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Volontariat

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Das Volontariat (kurz: Volo) ist eine im Gegensatz zur Lehre gesetzlich nicht genau geregelte Ausbildung. Verbunden wird der Begriff zumeist mit dem Journalismus. Es dauert je nach Vorbildung und/oder Eignung zwischen zwölf und 24 Monaten. Als Volontariat oder Volontariatseinsatz wird aber auch (fälschlicherweise) der freiwillige Dienst im Ausland bezeichnet (volunteer).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Journalismus

Das Volontariat bei Tageszeitungen und Zeitschriften ist tarifvertraglich geregelt. Es gibt seit dem Jahr 1990 genaue Vorgaben über Länge, Inhalte der Ausbildung und Bezahlung; dazu gehört zum Beispiel auch der Besuch von Volontärskursen. Der seit 1990 tarifvertraglich verankerte Anspruch der Volontäre auf festgelegte Ausbildungsinhalte richtet sich an die Mitgliedsverlage des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger; hierauf beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen. Im Gegensatz dazu ist das Volontariat bei Buchverlagen oder PR-Agenturen nicht geregelt. Entsprechend unterschiedlich kann es hier ausgestaltet sein.

[Bearbeiten] Voraussetzungen

Der Volontär darf nicht jünger als 18 Jahre alt sein. Eine Mindestvorbildung für den Antritt eines Volontariates wird nicht überall zwingend gefordert. In der Praxis werden jedoch insbesondere bei überregionalen Medien Volontäre mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium bevorzugt; dementsprechend liegt hier das tatsächliche Alter von Volontären durchschnittlich zwischen 28 und 30 Jahren. Im Gegensatz zum Praktikum absolvieren angehende Journalisten meist nur ein einziges Volontariat. Rundfunkanstalten wie der NDR weisen im Bewerbungsverfahren sogar darauf hin, dass eine Bewerbung nur Aussicht auf Erfolg habe, sofern der Bewerber bislang noch kein Redaktions- bzw. Programmvolontariat absolviert hat.

[Bearbeiten] Dauer und Ausbildung

Ein Redaktionsvolontariat dauert 24 Monate. Es darf nicht verlängert werden; eine Verkürzung unter die Dauer von 15 Monaten ist nicht zulässig. Beim tarifvertraglich geregelten Volontariat ist der Volontär in dieser Zeit in den verschiedenen Abteilungen/Redaktionen eines Zeitungs- oder Zeitschriften-Verlages oder einer Fernseh- und Rundfunkanstalt tätig. Im Idealfall lernt er so den gesamten Ablauf einer Redaktion und die von ihr zu erfüllenden Aufgaben kennen. Während der Ausbildung sollen mindestens drei Ressorts durchlaufen werden, wobei Lokales (Nachrichten) und Politik verpflichtend sind und durch ein ein drittes Ressort nach Wahl, zum Beispiel Wirtschaft, Sport oder Kultur, ergänzt wird. Es besteht während des Volontariates ein Anspruch auf einen oder mehrere insgesamt vierwöchige überbetriebliche Bildungsabschnitte sowie einen in der Regel zweiwöchigen innerbetrieblichen Bildungsabschnitt.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) orientierte sich bisher weitgehend an der Regelung des Tarifvertrags. Ein Programmvolontariat für Hörfunk und Fernsehen dauert in der Regel 18 Monate, in denen zwischen fünf bis zehn Stationen durchlaufen werden. Anders ist die Situation bei den privaten Radio- und Fernsehsendern: Hier werden Volontariate zu völlig unterschiedlichen Bedingungen (Dauer, Höhe des Gehalts, Ausbildung) angeboten.

In der Praxis werden Volontäre häufig wie normale Redakteure eingesetzt, was laut der tarifvertraglichen Ausbildungsordnung allerdings nicht zulässig ist.
Absolventen einer Journalistenschule müssen in der Regel kein Volontariat mehr absolvieren, sondern können direkt als Redakteure eingestellt werden. Teilweise sind auch Kurse an Journalistenschulen Teil eines Volontariats, so dass der Volontär – vergleichbar mit einem Auszubildenden – einen Teil der Zeit an der Schule und einen Teil in der Redaktion verbringt. Dieses Modell findet sich bei der katholischen Journalistenschule ifp, der Axel-Springer-Akademie und der Burda Journalistenschule.

[Bearbeiten] Situation in Österreich

Während in Deutschland unter einem Volontariat prinzipiell eine längerfristige Ausbildung verstanden wird, existiert hingegen in Österreich keine typische redaktionelle Journalistenausbildung, so dass der Begriff "Volontariat" zumeist synonym zu dem Begriff "Praktikum" verwendet wird, was zu Verständnisproblemen führen kann. Am ehesten entspricht in Österreich die Stelle eines so genannten Redaktionsaspiranten der eines deutschen Volontärs.[1]

[Bearbeiten] Andere Berufe

Klassischerweise wurden als Volontäre auch die Auszubildenden in kaufmännischen Berufen bezeichnet. Durch die gesetzliche Regelung der Ausbildung (Berufsschule, staatlicher Abschluss, etc.) ist diese Bezeichnung kaum noch gebräuchlich und ist durch den Begriff des Trainee ergänzt worden. Für einen Volontär besteht nach Beendigung des Volontariats keine unmittelbare Option auf die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.

Außerdem ist der Einstieg in den Kunsthandel oft nur über ein Volontariat möglich. Dies gilt vor allem, wenn die Tätigkeit in einem Auktionshaus angestrebt wird. In der Denkmalpflege und im Museums- und Ausstellungswesen ist der klassische Einstieg ebenfalls ein Volontariat nach dem Studium bzw. meist sogar nach der Promotion. Stellen bieten alle staatlichen Denkmalämter und viele staatliche oder kommunale Museen an.

In Thüringen erfolgt die Ausbildung für den Höheren Bibliotheksdienst in der Rechtsform des Volontariates. Dieses Volontariat ist analog zum sonst üblichen Bibliotheksreferendariat strukturiert, es endet aber nicht mit der Laufbahnprüfung, da der wissenschaftliche Volontär kein Beamter auf Zeit ist. Die Abschlussprüfung erfolgt an der Humboldt-Universität zu Berlin; der Abschluss lautet „wissenschaftliche/r Bibliothekar/in“.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Bayerischer Journalistenverband: Beitrag zur DJV-Aktion Journalist 21 untersucht der BJV die Situation der journalistischen Aus- und Weiterbildung in Österreich, Slowenien und Italien, abgerufen 23. April 2009

[Bearbeiten] Weblinks

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