Netencyclo, The wikipedia mirror - The biggest multilingual encyclopedia : Unbestimmter Rechtsbegriff

- Unbestimmter Rechtsbegriff -

Unbestimmter Rechtsbegriff :

Outils :

Vous avez un site web ? Un blog ?

 Netencyclo Directory Project 




Mettre en favoris !

Add to Netvibes
Technorati reactions
rencontre

Unbestimmter Rechtsbegriff

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Der unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet ein Merkmal innerhalb einer gesetzlichen Bestimmung, einer behördlichen Entscheidung oder einer sonstigen Rechtsquelle, das aus sprachlicher Sicht für sich betrachtet keinen eindeutigen Inhalt zu haben scheint, das gewissermaßen "unscharf" ist. Erst durch Auslegung gewinnt der unbestimmte Rechtsbegriff an Schärfe. Die Auslegung schließt dabei stets eine Bewertung aller Umstände des Einzelfalls ein, in dem der Begriff konkret angewandt werden soll. Die konkrete Bestimmung des Begriffs anhand der fallbezogen zugrundezulegenden Tatsachen wird Fixierung genannt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Beispiele für unbestimmte Rechtsbegriffe

Unbestimmte Rechtsbegriffe sind zum Beispiel:

[Bearbeiten] Anwendung

[Bearbeiten] Auslegung durch die Gerichte im Regelfall

Ungeachtet seiner inhaltlichen Unschärfe gibt es für jeden unbestimmten Rechtsbegriff in jedem konkreten Einzelfall grundsätzlich immer nur genau eine richtige Auslegung. Diese eine richtige Auslegung muss die Verwaltungsbehörde bei der Rechtsanwendung finden und wird das Verwaltungsgericht im Rechtsstreit gegebenenfalls überprüfen. Die Befugnis, abschließend darüber zu entscheiden, welche Auslegung die richtige ist, liegt daher - wie auch in den meisten anderen Fällen der Rechtsanwendung - bei den Gerichten. Den Gerichten steht in diesem Sinne die Letztentscheidungskompetenz zu.

[Bearbeiten] Auslegung durch die Behörde (Beurteilungsspielraum)

In wenigen Ausnahmefällen ist davon abweichend innerhalb bestimmter Grenzen die Verwaltung abschließend befugt, die richtige Auslegung zu bestimmen. In diesen Fällen steht der Behörde ein Beurteilungsspielraum zu. Das sind vor allem solche Fälle, in denen Behörden Entscheidungen zu treffen haben, die so stark situationsabhängig sind, dass sich diese Situationsgebundenheit im gerichtlichen Verfahren nicht rekonstruieren und nachvollziehen lässt. Ein solcher Beurteilungsspielraum ist insbesondere anerkannt bei bestimmten

Soweit der Behörde ein Beurteilungsspielraum zusteht, darf das Verwaltungsgericht lediglich prüfen, ob die Entscheidung der Verwaltung sich innerhalb der Grenzen hält, die für die Ausübung dieses Beurteilungsspielraums gezogen sind. Ist das der Fall, muss das Gericht die Entscheidung der Behörde im übrigen akzeptieren.

Bei der Überprüfung von Prüfungsentscheidungen etwa kann das Gericht daher nur prüfen, ob die Behörde von dem zutreffenden "Sachverhalt" ausgegangen ist, ob sie alle relevanten Verfahrensvorschriften eingehalten, anerkannte Bewertungsmaßstäbe angewandt und frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat.

Der Beurteilungsspielraum hat nichts zu tun mit dem Ermessensspielraum, und darf daher nicht mit diesem verwechselt werden. Anders als der Beurteilungsspielraum betrifft der Ermessensspielraum nicht die Auslegung von Rechtsbegriffen, sondern die Entscheidung im Einzelfall für eine von mehreren rechtlich zulässigen Rechtsfolgen. Vergleichbar ist der Ermessenspielraum mit dem Beurteilungsspielraum lediglich insofern, als auch der Ermessensspielraum der Behörde eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Letztentscheidungskompetenz gewährt.

Beurteilungs- und Ermessensspielraum können in ein- und derselben Rechtsnorm zusammentreffen (sog. Koppelungsvorschriften), etwa in der Form, dass auf Tatbestandsseite ein unbestimmter Rechtsbegriff vorhanden, und auf der Rechtsfolgenseite Ermessen eröffnet ist.

[Bearbeiten] Unbestimmter Rechtsbegriff und rechtsstaatliches Bestimmtheitsgebot

Der Konflikt zwischen der sprachlichen Unschärfe des unbestimmten Rechtsbegriffs und der Notwendigkeit, dennoch in jedem Einzelfall zu genau einer einzigen zutreffenden Auslegung kommen zu müssen, liegt die besondere Problematik des unbestimmten Rechtsbegriffs. Denn seine Unschärfe und die große Zahl der Interpretationsmöglichkeiten, die diese Unschärfe eröffnet, macht es dem Rechtsanwender – gleichgültig, ob Betroffener, Student der Rechtswissenschaften oder Rechtsanwalt – schwierig vorherzusehen, zu welcher Auslegung Behörde oder Gericht letztlich kommen werden, wie also das betroffene Gesetz letztlich anzuwenden ist.

Unbestimmte Rechtsbegriffe sind dennoch mit dem Gebot der Bestimmtheit gesetzlicher Bestimmungen, das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, grundsätzlich vereinbar, solange sich nur der Begriff durch Auslegung ausreichend präzisieren lässt.

Im übrigen besteht für unbestimmte Rechtsbegriffe in Rechtsnormen ein praktisches Bedürfnis. Denn Rechtsnormen können naturgemäß nicht jeden Einzelfall, für den sie gelten sollen, vorweg ausdrücklich regeln, sondern sind darauf angewiesen, den Bereich, für den sie gelten sollen, abstrakt zu beschreiben. Abstraktheit bringt aber zwangsläufig Unschärfe im Detail mit sich.

Dennoch ist man sich darüber einig, dass unbestimmte Rechtsbegriffe eigentlich zu vermeiden sind. Sie räumen dem Exekutivorganen gegebenenfalls Kompetenzen und Machtfülle zu, die sie gar nicht haben sollten und den Verwaltungsapparat aufblähen. Wenn es unbestimmte Rechtsbegriffe doch gibt, dann hat das den Grund, weil der Gesetzgeber Gesetze schafft, die nur aufgrund von Einzelfällen entschieden werden können, so dass gesetzlich nur die abstrakte Formulierung möglich erscheint.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
rencontre

Unbestimmter Rechtsbegriff - En savoir plus

Rencontre Unbestimmter Rechtsbegriff - Articles à  la une


"Je rencontre quelques peines, je rencontre beaucoup de joie, c'est parfois une question de chance, souvent une rencontre de choix."
© 2009 Netencyclo - Netencyclo Home - Terms of Service - Privacy Policy - Program Policies
Netencyclo, the Wikipedia mirror : the biggest multilingual free-content encyclopedia on the Internet. Cet article, miroir de l'article de Wikipédia est conforme aux termes de la GFDL All Wikipedia content is licensed under the GNU Free Documentation License (see details). Content on this web site is provided for informational purposes only. We accept no responsibility for any loss, injury or inconvenience sustained by any person resulting from information published on this site. We encourage you to verify any critical information with the relevant authorities.