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Als Verwaltungseinheiten werden Gebiete betrachtet, die sich aus der Aufteilung eines Staatsgebiets in Zuständigkeitsbereiche ergeben. Jedes Gebiet, für das innerhalb der öffentlichen Verwaltung Zuständigkeiten definiert wurden, kann als eine separate Verwaltungseinheit angesehen werden.
Die Einheiten der regionalen Gliederung sind die einander über- und untergeordneten Verwaltungsebenen. In den Staaten Mitteleuropas gibt es jeweils 4-6 solcher Ebenen, zu denen vor allem gehören:
für technische Belange kann sie noch unterteilt sein in:
Für die Durchführung politischer Wahlen werden viele Gemeinden noch weiter untergliedert; die Wahlsprengel haben im Regelfall Einwohnerzahlen von einigen Hundert (siehe auch Wahlkommission).
Teilstaaten, wie z. B. Bundesländer, sind keine Verwaltungseinheiten, sondern, wie der Name schon sagt, Staaten, ebenso die Provinzen mancher Länder (Kanada, Argentinien, Südafrika, ...).
In föderalen Staaten können Verwaltungseinheiten sowohl auf Teilstaats- als auch auf Bundesebene existieren. Letztere können sich an den Grenzen der Teilstaaten orientieren, müssen es aber nicht.