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Eine Wahl (ob politisch oder nicht-politisch) ist die Entscheidung einer Personengruppe mittels eines Wahlsystems über die Auswahl einer Person oder mehrerer Personen über einen festgelegten Zeitraum in einem Amt oder Gremium.
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Die Hauptaufgabe von politischen Wahlen ist die Bildung einer kleinen Gruppe von Interessenvertretern aus einer großen Gruppe von Personen mit individuellen Interessen unter der Bedingung. Interessenvertretungen werden in der Regel über mehrere Hierarchieebenen hinweg gebildet, von der internationalen Staatengemeinschaft bis hinab zu kleinen Organisationseinheiten politischer Natur.
Die Interessenvertreter nennt man gewöhnlich Parlamentarier oder Räte, die Gremien, die sie bilden, Parlament oder Rat.
Zu einer Wahl werden in der Regel wählbare Personen vorbestimmt oder vorausgewählt, um die Wahl effektiver durchführen zu können. Man nennt diese Kandidaten.
Die Willensbekundung der einzelnen Personen bei einer Abstimmung nennt man Stimme. Es existieren zahlreiche Wahlsysteme hinsichtlich der konkreten Formulierung von Stimmen und ihrer Zusammenrechnung zum Gesamtentscheid, deren Grundtypen die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl sind.
An politische Wahlen wird eine Reihe von Anforderungen gestellt, die sich als zwingend notwendig herausgestellt haben, um mit den Wahlen tatsächlich den angestrebten Interessenausgleich hervorzubringen. Sie werden mitunter durch optionale Anforderungen erweitert, die aus speziellen Interessen erwachsen.
Die Fähigkeit, Probleme in größeren Gruppen diskutieren und Entscheidungen fällen zu können, hat sich mit der Entwicklung von Rechentechnik gegenüber den historischen Verhältnissen davor drastisch verbessert. Durch EDV unterstützte "elektronische" oder gar "Internet-" Abstimmungs- und Wahlsysteme sind seit den 1970er Jahren in Entwicklung. Die bis dahin über Jahrtausende hinweg notwendige Repräsentative Demokratie wird daher zunehmend durch Formen direkter Demokratie ergänzt.
In Deutschland erfüllen Wahlen folgende Aufgaben:
In der folgenden Betrachtung ausgeklammert sind Aspekte der Gestaltung der Wahloptionen und der mathematischen Auswertung der Stimmen. Es gibt umfangreiche Abhandlungen dazu, wie der Wählerwille durch solche Wahlsysteme nach welchen Kriterien abgebildet werden kann und was davon am besten für eine Gesellschaft geeignet sein könnte. Dies bildet eine ganze eigene Wissenschaft für sich und ist zum Teil rein von subjektiven Auffassungen zu diesen Themen abhängig. Insbesondere gibt es Beweise, dass ab einer gewissen Komplexität dieser "Willensabbildungen" kein Wahlsystem existieren kann, das sämtlichen denkbaren Anforderungen an Abbildungsfunktionen gerecht werden kann. Die Geschichte ist recht mathematisch und bereits ausführlich (natürlich mit Weiterleitungen) in der englischen Version dieses Artikels abgehandelt. In den folgenden Links finden sich auch gut allgemeinverständliche Darstellungen zu den zumindest in Deutschland benutzten Systemen.
Siehe auch: Wahlrechtsgrundsätze, Brandenburgische Landeszentrale für Politische Bildung, Wer darf an Wahlen teilnehmen?
Eine Reihe von Anforderungen an Wahlen ergibt sich zwingend:
Eine politische Wahl muss dazu folgenden Anforderungen genügen:
Die Forderungen sind durch folgende Umstände begründet:
Die praktische Realisierung des Rechts auf Überprüfbarkeit unterliegt in allen klassischen Wahlsystemen natürlichen Beschränkungen. Es wird dabei ein Interessenausgleich angestrebt, indem:
Zusätzliche Forderungen an politische Wahlen, die aus dem historisch gewachsenen Gerechtigkeitsverständnis entstehen, sind:
Was konkret zu den grundlegenden Freiheiten der Personen gezählt wird, ist stark von der historischen Entwicklung und der betroffenen Organisation abhängig und unterliegt heute noch starken regionalen Schwankungen.
Einige historisch entstandene Formulierungen sind zwingende Folgen der Notwendigen Forderungen:
Es gibt auf der Erde zur Zeit vielfältige Auffassungen zur Rechtmäßigkeit bzw. zur Anerkennung von Wahlen. Teilweise sind diese von radikal unterschiedlichen Auffassungen begleitet, was die Berechtigung zur Teilnahme an Wahlen angeht (wobei dies mitunter ein nachrangiges Problem der Bevölkerung darstellt).
Eine Grundlage für die Völkergemeinschaft versuchte die UNO in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu legen (Artikel 21).
Das Wahlrecht regelt die Berechtigung, sich als Kandidat aufstellen zu lassen (passives Wahlrecht) bzw. zur Stimmabgabe (aktives Wahlrecht) und den Ablauf der Stimmabgabe.
In Deutschland kann jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr wählen:
siehe dazu Wahlrecht Besonderes:
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Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."