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Waldeck-Pyrmont :

femme russe

Waldeck

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Dieser Artikel befasst sich mit der Grafschaft, dem späteren Fürstentum und Freistaat Waldeck in Hessen; andere Bedeutungen unter Waldeck (Begriffsklärung).
Waldeck
Wappen Flagge
Wappen des Fürstentums Waldeck Flagge des Fürstentums Waldeck
Lage im Deutschen Reich
Lage Waldecks im Deutschen Bund
 
Landeshauptstadt Arolsen
Regierungsform Monarchie/Republik
Staatsoberhaupt Fürst (bis 1918)
Dynastie Haus Waldeck
Bestehen 1349–1929
Fläche 1121 km²
Einwohner 61.707 (1910)
Bevölkerungsdichte 55 Einwohner/km²
Entstanden aus Grafschaft Waldeck und Pyrmont
Aufgegangen in preußische Provinzen Hessen-Nassau und Hannover
Hymne Mein Waldeck
Stimmen im Bundesrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen WA
Karte

Waldeck war seit dem 14. Jahrhundert eine selbständige Grafschaft im Heiligen Römischen Reich, seit 1815 – als Fürstentum Waldeck-Pyrmont − Mitgliedsland des Deutschen Bundes und danach ein Gliedstaat des Deutschen Reiches beziehungsweise der Weimarer Republik. Residenz und Verwaltungssitz war zuerst die Burg Waldeck an der Eder und ab 1655 Arolsen (heute Bad Arolsen). Das Fürstentum bestand aus zwei räumlich getrennten Teilen, der ehemaligen Grafschaft Waldeck (heute in Nordhessen) und der wesentlich kleineren Grafschaft Pyrmont (heute in Südniedersachsen).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Wappen

[Bearbeiten] Waldeck-Pyrmont: Großes Staatswappen

Blasonierung: Das große Staatswappen des Fürstentums führt einen zweimal gespaltenen und zweimal geteilten Schild mit aufgelegtem Herzschildchen, welches das alte Wappen des Fürstentums Waldeck zeigt. Im ersten und neunten Feld erscheint das Wappen der Grafschaft Rappoltstein (auf die die Waldecker Fürsten seit 1793 einen nur vage begründeten Anspruch erhoben), im dritten und siebten Feld das Wappen der Herrschaft Hohenach/Hohenack (beide im Elsass), im vierten Feld das Wappen der Herrschaft Tonna in Thüringen (die ab 1815 zu Waldeck gehörte), und im sechsten Feld das Wappen der Herrschaft Geroldseck (dabei handelt es sich um Grand-Geroldseck im Elsass, nicht um Hohengeroldseck im Ortenaukreis).

Auf den Schild ruhen fünf Spangenhelme:

Als Schildträger dienen zwei goldene Löwen, die auf einen Ornament stehen, um das ein schwarzes Band mit der Devise „PALMA SUB PONDERE CRESCIT“ (Die Palme wächst unter der Last) geschlungen ist.

[Bearbeiten] Daten

[Bearbeiten] Geschichte

[Bearbeiten] Ursprung

Ahnherren der Grafen von Waldeck und Fürsten von Waldeck und Pyrmont waren die Grafen von Schwalenberg väterlicherseits (mit Widekind I. als Stammvater), sowie die Herren von Itter auf mütterlicher Seite.

Erstmals bezeugt ist die Burg Waldeck über der Eder im Jahre 1120. Nach dieser Burg nannte sich ein Zweig der Grafen von Schwalenberg ab 1180, nachdem Volkwin II. von Schwalenberg die Burg durch seine Heirat mit Luitgard, der Tochter des Grafen Poppo I. von Reichenbach und Hollende und Erbin von Waldeck, erworben hatten. Im Laufe der Geschichte gelang es diesem Geschlecht, ein kleines Herrschaftsgebiet in Nordhessen aufzubauen.

[Bearbeiten] Blütezeit

Zunächst war Waldeck ein Lehen des Erzbistums Mainz. 1349 wurde die Grafschaft Reichslehen.[1] 1397 spaltete sich die Familie in zwei Linien auf, die Eisenberger Linie und die Wildunger Linie. Beide Linien kamen 1431/38 aus Finanznot unter die Lehnshoheit der Landgrafschaft Hessen (ab 1576 Hessen-Kassel). Der Landgraf zahlte den Grafen von Waldeck ein Lehnsgeld zur Schuldentilgung und übernahm auch deren verbleibende Schulden.[2] 1526 und 1529 führten die Grafen Philipp IV. von Waldeck-Wildungen und Philipp III. von Waldeck-Eisenberg die Reformation ein. Mehrere Erbteilungen führten zum Entstehen verschiedener Linien und Nebenlinien, die aber 1692 durch die Linie Eisenberg wieder vereint wurden. 1625 gelangte durch Erbvertrag auch die Grafschaft Pyrmont an die Grafen von Waldeck, die sich fortan Grafen von Waldeck und Pyrmont nannten. 1639 kamen die Grafschaft Cuylenburg in Gelderland mit den Herrschaften Werth im Münsterland, Palant und Wittem, 1640 die Herrschaft Tonna in Thüringen, als Lehen der Herzöge von Sachsen-Altenburg, 1640 durch Erbschaft an Waldeck-Pyrmont. Letztere wurde allerdings schon 1677 an Herzog Friedrich I. von Sachsen-Altenburg verkauft.

Georg Friedrich aus der Neuen Eisenberger Linie, der 1664 die Teilgrafschaft Waldeck-Eisenberg erbte, nannte sich demgemäß „Georg Friedrich Graf und Herr zu Waldeck, Pyrmont und Cuylenburg, Freiherr zu Tonna, Paland, Wittem, Werth.“ 1682 wurde er von Kaiser Leopold I. als Fürst von Waldeck in den Reichsfürstenstand erhoben. Am 12. Juni 1685 führte er durch Vertrag mit Graf Christian Ludwig aus der Neuen Wildunger Linie die Primogenitur im Hause Waldeck ein. Kaiser Leopold I. bestätigte diesen Vertrag 1697. Nach Georg Friedrichs Tod 1692 gelangte Christian Ludwig somit in Alleinbesitz der Gesamtgrafschaft. Die Grafschaft Cuylenburg and die Herrschaft Werth fielen allerdings 1714, auf Grund der im November 1680 vollzogene Heirat seiner Tochter Sophia Henriette (1662–1702) mit Herzog Ernst von Sachsen-Hildburghausen, an Sachsen-Hildburghausen.

Waldeck Comitatus im Jahr 1645

[Bearbeiten] Reichsfürstentum

Friedrich Anton Ulrich von Waldeck und Pyrmont wurde am 6. Januar 1712 von Kaiser Karl VI. in den erblichen Fürstenstand erhoben und nannte sich seitdem Fürst von Waldeck und Pyrmont. Die Wirren um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert überstand das Fürstentum, das 1807 dem Rheinbund beigetreten war,[3] ohne in das napoleonische Königreich Westphalen eingegliedert zu werden. Waldeck musste sich verpflichten, katholischen Bürgern Gleichberechtigung in ihrer Religionsausübung zu sichern und im Falle eines Feldzuges 400 Soldaten zu stellen. Eine kurzfristige Erbteilung im Jahr 1806 zwischen den Brüdern Friedrich und Georg endete schon nach sechs Jahren mit dem Tod Friedrichs. 1815 trat Waldeck-Pyrmont dem Deutschen Bund bei, 1832 dem Deutschen Zollverein. 1847 wurde, auf Betreiben Preußens, die Lehnshoheit von Hessen-Kassel über Waldeck (wie auch über Schaumburg-Lippe) durch Schiedsspruch des Bundestags endgültig aufgehoben, nachdem diese durch den Beitritt zum Rheinbund 1807 bereits faktisch gelöst worden war. Für Hessen-Kassel war dies ein Verlust, denn es konnte nunmehr kein Heimfallsrecht mehr beanspruchen.

[Bearbeiten] Anlehnung an Preußen

Waldeck hatte am 1. August 1862 eine Militärkonvention mit Preußen geschlossen, stand daher im Krieg von 1866 zwischen Preußen und Österreich auf die Seite Preußens und entging dadurch (im Gegensatz zu Hessen-Kassel) der Annexion. Es konnte sogar territorialen Zugewinn verbuchen: Die bis 1815 hessen-darmstädtischen, seitdem kurhessischen Enklaven Höringhausen, Eimelrod, Hemminghausen und Deisfeld, bisher Teil des kurhessischen Kreises Frankenberg, kamen zum Kreis des Eisenbergs.

Da das kleine und finanzschwache Fürstentum jedoch seine Beiträge zum Norddeutschen Bund nicht zahlen konnte, lehnte der Landtag die Bundesverfassung einstimmig ab, um den Fürsten zu einem Akzessionsvertrag mit Preußen zu drängen. Bismarck hatte zuvor den Gedanken einer Vereinigung mit Preußen aus Prestigegründen abgelehnt. Daraufhin schloss Waldeck im Oktober 1867 den Akzessionsvertrag mit Preußen, demgemäß das Fürstentum nominell selbständig blieb, Preußen aber ab 1. Januar 1868 die Staatsdefizite und die innere Verwaltung, einschließlich Justiz- und Schulwesen, des Fürstentums, allerdings gemäß waldeckschen Gesetzen, übernahm. Preußen ernannte seitdem, in formellem Einverständnis mit dem Fürsten, einen Landesdirektor. Die Gerichtsbarkeit wurde von den preußischen Landgerichten in Kassel und, für den Landesteil Pyrmont, in Hannover ausgeübt. Dem Fürsten blieben nur noch die Verwaltung des Kirchenwesens, das Begnadigungsrecht und ein Zustimmungsrecht bei Gesetzen. Auch erhielt er weiterhin den Ertrag der Domänen. Der Vertrag wurde in der Folge alle zehn Jahre erneuert. 1871 wurde Waldeck ein Bundesstaat des Deutschen Reiches.

1879 heiratete die 20-jährige Prinzessin Emma von Waldeck-Pyrmont (Tochter von Fürst Georg Viktor) König Wilhelm III. der Niederlande und wurde damit zur Ahnin aller bis heute folgenden niederländischen Könige und Königinnen.

[Bearbeiten] Ende

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde der letzte regierende Fürst, Friedrich (1865–1946), am 13. November 1918 durch eigens angereiste Vertreter der Kasseler Arbeiter- und Soldatenräte für abgesetzt erklärt. Er war damit der letzte seines Amtes enthobene deutsche Landesherr. Waldeck-Pyrmont wurde ein Freistaat innerhalb der Weimarer Republik. Allerdings machten sich die Waldecker Politiker nicht die Mühe, eine republikanische Verfassung auszuarbeiten, so dass die monarchische Konstitution von 1849/52 formell noch bis 1929 in Kraft blieb.[4] Die Bestimmungen des Akzessionsvertrages mit Preußen blieben weiterhin in Kraft, auch nachdem der Kreis Pyrmont am 30. November 1921 nach einer Volksabstimmung abgetrennt und im Rahmen eines Staatsvertrags mit Preußen der preußischen Provinz Hannover zugeordnet und mit dem Landkreis Hameln zum Landkreis Hameln-Pyrmont vereinigt wurde.

Erst 1926 kündigte Preußen den Akzessionsvertag. Da Waldeck nach der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes am 9. April 1927, der eine Verminderung der Reichssteuerzuweisungen um fast 600.000 Reichsmark bedeutete, ohne unzumutbare Steuererhöhungen finanziell nicht mehr lebensfähig war, wurde der verbliebene Freistaat Waldeck am 1. April 1929 ebenfalls in Preußen eingegliedert und Teil der Provinz Hessen-Nassau. Seit 1946 ist Waldeck Teil des Bundeslandes Hessen.

[Bearbeiten] Verwaltungsgliederung

Bis 1816 war Waldeck in neun Ämter gegliedert: Arolsen, Eilhausen, Eisenberg, Landau, Lichtenfels, Rhoden, Waldeck, Wetterburg und Wildungen. 1816 wurden diese zu fünf Oberämtern zusammengelegt: Rhoden und Eilhausen wurden zum Oberamt der Diemel vereinigt, mit Sitz in Rhoden; Arolsen, Wetterburg und Landau wurden im Oberamt der Twiste zusammengefasst, mit Sitz in Arolsen; Waldeck ging im Oberamt der Werbe auf, mit Sitz in Sachsenhausen; und Wildungen wurde zum Oberamt der Eder, mit Sitz in Alt-Wildungen. Lichtenfels (mit Sitz in Sachsenberg) blieb bis 1848 selbständig, ging aber dann im Amt Eisenberg auf.

1849/50 wurde das Fürstentum in Kreise eingeteilt: den Kreis der Eder (Sitz in Wildungen), den Kreis des Eisenbergs (Sitz in Korbach) und den Kreis der Twiste (Sitz in Mengeringhausen, ab 1857 in Arolsen). Die Oberämter der Eder und der Werbe sowie das vom Oberamt der Twiste abgetrennte Freienhagen wurden zum Kreis der Eder. Strothe und Meineringhausen kamen zum Kreis des Eisenbergs. Die Oberämter der Twiste und der Diemel wurden zum Kreis der Twiste. Hinzu kam der Kreis Pyrmont (ab 1921 mit dem preußischen Kreis Hameln (Provinz Hannover) vereinigt).

Nach dem Anschluss an die preußische Provinz Hessen-Nassau 1929 bestanden die drei verbliebenen Kreise zunächst weiter. Die Reichsregierung von Papen legte 1932 die Kreise der Eder und des Eisenbergs zusammen, und der Kreis der Twiste sollte am 1. April 1934 mit dem benachbarten Kreis Wolfhagen zusammengelegt werden, mit Verwaltungssitz in Arolsen. Dazu kam es nach der Machtergreifung von 1933 nicht mehr. Ein Gesetz vom 28. Februar 1934 hob die Zusammenlegung Eder-Eisenberg und die geplante Zusammenlegung Twiste-Wolfhagen auf. Am 1. Februar 1942 wurden dann die drei Waldecker Kreise zum Landkreis Waldeck mit Sitz in Korbach vereinigt. Im Zuge der hessischen Gebietsreform von 1974 wurde dieser Kreis mit dem benachbarten Kreis Frankenberg (Eder) zusammengeschlossen zum neuen Landkreis Waldeck-Frankenberg; dabei wurde die Stadt Züschen aus ihrer jahrhundertealten Zugehörigkeit zu Waldeck herausgelöst und als Stadtteil der im Schwalm-Eder-Kreis liegenden Stadt Fritzlar eingegliedert.

[Bearbeiten] Liste der Regenten und Regierungschefs

[Bearbeiten] Grafen und Fürsten von Waldeck

[Bearbeiten] Grafen von Waldeck


Teilung in Waldeck-Eisenberg und Waldeck-Wildungen

[Bearbeiten] Grafen von Waldeck-Wildungen


Ein Sohn Philipps II., Franz von Waldeck, war seit 1530 Bischof von Minden, seit 1532 Bischof von Münster und Osnabrück.

[Bearbeiten] Grafen und Fürsten von Waldeck-Eisenberg


Georg Friedrich wurde am 17. Juni 1682 durch Kaiser Leopold I. in den persönlichen Reichsfürstenstand erhoben. Nach seinem Tod ging seine Teilgrafschaft durch Erbvertrag an Christian Ludwig von Waldeck-Eisenberg, der damit beide Teile der Grafschaft wieder vereinte.

[Bearbeiten] Grafen von Waldeck

[Bearbeiten] Grafen von Waldeck und Pyrmont (Haus Waldeck)

[Bearbeiten] Fürsten zu Waldeck und Pyrmont

[Bearbeiten] Chefs des Hauses Waldeck-Pyrmont

[Bearbeiten] Preußische Landesdirektoren 1868–1914

[Bearbeiten] Regierungschefs des Freistaats Waldeck-Pyrmont in der Weimarer Republik

[Bearbeiten] Landesvertretung 1919–1925

Jahr
1919 SPD 30,4% 7 Sitze DNVP 23,2% 6 Sitze DDP 21,2% 4 Sitze Waldeckischer Volksbund 13,6% 3 Sitze DVP 7,1% 1 Sitz
1922 Waldeckischer Landeswahlverband (Landbund / DNVP / DVP / Handwerkerbund) 50,2% 9 Sitze SPD 20,9% 4 Sitze DDP 12,9% 2 Sitze Waldeckische Vereinigung 8,7% 1 Sitz USPD 7,4% 1 Sitz
1925 Landbund 33,5% 7 Sitze SPD 18,6% 3 Sitze DNVP 16,1% 3 Sitze Handwerkerbund 12,1% 2 Sitze DVP 9,6% 1 Sitz DDP 6,7% 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht in der Landesvertretung vertretene Wahlvorschläge

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Reichslehensbrief 1379
  2. Thomas Brückner: Lehnsauftragung, Inaugural-Dissertation, Juristische Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg, 2002, S. 68.
  3. Akzessionsvertrag Waldecks zum Rheinbund, 18. April 1807
  4. Frank-Lothar Kroll: Geschichte Hessens, C. H. Beck, München, 2006, ISBN 978-3-406-53606-9; S. 77.
  5. Philipp Dietrich

[Bearbeiten] Weblinks

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Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.

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