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Wolfgang Schnur

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Wolfgang Schnur beim Gründungsparteitag des Demokratischen Aufbruchs am 16. Dezember 1989 in Leipzig

Wolfgang Schnur (* 8. Juni 1944 in Stettin) ist ein deutscher Jurist. Er war in der DDR als Rechtsanwalt, u.a. im Umfeld der evangelischen Kirche, sowie von 1965 bis 1989 als Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) tätig. In der Wendezeit 1989 war Schnur als Politiker aktiv. Er war Mitbegründer und einige Monate Vorsitzender der Partei Demokratischer Aufbruch.

[Bearbeiten] Leben

Wolfgang Schnur wuchs als Waisenkind in Rostock auf. Nach einer Maurerlehre studierte er Rechtswissenschaften und schloss das Studium 1973 als Diplomjurist ab. Er arbeitete zunächst als Rechtsanwalt in Binz, ab 1978 mit eigener Kanzlei in Rostock. Daneben gehörte Schnur in der DDR zu den bekanntesten Kirchenvertretern. Er war Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Mecklenburg, zeitweise Vizepräsident der Synode der Evangelischen Kirche der Union (EKU) und Synodaler des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR. Ende der 80er Jahre war er als Vertrauensanwalt der Evangelischen Kirche für zahlreiche bekannte Oppositionelle in der DDR tätig. Er vertrat zahlreiche Dissidenten, Bürgerrechtler und Wehrdienstverweigerer.

Schnur hatte stets enge Arbeitskontakte zu Horst Kasner, dem Vater Angela Merkels, der in Templin langjährig als Leiter des Pastoralkollegs der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg tätig war. Kasner galt als ein wichtiger Mittelsmann zwischen Kirche und Staat in zentraler Kirchenfunktion. Kasner war Mitglied im Weißenseer Arbeitskreis und war aus Sicht der Staatsführung einer der „progressiven“ [d.h. SED-freundlich eingestellten] kirchenpolitischen Kräfte innerhalb der Kirche. Schnur und die Familie Kasner waren freundschaftlich verbunden. Ende 1989 stellte Schnur Angela Merkel zum 1. Februar 1990 als hauptamtliche Mitarbeiterin beim DA ein und machte sie noch im gleichen Monat zu seiner Pressesprecherin.

Ein ständiger Gesprächspartner von Schnur und Kasner in Sachen SED-Kirchenpolitik waren der als Stasi-Mitarbeiter geführte Clement de Maizière, der Vater des späteren DDR-Ministerpräsidenten Lothar de Maizière. Clement de Maizière war ebenfalls Rechtsanwalt in der DDR. Er war daneben Synodaler der Berlin-Brandenburgischen Kirche und führendes Mitglied der CDU in der DDR. Der Verhandlungspartner von Clement de Maizière, Wolfgang Schnur und Horst Kasner in der DDR-Regierung war von 1979 bis 1988 der damalige Staatssekretär für Kirchenfragen Klaus Gysi.

Im Oktober 1989 war Schnur Mitbegründer der Partei Demokratischer Aufbruch (DA), auf deren Gründungsparteitag er zum Vorsitzenden gewählt wurde. Er war von 1989 bis 1990 Teilnehmer am Zentralen Runden Tisch und 1990 Mitbegründer der Allianz für Deutschland, bestehend aus Demokratischer Aufbruch, Deutsche Soziale Union (DSU) und CDU. Die gezielte Offenlegung seiner Stasi-Akte im März 1990, direkt vor der ersten freien Volkskammerwahl, beendete seine politische Karriere: Von 1965 bis 1989 hatte ihn das Ministerium für Staatssicherheit als IM „Torsten“ bzw. „Dr. Ralf Schirmer“ geführt. Schnur trat vom Vorsitz des DA zurück und wurde aus der Partei ausgeschlossen. Anschließend erkrankte Schnur schwer. Der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble besuchte ihn im Krankenhaus.

Schnurs Tätigkeit für die Staatssicherheit erfolgte in der Zeit von 1965 bis in die Zeit der Friedlichen Revolution stets verdeckt. Allgemein bekannt war aber, dass er als Kirchenanwalt über ständige, gute Arbeitskontakte zur SED verfügte. Auch in seiner Zeit als DA-Vorsitzender pflegte Schnur einen engen Kontakt zu Mitarbeitern des MfS.

Nach der Wiedervereinigung eröffnete er 1991 in Berlin eine Rechtsanwaltskanzlei. 1993 wurde ihm die Anwaltszulassung wegen Mandantenverrat und „Unwürdigkeit“ entzogen, da er sich an den „Grundsätzen der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit vergangen“ habe. Das Urteil wurde 1994 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Schnur arbeitete danach als Investitions- und Projektberater.

Das Landgericht Berlin verurteilte Schnur 1996 wegen politischer Verdächtigung (§ 241a StGB) in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Schnur hatte seine ehemaligen Mandanten Stephan Krawczyk und Freya Klier gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit dem Verdacht ausgesetzt, dass diese Verbindung zum Westfernsehen unterhielten und Freya Klier ein Manuskript mit deutlicher Kritik an den Verhältnissen in der DDR auf dem Dachboden ihres Hauses versteckt habe.

[Bearbeiten] Weblinks

Zum Dokumentarfilm u.a. über Schnur von Günther Bernd Ginzel „Die Verstrickung - Für Gott und die Stasi“ (3sat, 2008):

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