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Das Wittum (lat. vidualitium), Widum oder Witwengut bezeichnete im Mittelalter das Gut, welches die Frau (als Witwe) vom Mann zur Versorgung nach dessen Tod bekam (http://lexikon.meyers.de/meyers/Wittum ).
Das Wittum war häufig gesetzlich festgeschrieben. In sehr alter Zeit bestand das Wittum nur aus Fahrnis (also Mobilien - auch Mobiliarwittum genannt), später wurde es zur Immobiliardos (also Immobilie), die durch eine Urkunde übereignet wurde. Das Wittum wurde mehr und mehr der Morgengabe ähnlich, ja trat an ihre Stelle - bis schließlich Wittum und Morgengabe nicht mehr klar (auch begrifflich) zu trennen war. Das Wittum wurde die Versorgung der Witwen, da es lebenslänglich in ihrem Besitz blieb.
Der Begriff Widum bezeichnete im Mittelalter ursprünglich größere Ländereien, die der Gattin eines Herzogs, im Fall einer Witwenschaft als Versorgung zugedacht waren. Vermutlich sollte das Widumsgut die Witwe wirtschaftlich absichern und für eine Nichteinmischung in die Politik kompensieren.
Adelige Familien, die ihre weiblichen Mitglieder in Klöstern unterbrachten, statteten diese mit sogenannten Widumshöfen aus. Um die adeligen Nonnen von jeglicher Arbeit zu befreien, erhielten die Klöster Höfe mitsamt Leibeigenen zur Versorgung der Damen. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff Widumshof auch auf den Pfarrhof übertragen, der dem Geistlichen als wirtschaftliche Grundlage diente.
Widum taucht heute noch, wenn auch in abgewandelter Form, als Orts-, Straßen- oder Flurname auf, sowie in Österreich als Bezeichnung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes einer (katholischen) Pfarre.
Das Wort "widum" und "wittum" leitet sich von derselben Wurzel her wie "widmen"; Widum und Wittum bezeichnet also ein "gewidmetes Gut", in Tirol und Südtirol heute noch gebraucht als Bezeichnung für einen Pfarrhof; später wurden auch Witwenversorgungen so genannt, da auch diese "gewidmete Güter" waren; die Verknüpfung des Wortes Widum mit Witwe ist volksetymologisch, und daher nicht richtig. Belege: Duden, Etymologie, s.v. widmen, Wittum, Witwe; besonders klar: H. Paul, Deutsches Wörterbuch, s.v. widmen; weiters: M. Lexer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch, s.v. widem, widum usw. und auch andere Wörterbücher mit etymologischen Vermerken
Das Witwengut diente im Mittelalter der Versorgung der Witwe nach dem Tod des Mannes. Sie erhielt bei der Hochzeit bestimmte Güter zugewiesen, die ihren Unterhalt als Witwe sichern sollten.
Das Witwengut war in späterer Zeit wie das Altenteil eine spezielle Form des Leibgedinges, das Unterhaltsverpflichtungen regelte, wenn beispielsweise in der Landwirtschaft eine Hofübergabe erfolgte.
Wittum hieß bis 1918 "die zum standesgemäßen Unterhalt der Witwe des Monarchen und der Witwen von Prinzen eines fürstlichen Hauses zu gewährende Dotation" (Meyers).
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."