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| Karte | |
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| Basisdaten | |
| Fläche: | |
| Leitender Geistlicher: | Dr. Johannes Friedrich Landesbischof von Bayern |
| Mitgliedschaften: | |
| Mitgliedskirchen: | 8 |
| Kirchengemeinden: | 6.597 |
| Gemeindeglieder: | 9.998.487 (2004) |
| Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
1/8 |
| Anschrift: | Amt der VELKD Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover |
| Offizielle Website: | VELKD |
| E-Mail-Adresse: | Mail VELKD |
Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD, z.T. auch Vereinigte Kirche) ist ein Zusammenschluss von lutherischen Landeskirchen in Deutschland. Sie wurde am 8. Juli 1948 in Eisenach als Nachfolgerorganisation zum Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Lutherrat) gegründet und umfasst heute rund elf Millionen Gemeindeglieder in acht Landeskirchen. Ihr Ziel ist es, die Einheit des Luthertums zu fördern und zu bewahren.
Der Bekenntnisstand der Gliedkirchen umfasst mindestens die unveränderte Augsburger Konfession (Confessio Augustana invariata) und den Kleinen Katechismus Martin Luthers.
Gründungsmitglieder waren zehn von den damals dreizehn lutherischen Landeskirchen (Bayern, Braunschweig, Hamburg, Hannover, Lübeck, Mecklenburg, Sachsen, Schaumburg-Lippe, Schleswig-Holstein und Thüringen). Eutin, Oldenburg und Württemberg traten der VELKD nicht bei.
Die VELKD hat ihren Sitz im Amt der VELKD in Hannover, an dessen Spitze ein Präsident (derzeit Dr. Friedrich Hauschildt) steht. Hier werden die Amtsgeschäfte der Leitungsgremien der VELKD und auch des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) geführt. Der Geschäftsführer des DNK/LWB ist Oberkirchenrat Norbert Denecke.
Als Pendant zur VELKD wurde am 1. Juli 2003 die Union Evangelischer Kirchen gegründet, zu der überwiegend unierte Landeskirchen gehören, und in der die Evangelische Kirche der Union und die Arnoldshainer Konferenz aufgingen.
Inhaltsverzeichnis |
Der VELKD wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Vorgängerorganisation war der Lutherrat.
Siehe auch: Christen und Kirche in der DDR
Von den ursprünglich zehn Mitgliedskirchen der VELKD fusionierten 1977 drei Mitgliedskirchen, und zwar die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein mit der Nichtmitgliedskirche Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Damit verringerte sich die Zahl der Mitgliedskirchen auf acht. Seither gibt es nur noch zwei lutherische Landeskirchen, die Nicht-Mitglieder der VELKD sind, und zwar die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und die Evangelische Landeskirche in Württemberg, beide haben aber Gaststatus.
Ebenfalls nicht zur VELKD gehören die beiden unierten Landeskirchen, die Lippische Landeskirche und die Pommersche Evangelische Kirche. Zusammen mit den Kirchen der VELKD, der Oldenburgischen, der Württembergischen Kirche und der Lutherischen Klasse (Kirchenkreis/-bezirk) der Lippischen Kirche, sind sie aber Mitglieder des Deutschen Nationalkommittees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB). Das DNK/LWB ist mit dem Amt der VELKD verbunden.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland auch noch selbständige lutherische Kirchen, die u.a. aus theologischen Gründen Nicht-Mitglieder der VELKD sind, nämlich:
Letztere ist 1972 aus der Fusion mehrerer lutherischer Freikirchen entstanden. Diese sind ebenfalls Nicht-Mitglieder des DNK/LWB. Zwischen der SELK und der VELKD finden in regelmäßigen Abständen Kontaktgespräche statt.
Lutherische Landeskirchen, Freikirchen und Einzelgemeinden haben die Möglichkeit, der VELKD beizutreten. Sollten Einzelgemeinden kein eigenes Kirchenregiment besitzen, kann dieses durch die Kirchenleitung der VELKD ausgeübt werden.
Der Schwerpunkt der VELKD liegt auf theologischer Arbeit, Gottesdienst, Gemeindeaufbau und Ökumene.
Leitungsgremien der VELKD sind die "Kirchenleitung" und die "Bischofskonferenz", denen jeweils der "Leitende Bischof" vorsteht, sowie die "Generalsynode". Alle drei Gremien sind verantwortlich für die der VELKD übertragenen Aufgaben.
Die Kirchenleitung besteht aus dem „Leitenden Bischof“, der den Vorsitz inne hat, seinem/r Stellvertreter/in, einem weiteren Mitglied der Bischofskonferenz, dem/r Präsidenten/in der Generalsynode und neun von der Generalsynode aus dem Kreise ihrer Mitglieder und deren Stellvertreter zu wählenden Personen. Die Kirchenleitung tritt sechsmal im Jahr zusammen.
Der „Leitende Bischof“ wird von der Generalsynode aus deren Mitte für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Er ist der erste Geistliche der VELKD und hat das Kanzelrecht in allen Mitgliedskirchen, also das Recht, auf allen Kanzeln der Gliedkirchen der VELKD zu predigen und Hirtenbriefe zu verbreiten. Zusätzlich hat er den Vorsitz des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) inne.
Zur VELKD gehörten sowohl Kirchen der Bundesrepublik Deutschland als auch Kirchen der DDR. Ende der 1960er wurde die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben immer schwerer. Daher bildeten die lutherischen Kirchen der VELKD auf dem Gebiet der DDR einen eigenen „Bereich Ost“ mit einem eigenen „Leitenden Bischof“. 1991 wurden die Bereiche Ost und West wieder vereinigt. Leitende Geistliche im Bereich Ost waren:
Die Bischofskonferenz der VELKD besteht aus 15 Mitgliedern. Ihr gehören die Bischöfe der VELKD-Mitgliedskirchen sowie fünf weitere ordinierte Inhaber eines kirchenleitenden Amtes an. Vorsitzender der Bischofskonferenz ist der Leitende Bischof der VELKD.
Die Bischofskonferenz tritt zweimal im Jahr zusammen. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, bei der Beschlussfassung über Kirchengesetze, über Ordnungen für den Gottesdienst und über Verordnungen mit Gesetzeskraft mitzuwirken.
Die Generalsynode ist das gesetzgebende Organ der VELKD. Sie wird alle sechs Jahre neu gebildet und tritt in der Regel einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Generalsynode besteht aus 62 Mitgliedern. Hiervon werden 54 von den Landessynoden der VELKD-Gliedkirchen gewählt, die anderen werden vom Leitenden Bischof berufen.
An der Spitze der Generalsynode steht ein Präsidium, das im Verlauf der konstituierenden Tagung gewählt wird. Dessen Vorsitzender ist der "Präsident der Generalsynode", z.Zt. Dirk Veldtrup, Hannover.
Bayern | Braunschweig | Hannover | Mecklenburg | Nordelbien | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Thüringen
Gaststatus: Oldenburg | Württemberg
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."