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Zum Umlaufvermögen (englisch: Current Assets) eines Unternehmens gehören Vermögensgegenstände, die umlaufen beziehungsweise umgesetzt werden sollen, deren Bestand sich also durch Zu- und Abgänge häufig ändert. Sie befinden sich nur kurze Zeit im Unternehmen und dienen nicht, wie das Anlagevermögen, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Das Umlaufvermögen kann zum Teil mit kurzfristigem Fremdkapital und Lieferantenkrediten finanziert werden und muss nicht vollständig von den langfristigen Kapitalgebern aufgebracht werden.
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Das Umlaufvermögen wird durch seinen Zweck bestimmt. Nach der indirekten Definition des § 247 HGB ist es die Summe der Werte derjenigen Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft im Unternehmen zu verbleiben. Damit handelt es sich folglich um die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Produktion verarbeitet werden (Siehe auch: Work in process). Gegenstände also, welche die Betriebsprozesse der Beschaffung, der Fertigung und des Absatzes durchlaufen sollen, werden ihm zugeordnet. Aus beschafften Werkstoffen werden durch die Produktion fertige Erzeugnisse, die verkauften Erzeugnisse werden zu Forderungen gegenüber dem Kunden und nach Zahlung zu Geld in der Kasse oder auf dem Bankkonto. Grundsätzlich werden auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Umlaufvermögen gezählt.
Die Entscheidung darüber, welchen Zweck ein Gegenstand erfüllen soll und welcher Vermögensart er somit zuzurechnen ist, trifft die Unternehmensleitung. Eine selbst produzierte Maschine, die verkauft werden soll, wird zum Umlaufvermögen gerechnet. Verbleibt sie dauerhaft im Betrieb, ist sie ein Anlagegegenstand.
Etwas anders ist die Definition von „Current Assets“ nach US-GAAP, wonach nur solche Vermögensgegenstände dazuzurechnen sind, welche innerhalb des normalen Geschäftszyklus in Geld umgewandelt, sprich verkauft oder verbraucht werden. Ist der Geschäftszyklus kürzer als ein Jahr, wird das Jahr zugrunde gelegt. Ähnlich ist es in den International Financial Reporting Standards abgegrenzt, wobei ein Wahlrecht verbleibt, überhaupt zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden.[1]
In der Bilanz ist das Umlaufvermögen nach § 266 HGB Abs. 2 B auf der Aktiv-Seite ausgewiesen und wie unten angeführt zu gliedern. Im Vorfeld der Bilanzerstellung ist eine Bestandsaufnahme der Warenbestände notwendig.
I. Vorräte/Vorratsvermögen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Gesondert ausgewiesen werden bei allen vier Punkten Forderungen und Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
III. Wertpapiere
IV. Liquide Mittel
Für die Ermittlung aussagefähiger Kennzahlen zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens ist die Gliederung des HGB nur bedingt geeignet. In der Bilanzanalyse werden daher abweichende Definitionen verwendet und das Umlaufvermögen mit den Werten der Passivseite, also den Finanzierungsquellen, in Beziehung gesetzt.
Ist die Differenz der kurzfristig (innerhalb eines Jahres) liquidierbaren Aktiva eines Unternehmens über die kurzfristigen Passiva. Es ist also der Teil des Umlaufvermögens, der nicht zur Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gebunden ist, und deshalb im Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozess arbeiten kann. Das Working Capital stellt ferner ein Maß für die Liquidität (insb. Liquidität 3. Grades) des Unternehmens dar, da es den Überhang der langfristigen Mittel über die Teile des Anlagevermögens misst, die innerhalb eines Jahres liquidierbar sind.
Das Working Capital zeigt ebenfalls das nicht ausgenutzte langfristige Finanzierungsvolumen an, da sich erkennen lässt, in welchem Umfang Teile des kurzfristig freisetzbaren Umlaufvermögens mittel- bis langfristig finanziert sind. Somit ist dies ein Hinweis für die Expansionskraft des Unternehmens, denn das Working Capital stellt einen Fonds langfristig finanzierter Aktiva dar, die innerhalb eines Jahres liquidiert werden können. Diese Manövriermasse könnte daher zur Finanzierung des langfristigen Kapitalbedarfs eingesetzt werden.
Das Nettoumlaufvermögen (engl. net working capital) erlaubt es, den Nettofinanzbedarf zur Finanzierung kurzfristiger Aktiva zu ermitteln; Es ist definiert als das Kapital, das für ein Unternehmen Umsatz generiert, ohne Kapitalkosten im engeren Sinne zu verursachen. Es berechnet sich aus dem Umlaufvermögen abzüglich der liquiden Mittel abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Ein negatives net working capital bedeutet, dass Lieferanten Umsätze vorfinanzieren.
Nettofinanzumlaufvermögen = Finanzumlaufvermögen (Liquide Mittel + Forderungen) - Kurzfristiges Fremdkapital (Verbindlichkeiten, etc.)