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Wahlkommissionen sind die kleinen Gremien, die ad hoc zur lokalen Durchführung politischer Wahlen bestellt werden.
Sie sind für einen Wahlsprengel (Stimmbezirk) zuständig, der meist einige hundert Wahlberechtigte umfasst, und sorgt für die geordnete, unverfälschte Stimmabgabe im zugeordneten Wahllokal.
Die Kommissionen bestehen im Regelfall aus 2-3 Beamten einer Kreis- oder Landesdienststelle, die die Funktion von Wahlleiter, Stellvertreter und allenfalls eines Helfers ausüben. Ferner entsenden die Parlamentsparteien 1 oder 2 ehrenamtliche Beisitzer in jede Kommission; bei allfälligen Unregelmäßigkeiten haben sie das Recht und die Pflicht, zur Einhaltung der Wahlordnung einzugreifen. Bei Streitfällen ist eine Abstimmung und eine Protokollierung vorgesehen.
Die kleineren wahlwerbenden Parteien haben die Möglichkeit,sog. Wahlzeugen als freiwillige Wahlbeobachter beizustellen. Die gesamte (maximal etwa 10-köpfige) Kommission überwacht auch die Unversehrtheit der Wahlkuverts und der Wahlurne und ist bei der Auszählung anwesend. Das Ergebnis jedes Wahlsprengels wird auf rasche, vordefinierte Weise an die nächsthöhere Stelle weitergeleitet und die versiegelten Wahlakte nachgesandt.