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| Land Württemberg-Baden | |
| Näheres zum Wappen | |
| Landeshauptstadt | Stuttgart |
| Fläche | 15.700 km² |
| Einwohnerzahl | 3.500.000 |
| Gründung | 19. September 1945 |
| Kontakt: | |
| Politik: | |
| Letzte Wahl: | 19. November 1950 |
| Parlamentarische Vertretung: | |
| Stimmen im Bundesrat: | 4 |
Württemberg-Baden ist ein ehemaliges Land der Bundesrepublik Deutschland.
Inhaltsverzeichnis |
Das Land umfasste den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Baden und den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die nördlichen Teile der ehemaligen Länder der Weimarer Republik Baden und Württemberg Teil der US-amerikanischen Besatzungszone. Die Südgrenze der amerikanischen Besatzungszone auf diesem Gebiet wurde so gewählt, dass die Autobahn Karlsruhe-München, die heutige A 8, auf der ganzen Strecke innerhalb der amerikanischen Besatzungszone lag. Grenzen im Detail waren die Grenzen der jeweiligen Landkreise. Die US-amerikanische Militärregierung gab am 19. September 1945 die Gründung Groß-Hessens, Württemberg-Badens sowie Bayerns bekannt und berief für Württemberg-Baden am 21. Dezember 1945 eine Vorläufige Volksvertretung mit Mitgliedern aus den Parteien, den Landräten und Oberbürgermeistern sowie Vertretern der Berufsstände, Hochschulen und Kirchen ein. Hauptstadt des Landes war Stuttgart. Württemberg-Baden hatte über 3,5 Millionen Einwohner und eine Größe von 15.700 km². Die Verfassunggebende Landesversammlung wurde am 30. Juni 1946 gewählt. Die Verfassung wurde von diesem Parlament bis Oktober 1946 ausgearbeitet; sie wurde am 24. November 1946 durch eine Volksabstimmung bestätigt; der erste Landtag wurde zeitgleich gewählt.[1]
Die württembergischen und badischen Landesteile wurden innerhalb des Landes als so genannte „Landesbezirke“ geführt. Der Landesbezirk Baden hatte seinen Sitz in Karlsruhe und war nur annähernd halb so groß wie der württembergische Landesbezirk.
Bei ihrer Gründung am 23. Mai 1949 wurde Württemberg-Baden Teil der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz enthielt über den Artikel 29 GG den Auftrag zur Neugliederung von Bundesländern, „um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können“ (Art. 29 Abs. 1). Um eine Regelung durch den Bund zu vermeiden, führten die Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern am 24. September 1950 eine Probeabstimmung und am 16. Dezember 1951 eine Volksabstimmung zur Vereinigung durch. In beiden Abstimmungen votierten die Wähler in Württemberg-Baden mit klarer Mehrheit für eine Länderfusion. Das Bundesland Baden-Württemberg wurde daraufhin am 25. April 1952 gegründet.
Innerhalb des vereinigten Bundeslandes wurden dann die beiden Regierungsbezirke Nordbaden und Nordwürttemberg auf dem Gebiet von Württemberg-Baden gebildet, welche 1973 in die Regierungsbezirke Karlsruhe und Stuttgart überführt wurden.
Das Wappen Württemberg-Badens setzte sich aus Elementen der Wappen Württembergs und Badens zusammen. Für Württemberg standen die Hirschstangen auf goldenem Grund und das schwarz-rote Streifenpaar, für Baden der rote Schrägbalken auf goldenem Grund. Die Landesfarben waren Schwarz-Rot-Gold.
Der Landtag in Württemberg-Baden wurde zweimal gewählt, wobei die CDU 1946, die SPD 1950 die Mehrheit erhielt.
| Wahltag | Wahlbeteiligung | CDU | SPD | FDP/DVP | KPD | DG/BHE |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 24. November 1946 | 76,0 | 38,4 | 31,9 | 19,5 | 10,3 | |
| 19. November 1950 | 60,5 | 26,3 | 33,0 | 21,1 | 4,9 | 14,7 |
Von 1946 bis 1952 war Reinhold Maier (DVP) Ministerpräsident von Württemberg-Baden, siehe auch: Kabinett Maier I, Maier II und Maier III.
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