Die Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit sind bis zur Entstehung von umfassenden schriftlichen Dokumentationen der Verwaltung (Akten) in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts für die Geschichtswissenschaft zentrale Quellen. Die Spezialwissenschaft, angesiedelt unter den historischen Hilfswissenschaften, die sich mit diesen Quellen beschäftigt, ist die Diplomatik. Die Urkunden liefern Informationen über politische Aktivitäten, über das Recht, über die Verfassung oder das Wirtschaftsleben. Im Laufe der Jahrhunderte sind viele verloren gegangen, so dass die wenigen im Original überlieferten Urkunden besonders gründlich untersucht und interpretiert werden.
In der Geschichtswissenschaft versteht man unter einer Urkunde aus diesem Zeitraum, also ungefähr aus der Zeit vom 3./4. Jahrhundert bis ins 18. Jahrhundert eine nach Zeit und Person wechselnden Formen schriftliche Aufzeichnung, die Zeugnis über Vorgänge rechtlicher Natur bietet (Definition in Anlehnung an Harry Breßlau, Handbuch der Urkundenlehre).
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Im Zusammenhang mit jeder Urkunde stehen folgende Personen(kreise):
Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Urkunden nur auf Betreiben der Empfänger ausgestellt worden ist. Dieser Petent wandte sich - häufig mit Unterstützung einer dem Aussteller nahe stehenden Person (Intervenient) - an den Urkundenaussteller (Herrscher, Stadt, Gericht, Adeliger), der über die den Rechtssachverhalt beriet und bestimmte zuständige Personen in seinem Umkreis mit der Ausfertigung der Urkunde beauftragte. Diese Beurkundungsstelle nennt man Kanzlei; die Ähnlichkeit der Merkmale aller in einem bestimmten Zeitraum aus derselben Kanzlei hervorgegangenen Urkunden nennt man Kanzleimäßigkeit. Der Text einer Urkunde heißt Diktat (von lat. dictare = konzipieren), der Verfasser wird daher Diktator genannt. Der Diktator muss nicht mit dem Schreiber identisch sein.
Die Ausfertigung einer Urkunde, die auf Anordnung oder mit Genehmigung des Ausstellers dem Empfänger ausgehändigt wurde, nennt man das Original ( = Autograph, in der älteren Rechtslehre auch: Authenticum). Den Entwurf des Textes einer Urkunde bezeichnet man als Konzept. Andere handschriftliche Texte von Urkunden, die im Sinne dieser Definition nicht als Originale oder Konzepte angesehen werden können, werden als Abschriften bezeichnet und in ihrem Wert abgestuft. (Ob beglaubigte Abschriften als Original gelten können, ist umstritten. Gewöhnlich bezeichnet man sie als sekundäre Stücke.)
Eine Urkunde des Mittelalters und der Frühen Neuzeit kann als Original, als Konzept (dann eventuell mit für die Forschung wichtigen Korrekturen, Streichungen etc. versehen), als Kopie bzw. Abschrift oder als Registereintragung (z.B. in Kopialbüchern, Cartularien, Traditionsbüchern) oder im größten Glücksfall in allen diesen Formen überliefert sein.
Man kann grob folgende Urkunden aus der Zeit des Mittelalters und der Frühen Neuzeit (wobei die Grenzen fließend sind) unterscheiden:
1. öffentliche Urkunden, die von einer souveränen Autorität ausgestellt wurden
2. Privaturkunden, d. h. Urkunden von nicht-souveränen Gewalten z.B.
Nach dem rechtlichen Gehalt der Urkunden können folgende Varianten unterschieden werden:
Die Urkunden können alle möglichen Gegenstände mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtsleben enthalten: Lehnsurkunden, Schenkungsurkungen, Stiftungsurkunden, Kaufverträge, Immunitätsverleihungen, Stadtrechtsverleihungen etc.
In Mitteleuropa erhielten die Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit seit dem 12. Jahrhundert durch das Siegel Glaubwürdigkeit. In Südeuropa war dagegen die Unterschrift eines öffentlichen Notars das vorrangige Beglaubigungsmittel. Die eigenhändige Unterschrift ist in Urkunden der Päpste, in Urkunden der merowingischen Könige und in Herrscherurkunden seit dem 15. Jahrhundert ein übliches Beglaubigungsmittel.
Aus dem Mittelalter ist eine erstaunliche hohe Zahl an Urkundenfälschungen überliefert, die aber häufig zu großen Teilen auf gültigen Urkunden beruhen. Die Diplomatik widmet sich besonders der Identifizierung von Urkundenfälschung und den in ihnen enthaltenen echten und unechten Textbestandteile (sog. discrimen veri ac falsi). Urkundenkritik ist aber auch schon im Mittelalter betrieben worden.
Zur Sicherung der Glaubwürdigkeit waren Urkunden - vor allem im Mittelalter - auch an feste Formen (Urkundenformeln) gebunden (v. althochdeutsch urchundi -> Erkenntnis).
Eine Kaiserurkunde hatte in etwa folgenden Aufbau:
I. (Eingangs-)Protokoll:
II. Text oder auch Kontext (= Kern der Urkunde; bringt also den eigentlichen Inhalt)
III. Schlussprotokoll oder Eschatokoll
Sektion "Diplomatik" in der Virtual Library Geschichtliche Hilfswissenschaften
Harry Bresslau: Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien, 3 Bde., 2. Aufl. (ND Berlin 1968-1969), Leipzig u.a. 1911 - 1960.
Hans-Werner Goetz: Proseminar Geschichte: Mittelalter, 3. Aufl., UTB 1719, Stuttgart 2006
Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser werden im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica (MGH) seit dem 19.Jh. in der Diplomata-Reihe (abgekürzt als MGH-DD) herausgegeben.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."