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Ein Werturteil ist ein Urteil, welches einen Sachverhalt bewertet, zählt also, wenn formuliert, zu den normativen Aussagen. Ein Werturteil der Form „S ist P“ kann als Prädikatbegriff einen Wertbegriff wie „gut“, „schön“ o. Ä. enthalten und entsprechend als Geschmacksurteil (z. B. „… ist angenehm“), ästhetisches Urteil (z. B. „… ist hässlich“) oder sittliches Werturteil (z. B. „… ist gerecht“) klassifiziert werden.[1] Die Möglichkeit, im Rahmen wissenschaftlicher Methodik Werturteile nicht nur zu beschreiben, sondern auch mit Geltungsanspruch zu formulieren, wurde vielfach bestritten, u. a. mit dem Argument, dass diese in (nur vermeintlich) objektiver Form subjektive, d. h. nicht objektiv verifizierbare Stellungnahmen ausdrücken – eine Kritik, die am prominentesten durch Max Weber formuliert wurde und im sog. Werturteilsstreit zu Beginn des 20. Jh. ausgetragen wurde, welcher in den Positivismusstreit der 1960er Jahre mündete.[2]
Nach einer verbreiteten philosophischen Maxime ist von beschreibenden Aussagen, Feststellungen bzw. Seins-Aussagen prinzipiell kein Schluss auf Sollens-Aussagen möglich. Argumentativ begründet hat dies bereits David Hume, welcher das heute sog. „Hume’sche Gesetz“ bzw. die „Sein-Sollen-Dichotomie“ formuliert hat.[3] In der Theorie moralischer Sprache, der Metaethik, gilt ein entsprechender Fehlschluss seit George Edward Moore als Naturalistischer Fehlschluss.
Man kann die zugrundeliegende Überlegung so beschreiben, dass aus rein beschreibenden Aussagen kein deduktiver Schluss auf irgendwelche Werturteile gezogen werden kann: Deduktionen sind nur logische Umformungen, durch die kein neuer Gehalt entstehen kann; es könnten nur die in den Prämissen bereits implizit enthaltenen Gehalte explizit bemacht werden. Scheinbare Ableitungen von Wertungen aus Beschreibungen werden dann z. B. damit erklärt, dass bestimmte Wörter wie „Funktion“ oder „Wesen“ in den Prämissen verwendet wurden, die bei genauerer Analyse selbst bereits nicht rein deskriptiv sind. Ein einfacheres Beispiel ist: aus „Anita hat Lisa versprochen, ihr bei den Hausaufgaben zu helfen“ scheint zu folgen: „Anita soll Lisa bei den Hausaufgaben helfen!“ Der erste Satz scheint deskriptiv, der zweite normativ; eine mögliche Erklärung lautet, dass das Wort „versprochen“ dafür sorgt, dass auch der erste Satz normativ ist. Solche mehr oder weniger versteckte Normativität wurde zu einem wissenschaftstheoretischen Problem für Positionen, welche normative Elemente aus der Wissenschaft auszuschließen versuchen. Ist eine solche Trennung prinzipiell und faktisch möglich, konkret: kommt Wissenschaft bei genauester Analyse ihres Vokabulars ohne Werturteile aus? – Diese Frage wird seit dem 20. Jh. kontrovers debattiert.
Max Weber nennt „Wertungen“ die praktischen Bewertungen einer durch unsere Handlungen beeinflussbaren Erscheinung als verwerflich oder billigenswert.[4] Wissenschaften aber haben nach Weber rein deskriptiv zu operieren und Werte nur als bestehend, nicht aber als gültig zu behandeln.[5] Eine methodisch korrekt verfahrende Soziologie delegiere daher alle Werturteile an eine Disziplin, welche Weber „Wertphilosophie“ nennt. Man hat dies als eine indirekte Bezugnahme auf die zeitgenössische Wertethik verstanden.[6]
Theodor Geiger macht in seiner Theorie der Ideologie das Werturteil zum Prototyp einer ideologischen Aussage. Es spreche nicht über die objektiv erkennbare Wirklichkeit, sondern über eine subjektive Einstellung des Sprechenden, dessen Gefühl und Wertung – schon durch die Urteilsform als „Ist-Aussage“ – als objektive Eigenschaften ausgegeben werde.[7] Damit enthalte ein Werturteil einen atheoretischen Bestandteil und sei erkenntnisillegitim. Die dadurch vorgenommene sprachlogische Maskierung stehe in der Regel in Zusammenhang mit einem sozialen, oft vitalen Interesse des Sprechers an dem betreffenden Gegenstand. Geiger räumt freilich ein, dass durch Umformulierung oft aus einem Werturteil eine einwandfreie Aussage hergestellt werden könne.
Während Geiger die Position Webers eher noch verschärft, wurde andererseits auch eine Unaufgebbarkeit von Werturteilen für die Wissenschaft verteidigt. So sieht etwa Leo Strauss eine volle Erkenntnis des Seinsollenden letztlich nur durch Einbezug auch von Werturteilen möglich. Das Ideal wertfreier (Sozial-)Wissenschaft führe in den Nihilismus.[8]
Auch G. Weisser[9] verteidigt eine Sozialwissenschaft, welche Werturteile rational begründet – und letztlich auch kategorische Imperative aussprechen soll.
Hans Albert hat eine Zwischenposition eingenommen. Geigers ideologiekritische Behauptung, Werturteile seien erkenntnistheoretisch illegitim, kritisiert er beispielsweise mit dem Argument, dies stelle selbst ein Werturteil dar und falle unter das eigene Verdikt, ideologisch zu sein.[10] Webers Rückzug auf die Beschreibung von Seiendem und Enthaltung von Forderungen von Seinsollendem weiterführend, unterscheidet Albert zwischen Objektsprache und Metasprache. Die Werturteile werden als Teil der Objektsprache verstanden, über welche die Metasprache handelt, die selbst aber frei von Werturteilen sein soll. Damit ergibt sich eine genauere Definition: ein Satz ist genau dann ein Werturteil, wenn dieser
„1. den jeweils anvisierten Sachverhalt in positiver oder negativer Weise für das Verhaltem (Stellungnahme oder Handeln) auszeichnet;
2. dabei ein normatives Prinzip (Wertstandard oder Verhaltensmaxime) als gültig unterstellt, das ein entsprechendes Verhalten fordert; und
3. eine präskriptive Erwartung involviert, daß die Adressaten des Satzes sich mit diesem Prinzip identifizieren und sich daher entsprechend verhalten[11]“
In den 1960er Jahren wird derselbe Problemkomplex weiterverfolgt im Zusammenhang der Methodendiskussion („Logik“) der Sozialwissenschaften. Siehe hierzu den Hauptartikel Positivismusstreit.