Unter Tingierung versteht man die Farbgebung der Wappen. Die für die Heraldik unerlässliche Forderung nach Kontrastreichtum der heraldischen Kennzeichen führte dazu, dass sich das Wappenwesen auf wenige Farben und auf das Pelzwerk bei den Helmdecken und der Helmzier beschränkt.
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Die heraldischen Tinkturen sind die zur Kolorierung verwendeten Farben. Sie werden unterschieden in die eigentlichen Farben, Metalle und sowie das heraldische Pelzwerk.
Bei einer Veröffentlichung einer Wappensammlung wie dem Inhalt einer Wappenrolle werden für alle Wappen die genannten Nennfarben mit gleichem Farbton abgedruckt. Da der Druck mit mehreren Farben ursprünglich sehr aufwendig war, setzte sich ein einheitliches System von Schraffuren mit Punkten und Strichen durch, so dass die bildliche Veröffentlichung von Wappen auch im Schwarz-Weiß-Druck immer richtig gelesen werden können.
„Heraldische Farben (Tinkturen), Wappen- oder Heroldsfarben, in der alten Heraldik nur sechs an der Zahl u. zwar Schwarz, Rot, Blau, Grün (u. allenfalls Purpur für die Tingierung der Prachstücke), sowie Gold und Silber (die „Metalle“), für die indes oft auf Gelb und Weiß angewendet wird. Das Schwarz ist das Elfenbein- (oder Russischschwarz), das Rot-Zinnober (in älterer Zeit auch Mennige), das blau ein helles Kobalt- (od. Berg-) Blau, das Grün das sog. Schweinfurter Grün. Für Gold nimmt man das echte Blattgold, für Silber gewöhnlich Platina, da unedle Metalle bald oxidieren. Hierdurch sind vielfach Irrtümer entstanden, denn da die alten Maler Gold mit Rot, Silber mit Blau zu untermalen pflegten, so traten bei Oxidierung der Metalle diese Farben hervor und erzeugten Ungenauigkeiten in der Wappendarstellung. Bezüglich der h-n-Farben galten und gelten die Regeln: Kein Wappen soll mehr als zwei Farben haben (viele Farben bedeuteten Unbeständigkeit). Jedes Wappen muß Gold oder Silber haben, d.h. Metall darf nicht auf Metall, Farbe nicht auf Farbe zu stehen kommen, weil es in der Ferne sonst schlecht zu unterscheiden ist. Auf nicht farbigen Darstellungen der Wappen werden die Farben durch Schraffierungen ausgedrückt, und zwar bedeuten senkrechte Striche rot, waagrechte blau, beide durch einander schwarz, schrägrechte grün, schräglinke purpur, Punkte gold, Silber bleibt leer. Die ältesten Wappenkodizes kannten Schraffierungen in Wappen nicht, sondern bezeichneten die Farben durch die Planetenzeichen od. durch Buchstaben. Von diesen bedeutet G. Gold, S. Silber, R. Rot, B. Blau, Gr. Grün u. das Zeichen # Schwarz.“
– Definition in Pierers Konversations-Lexikon von 1890[1]
Als Metalle werden in der Heraldik Silber (auch durch Weiß zu ersetzen) und Gold (auch durch Gelb zu ersetzen) betrachtet. Ein Unterschied zwischen Gold und Gelb ist heraldisch nicht angebracht, wohl aber eine zwischen diesen beiden als Metall und den Farben. Gelb und Weiß erscheinen in der Heraldik daher nicht unter den nachfolgend beschriebenen Farben.
Bei Flaggentüchern sind ausschließlich Gelb und Weiß im Gebrauch, Wappen, Insignien und ähnliches können aber auch in echtem Blattgold, Blattsilber (oder Schlagmetall und anderen Imitaten) ausgeführt sein.
Die Metalle der Heraldik sind:
Zu den Farben gehören per Definition Rot, Blau, Grün und Schwarz. Alle Farben werden nur in einem einheitlichen, kräftigen Grundton wiedergegeben. Variationen wie Lichtblau, Königsblau, Tiefblau sind bei Einzeldarstellungen (etwa über einem Portal) durchaus zulässig, heraldisch maßgeblich bleibt jedoch alleine das „Blau“.
Purpur kommt nur außerhalb der deutschen Heraldik als Schildfarbe vor. In der deutschen Heraldik wird es lediglich als Tingierung von Hüten, Kronen, Wappenmänteln sowie des Helminnern verwendet, während sich in England und Frankreich zahlreiche Beispiele für Purpur als Schildfarbe finden.
Die Farben der Heraldik sind:
Andere Farben werden vermieden und treten meist nur für untergeordnete Bestandteile von Wappen auf. Eine abweichende Tinktur bei gemeinen Figuren wird gern als „in natürlichen Farben“ blasoniert, womit der Farbton meist hinreichend bestimmt ist, etwa bei Fell (braun), Haut (rosa) oder Mauern (grau). Die Wiedergabe von Wappenfiguren in natürlichen Farben widerspricht an sich den Grundsätzen heraldischer Darstellung und kommt daher selten vor, z. B. bei Tieren und Menschen. Diese Naturfarben sind der Regel des Wechsels von Metall und Farben nicht unterworfen.
Die natürlichen Farben sollten in die nächstliegende heraldische Farbe umgesetzt werden. Ein Baumstamm wäre dann nicht braun, sondern rot zu färben. Im Übrigen ist es zulässig, alle Gegenstände in allen heraldischen Farben zu färben. So kann ein Löwe grün oder blau sein.
Für die abweichende Farbgebung hat sich ebenfalls eine einheitliche Schraffur durchgesetzt:
Außerhalb Mittel- und Osteuropas finden sich auch abweichende Farbgebungen, die in mehreren Wappen auftauchen und namentlich genannt werden. An die Stelle des deutschen Braun wird besonders englisch und seltener französisch das Tanné gesetzt, das in einem Orangeton auf dem Schild erscheint (Achtung: gleiche Schraffur!) und die Nutzung eines zweiten Brauntons mit rötlicher Färbung (Murrey – Maulbeer) ermöglicht. Das Orange dagegen tritt vor allem als Kontrast in Pelzwerken auf. Das Celeste für Himmelblau entstammt der italienischen Heraldik und hat sich bis in die englische Heraldik ausgebreitet – es tritt häufig als Tingierung von Waffen auf und ersetzt so das graue Eisen der deutschen Heraldik. Die in der deutschen Heraldik viel anzutreffende rosa Hautfarbe ist dagegen in englischen und italienischen Landesregionen unbekannt und tritt erst spät in der französischen Heraldik auf.
Heraldisches Pelzwerk, auch Kleinspalt, ist die Musterung zur Darstellung von Pelzen. Sie geht zurück auf die Vorliebe für kostbare Pelze im Mittelalter. Nachweisbar ist die Vorliebe der Franken für Marder- und Fischotterfelle. Auch bei den Engländern hatten Felle eine große Bedeutung, was sich noch heute in den Wappen niederschlägt, denn die Pelze ergänzten nicht nur die Kleidung sondern wurden auch an den Schilden angebracht. Ulrich von Liechtenstein (* um 1200; † 1275) ließ seinen Schild mit Hermelin überziehen. Später wurde das Fell auf dem Schild bzw. dem Wappen nur noch stilisiert dargestellt.
Das heraldische Pelzwerk ist in vier Gruppen eingeteilt und zwar in Kürsch, Hermelin, Feh und das wohl seltenste Plumeté [4] (oder mit Federn gerautet). Zu Feh zählen u.a. Eisenhutfeh, auch als Eisenhütlein, Hutfeh oder nur Fellwerk bezeichnet, Wolkenfeh, Zinnenfeh, Krückenfeh, Kürsch, Pfahlfeh, Wogenfeh, Sturzfeh, Schmetterlingsfeh und Gegenfeh. Die Pelzwerke können sowohl mit Metallen und Farben gemeinsam verwandt werden, sie sind ihnen gegenüber „neutral“ und völlig gleichgesetzt.
Hermelin ist aus den Fellen des Hermelins hervor gegangen, wobei die schwarzen Schwänzchen meist stark stilisiert sind. Beim Gegenhermelin ist das Fell schwarz und die Schwänzchen sind silbern.
Das Feh ist aus den Fellen des grauen Eichhörnchens zusammengesetzt. Es erscheint in der Heraldik in der welligen Form des Wolkenfehs oder in der eckigen Form des Eisenhutfehs. Beim Gegenfeh stoßen jeweils zwei gleichfarbige Stücke mit ihren Basen zusammen. Die normale Färbung des Fehs ist blau und weiß.
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Bregenzer Wappen: Zwischen zwei Streifen aus Kürsch ein aus Hermelin bestehender Pfahl. |
Länderwappen des Burgenlands mit dreimal von Rot und Kürsch gespaltenen, golden eingefassten Schild. |
Hochmeister-Wappen des Walther von Cronberg, u.a. blaue Eisenhutfeh. |
Wappen der Bretagne, Hermeline |
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Grünes Plumeté im Wappen der portugiesischen Gemeinde Santo Onofre |
Schraffur dient dazu, die Farben (Tinkturen) bei der schwarz-weißen Darstellung von Wappen anzugeben. Sie ersetzte andere Systeme, die mit dem Eindrucken von Buchstaben oder Symbolen arbeiteten, um Farbangaben zu machen. Nicht zu verwechseln mit den Farbschraffuren ist die Damaszierung in Wappenschilden, die den Zweck hat, leere Felder zu beleben.
Ein bestimmtes System der Schraffierung zum Zweck der Farbenbezeichnung hat zuerst der Niederländer Jacob Francquart (Brüssel 1623) angewendet. Das von der Heraldik aller europäischen Staaten adoptierte, jetzt noch gültige System findet sich zuerst bei dem römischen Jesuiten Silvester a Petra Sancta (1638). (Siehe Tinktur).
Die heraldische Farbenregel definiert, wie die Tinkturen verwendet werden können. Sie besagt: Metalle dürfen nicht an Metalle grenzen, Farben nicht an Farben. Durch das Gegeneinandersetzen von Metallen und Farben in einem Wappen wird eine starke Kontrastwirkung erreicht, die das Wappen schon aus großer Entfernung erkennbar macht. Dies war im Mittelalter nötig, um das Gegenüber schon auf weiter Entfernung identifizieren zu können.
Musterbeispiele von diese Regel missachtenden Wappen führen viele studentische Verbindungen. Auch die Flagge Deutschlands (Schwarz-Rot-Gold) (sie entstand aus dem Schwarz-Rot auf Gold der studentischen Burschenschaften) ist wegen des Aufeinanderstoßens zweier Farben heraldisch falsch.
Die Farbregel gilt in der Vexillologie auch für Fahnen, so beispielhaft in der französischen Trikolore. Sie wird hier aber mehrheitlich übergangen. Auch hierfür ist das deutsche Schwarz-Rot-Gold ein Musterbeispiel.
Die Ansicht, dass die Farbe Rot ebenso als Farbe wie als Metall (Kupfer) gelten könne und zahlreiche Wappen neuerer Zeit mit den klassischen Farbregeln „versöhne“, ist irrig und eine reine Schutzbehauptung. Rot wurde nie als Metall betrachtet.
Die in der Heraldik bevorzugten Farbkombinationen beruhen auf die ursprüngliche Notwendigkeit der Erkennbarkeit des Schildträgers. Die moderne Technik hat dem System nichts besseres entgegen zu setzen und nutzt die bewährten Kombinationen beispielsweise in Gefahren- und Hinweisschildern.
So sind diese 12 Varianten gut erkennbar (Silber und Gold sind durch Weiß und Gelb ersetzt) :
Mit nur zwei bzw. drei Tinkturvarianten (Farben und Metalle, ggf. Pelzwerk) lassen sich nicht alle Teilungen und Figuren streng nach der Farbenregel gestalten. Mit der Entfaltung und Verbreitung der Wappen entstanden immer komplexere Motive, in denen sich Aufweichungen der Farbenregel nicht umgehen ließen (vergleiche Vier-Farben-Satz). Als Grundsatz gilt, dass die Farbenregel desto strikter einzuhalten ist, je schlichter das Wappen gestaltet ist (insbesondere bei Heroldsbildern).
Grundsätzlich wird das großflächige Aneinandergrenzen von Farbe an Farbe bzw. Metall an Metall zwar vermieden, Überdeckungen wie z.B. im Wappen von Senden sind aber erlaubt und gelten nicht als Bruch der Farbenregel, da das überdeckende Motiv als vor oder über dem Hintergrund liegend aufgefasst wird.
Bei kleineren Details, wie der Bewehrung gemeiner Figuren, versucht man zwar, wo möglich, der Farbenregel zu entsprechen, duldet aber eine von der Notwendigkeit diktierte, lockerere Handhabung (z. B. rote Bewehrung am schwarzen Bundesadler).
Bei der Zusammenführung mehrerer Wappen in ein einziges, etwa bei der Heirat zweier Adeliger, wird die Farbenregel nur innerhalb der einzelnen Wappen betrachtet; sich aus der Zusammenziehung ergebende Verstöße gelten ebenfalls nicht als Regelbruch.
Wappen, deren Farben sich auf Grund von Ausbleichen oder Oxidation verändert haben, widersprechen nicht den heraldischen Farbenregeln. Sie werden aber als „Rätselwappen“ bezeichnet. Die technischen Schwierigkeiten der Wiedergabe von Gold und Silber haben zu heraldischen Irrtümern Anlass gegeben, denn Silber wird durch Oxidierung leicht bläulich oder schwarz. Gold, das ursprünglich mit Mennige unterlegt werden musste, blätterte oft ab und hinterließ dann nur die rote Grundfarbe.
Die heraldische Farbenregel hat sich auch im Flaggenwesen durchsetzen können, weil hier die gleichen Notwendigkeiten der Erkennbarkeit auf weite Sicht gegeben sind. Deshalb gilt sie auch für die Flaggen in der Vexillologie. Demzufolge verstoßen zum Beispiel die deutsche Nationalflagge und die Flagge des Vatikans gegen diese Farbenregel. Die Farben des Vatikans (ursprünglich des Königreichs Jerusalem) wurden allerdings bewusst so gewählt, um dessen Einzigartigkeit zu unterstreichen.
Die folgenden Abbildungen verdeutlichen die heraldisch falsche (großflächig Farbe-Farbe-Metall bei der deutschen Flagge) im Gegensatz zur korrekten (Farbe-Metall-Farbe bei der belgischen Flagge) Anordnung sowie den „Sonderfall Vatikanstaat“:
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Bundesadler: Bewehrung gilt nicht als Verstoß |
Bundesflagge: Verstoß gegen die Farbenregel |
Belgien: entspricht der Farbenregel |
Vatikan: bewusster Verstoß zur Betonung des Sonderstatus |
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."