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Wolfgang Däubler

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Wolfgang Däubler (* 5. Mai 1939 in Berlin) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, der sich besonders auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einen Namen gemacht hat.

[Bearbeiten] Leben

Däubler wurde 1939 als Sohn eines Oberlandesgerichtsrats geboren, musste aber vierjährig zu seinen Großeltern in Biberach an der Riß ziehen und besuchte Schulen in Biberach und in Stuttgart. Er legte 1958 sein Abitur in Stuttgart ab und studierte anschließend Rechtswissenschaften in Tübingen, Hamburg, an der FU Berlin und in Dijon. 1962 legte er sein Erstes und 1966 sein Zweites Juristisches Staatsexamen ab. 1965 promovierte Däubler zum Gesellschaftsrecht und legte ein halbjähriges Praktikum bei der Europäischen Kommission ab. Von 1966 bis 1971 war er dann Wissenschaftlicher Assistent an der Universität in Tübingen. 1969 heiratete Däubler Herta Däubler-Gmelin und wurde Mitglied in der ÖTV.

1971 wurde er als Professor an die Universität Bremen auf den Lehrstuhl für deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht berufen. Er war 1987 und 1990 Gastprofessor an der Universität Paris-Nanterre („Paris X“) , 1994 an der University of Texas at Austin, 1995 an der Universität Antwerpen und 1998 an der Universität Bordeaux.

[Bearbeiten] Werk

Forschungsgebiete Däublers sind das Arbeitsrecht, einschließlich der völkerrechtlichen und europarechtlichen Bezüge, die Schuldrechtsmodernisierung, die Reform des Schadensersatzrechts, das Datenschutzrecht und das Erbrecht.

Eine für die ÖTV 1969 erstellte Schrift Däublers über das Streikrecht stieß auf Aufmerksamkeit. Mit dem 1973 veröffentlichten Buch „Grundrecht auf Mitbestimmung“ profilierte sich Däubler als eher linksgerichteter Kritiker des in der Bundesrepublik geltenden Arbeitsrechtes. Nennenswert ist auch sein vor allem bei Studenten und Betriebsräten verbreitetes, aus Arbeitnehmersicht verfasstes Lehrbuch zum Arbeitsrecht. Seine Veröffentlichungen sind umstritten, fanden aber Eingang in den wissenschaftlichen Diskurs und in die Rechtsprechung.

Däubler war auch in der Politikberatung tätig. So leitete er 1978 eine Kommission beim Parteivorstand der SPD zur Reform des Tarifvertragsrechts. Er war 1994 und 1995 im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit Berater der kirgisischen Regierung, für die er ein Arbeitsgesetzbuch entwarf, und beriet 1998 die Regierung Sloweniens. Däubler war an der Ausarbeitung des 2003 in Kraft getretenen Arbeitsverhältnisgesetzes maßgeblich beteiligt.

[Bearbeiten] Weblinks

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