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Ein Wahlsystem oder Wahlverfahren ist eine formalisierte Methode, um für eine Wahl festzulegen,
Wahlsysteme werden zum Beispiel in der Politik, in Vereinen und bei der Preisvergabe im Sport eingesetzt.
Wichtige Wahlsysteme sind die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Es gibt sie in zahlreichen Variationen. In der Schweiz und in mancher Fachliteratur spricht man von Majorz und Proporz.
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Wahlsysteme können einzelne Parteien begünstigen oder benachteiligen. Wenn es zur Diskussion über Wahlsystemfragen kommt, argumentieren die Parteien daher oftmals entsprechend ihrem eigenen Interesse. Als 1948/49 in Westdeutschland über das Wahlsystem für den Bundestag diskutiert wurde, war die CDU/CSU für ein Mehrheitswahlsystem, die FDP hingegen für ein Verhältniswahlsystem, denn als kleine Partei hätte sie in einem Mehrheitswahlsystem vermutlich schwere Nachteile erlitten. Es muss aber immer bedacht werden, dass das Wahlsystem nur ein einziger Faktor bei der Herausbildung von Parteiensystemen ist. Duvergers Gesetz, demzufolge ein Mehrheitswahlsystem nur noch zwei Parteien bestehen lässt, kann allenfalls eine begründete Vermutung sein - die in der Realität oft auch widerlegt wurde.
Ein Wahlsystem wird danach beurteilt, welchen Zielfunktionen es entgegenkommt. Diese Zielfunktionen können sein:
Vor allem die ersten beiden Zielfunktionen stehen im Widerspruch zueinander. In der Gesellschaft leben viele politische Ideen nebeneinander, die durch Parteien im Parlament repräsentiert werden wollen; die dadurch entstandene Vielfalt der Parteien erschwert die Regierungsbildung. Die Mehrheitswahl entspricht der Zielfunktion stabiler Regierungsbildung (Konzentration), die Verhältniswahl der Repräsentation.
Traditionell beschreibt man Wahlsysteme entweder als Mehrheitswahl, Verhältniswahl oder gemischtes (oder auch: kombiniertes) System. Spricht man von Mehrheitswahl, meint man gemeinhin die relative Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen, bei der Verhältniswahl die sogenannte reine Verhältniswahl. Man kann sich das als die beiden Pole ein und derselben Achse vorstellen: Bei dieser Form der Mehrheitswahl ist das Land in so viele Wahlkreise aufgeteilt, wie es Sitze im Parlament geben soll. Pro Wahlkreis wird ein Kandidat gewählt. Bei der reinen Verhältniswahl ist das ganze Land ein Wahlkreis; da in diesem mehrere Sitze verteilt werden müssen, bedient man sich dazu Wahllisten der einzelnen Parteien. Zwischen den beiden Polen gibt es Systeme, in denen das Land in mehrere Mehrpersonenwahlkreise eingeteilt ist. Diese Einteilung der Wahlsysteme entspricht nicht zwingend derjenigen nach der Zielfunktion.
Dieter Nohlen teilt die Wahlsysteme in fünf Mehrheits- und fünf Verhältniswahlsysteme ein, wobei er betont, dass sich noch weitere Systeme finden lassen, die nicht ohne weiteres diesen zehn Typen zugeordnet werden können.[1] (Ein weiteres, gemischtes Wahlsystem ist das Grabensystem oder Graben-Wahlsystem, im Jahre 1955 im Wahlrechtsausschuss des Deutschen Bundestages beantragt und abgelehnt. Danach sollten 60 Prozent der Abgeordneten in Wahlkreisen und 40 Prozent über die Landeslisten gewählt werden, ohne Anrechnung der Direktmandate.)
Mehrheitswahlsysteme:
Verhältniswahlsysteme, ebenfalls nach Nohlen:
Diese Verfahren können auch zur gleichzeitigen Wahl mehrerer gleichberechtigter Mandatsinhaber dienen; dies ist der Sonderfall, bei dem der Rang ungenutzt bleibt. Die Besetzung eines einzigen Amtes ist ein anderer Sonderfall; dieser ist anwendbar zum Beispiel bei der Mehrheitswahl und für die Wahl eines Bürgermeisters. (Auch wo die Beschreibung eines Wahlverfahrens sagt, das Verfahren diene zur Bestimmung eines einzigen Siegers, kann man den als vorletzten Ausscheidenden auf Platz 2 sehen.)
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