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Mit Verkehrsüberwachung (Abkürzung: VÜ) ist ein Aufgabenspektrum des Gesamtauftrages der Polizei oder anderer Verkehrsbehörden gemeint, das folgende Gebiete umfasst:
Die Verkehrsüberwachung umfasst präventive und repressive polizeiliche Aktivitäten im Verkehrsraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Der bekannteste Bereich der Verkehrsüberwachung ist die Geschwindigkeits- und Abstandmessung, im Volksmund auch „Radarfallen“ genannt, wenngleich hierfür neben dem Verkehrsradar auch noch andere Messverfahren wie Lichtschranken oder Piezosensoren zum Einsatz kommen.
Verkehrskontrollen sind Teil der Verkehrsüberwachung.
Die Aufgaben werden meist durch Angehörige der Verkehrspolizei wahrgenommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Straßenverkehr) besorgt jedoch überwiegend die Kommunen (kommunale Verkehrsüberwachung – KVÜ). Die Buß- und Verwarngelder fließen dem Land bzw. den Kommunen zu. Diese „Einnahmen“ sind inzwischen fester Bestandteil öffentlicher Haushaltspläne und werden entgegen den Erwartungen der Bürger auch zur Konsolidierung verwendet.[1]