugeschriebene Ausruf "Hier stehe ich und kann nicht anders!" gilt mittlerweile gemeinhin als literarische Erfindung Philipp Melanchthons, durch die Luthers Auftreten in Worms in populärer Weise dramatisiert werden sollte.

Das Wormser Edikt verbot die Lektüre und die Verbreitung der Schriften Luthers über seine Lehre und ordnete ihre Verbrennung an. Luther selbst sollte von jedermann, der seiner habhaft werden konnte, an Rom ausgeliefert werden, und es war verboten, ihn zu beherbergen.

Da das Wormser Edikt erst nach der Abreise der Mehrheit der Reichsstände von der verbliebenen Minderheit beschlossen wurde, erlangte es keine Rechtsgültigkeit und konnte nicht im gesamten Reich durchgesetzt werden. Deshalb wurde das Wormser Edikt unter anderem vom Kurfürsten von Sachsen, Friedrich dem Weisen, nicht angewandt. Friedrich ließ Luther, um ihn vor der Reichsacht zu schützen, zum Schein auf die Wartburg entführen; dort übersetzte Luther u. a. die Bibel ins Deutsche. Karl V. fehlte auch die entsprechende Macht und Autorität, seinen Beschluss gegen das allgemeine Reichsrecht durchzusetzen. Zu einem zumindest faktischen Rechtsfrieden gegen das rechtlich ungedeckte Ansinnen des Kaisers führte auch der Umstand, dass der Kaiser anschließend fast ein Jahrzehnt nicht mehr im Reich weilte.

Siehe auch: Speyerer Protestation

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=109102
  2. http://www.zeno.org/Literatur/M/Luther,+Martin/Biographie
  3. http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/517947/Luther-und-die-Reformation.html

[Bearbeiten] Weblinks

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