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Die aktuelle Finnische Verfassung (finn. perustuslaki, dt. Grundgesetz) ist die rechtliche Grundordnung der Republik Finnland und seit dem 1. März 2000 gültig.
Inhaltsverzeichnis |
Die neue Verfassung, die mehrere frühere Gesetze mit Verfassungscharakter ablöst, bedeutete eine erhebliche Verschiebung der Machtbefugnisse vom zuvor dominierenden Staatspräsidenten zu Parlament und Regierung.
Die Befugnisse des Präsidenten der Republik wurden durch die Verfassungsreform 1999 deutlich eingeschränkt, ihm verbleiben jedoch noch bedeutende Aufgaben (Oberbefehl der Streitkräfte, Mitsprache in auswärtigen Anegelegenheiten).
Die Regierung des Landes, der Staatsrat (valtioneuvosto), ist seit der Verfassungsreform direkt dem Parlament verantwortlich.
Die Verfassung ist gegliedert in:
Die Verfassung löste die Finnische Verfassung von 1919 ab.
Seit den Siebzigerjahren des 20. Jahrhunderts war die finnische Verfassung von 1919 zunehmendem Modernisierungsdruck ausgesetzt. Viele Einzelreformen, die bedeutendste unter ihnen die Grundrechtsreform, wurden im Wege der Änderung einzelner Verfassungsvorschriften durchgeführt.
Zunehmend gewann aber die Auffassung Oberhand, dass die in verschiedene Grundgesetze verstreute Verfassung auf Dauer nicht in zufriedenstellender Weise modernisiert werden kann. Das Parlament forderte die Regierung 1990 zur Vorbereitung eines neuen Grundgesetzes auf. Im Folgejahr schloss sich die Verfassungskommission diesem Standpunkt an. 1992 brachte das Parlament zum Ausdruck, dass es insbesondere eine stärkere Bindung des Präsidenten an das Parlament für erforderlich hält.[1] Der Staatsrat legte 1998 den Entwurf für die neue Verfassung vor, die in modifizierter Form am 1. Juni 1999 verabschiedet wurde. Sie trat am 1. März 2000 in Kraft und hob damit alle vier bisherigen Verfassungsgesetze auf.
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1 Liegt größtenteils in Asien