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Abkürzung: WP:SB, WP:SR
Die Stimmberechtigung ist Voraussetzung, um sich als Benutzer an bestimmten Verfahren wie Meinungsbildern und Personenwahlen zu beteiligen. Für verschiedene Verfahren gelten verschiedene Stimmberechtigungen. Zur Meinungsabgabe in Verfahren, die nicht explizit eine Stimmberechtigung vorsehen, sind ansonsten natürlich alle Benutzer – auch ohne Anmeldung – herzlich eingeladen.
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Die allgemeine Stimmberechtigung ist für das Abstimmen bei Meinungsbildern, Adminwahlen, Bürokratenwahlen, Checkuserwahlen, Oversightwahlen, Deadmin-Anträgen und Benutzersperrverfahren nötig. Die folgenden Kriterien muss ein Benutzer zu Beginn des Verfahrens erfüllen, um allgemein stimmberechtigt zu sein:
Diese Kriterien wurden im April 2005 im Meinungsbild zur Stimmberechtigung festgelegt. Die Stimmabgabe kann nur persönlich vorgenommen werden.
Für die Wahlen der Mitglieder des Schiedsgerichts gelten besondere Kriterien. Neben der allgemeinen Stimmberechtigung muss ein Benutzer darüberhinaus zu Beginn der Wahl die folgenden Kriterien erfüllen, um sich an der Abstimmung zu beteiligen:
Diese Kriterien basieren auf dem Meinungsbild „Schiedsgericht Oktober 2007“.
Mit der Vorlage:Stimmberechtigt kann man automatisch Links zur Überprüfung der Stimmberechtigung erzeugen.
Nicht stimmberechtigt, selbst wenn die oben genannten Vorgaben erfüllt werden, sind