Als Tierkörperverwertung bezeichnet man die Verarbeitung und Vernichtung von Tierleichen und Schlachtabfällen. Das Thema steht im Spannungsfeld hoher seuchenhygienischer Bedeutung und wirtschaftlicher Interessen von Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie. Es ist daher Gegenstand zahlreicher Gesetze und Verordnungen auf Länder und EU-Ebene.
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Ausgangsmaterial sind verendete, tote oder totgeborene Groß- oder Haustiere - oder Teile davon – sowie Schlachtabfälle, verdorbene Lebensmittel tierischer Herkunft, und Tiernebenprodukte wie Milch, Eier, Konfiskate aber auch Darminhalt und Gülle. Das Material wird in in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 anhand der davon ausgehenden Gefahr in drei Kategorien eingeteilt.
Die Kategorie 1 enthält Fleisch und tierische Nebenprodukte mit dem höchsten Risiko, also Haustiere, Wildtiere oder Nutztiere, die aus Krankheitsgründen getötet wurden oder verendeten, insbesondere TSE verseuchte Tierleichen sowie mit Chemikalien oder verbotenen Stoffen kontaminierte Tiere und Versuchstiere.
Material der Kategorie 1 muss vollständig als Abfall entsorgt werden. Das Material ist ab 1. Juli 2008 im innereuropäischem Handel mit Glycerintriheptanoat (GTH) zu kennzeichnen und in schwarzen Behältnissen zu transportieren.
Diese Kategorie enthält Fleisch und Nebenprodukte mit dem Risiko anderer, nicht übertragbarer Krankheiten. Sie umfasst getötete, also nicht geschlachtete Tiere, tierische Nebenprodukte (z.B. Milch), importiertes und nicht ausreichend kontrolliertes Material, Tierprodukte mit Rückständen von Medikamenten.
Sogenanntes K3-Material bezeichnet vor allem Abfälle und Nebenprodukte aus Schlachtbetrieben, Küchen- und Speiseabfälle, für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignete Lebensmittel tierischen Ursprungs, Rohmilch, frischer Fisch bzw. frische Fischnebenprodukte. Daneben finden sich hier auch Tierteile, die zwar zum menschlichen Verzehr geeignet sind, für die es jedoch im betreffenden Land wenig Nachfrage gibt, beispielsweise Kutteln, Zunge und weitere Innereien. Es darf ausschließlich zu Tierfutter weiter verarbeitet werden. In Deutschland ist darüber hinaus die Verfütterung von Fetten aus Geweben warmblütiger Landtiere und von Fischen an Wiederkäuer verboten. Fette aus Geweben warmblütiger Landtiere dürfen in Deutschland auch nicht an andere zur Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und Pferde verfüttert werden. K3-Material ist wiederholt Ausgangspunkt für die Lebensmittelskandale rund um das sogenannte Ekelfleisch und wurde u.a. bei der Dönerfleischfabrikation illegal verwendet.
Zum K3-Material gehören
Dieses unverzüglich durch Beschriftung zu kennzeichnende Fleisch darf nur zur Herstellung von Tiernahrung in einem zugelassenen Heimtierfutterbetrieb oder zu nicht mehr essbaren Produkten verarbeitet, z. B. zu Schmierfetten verwendet werden. Es darf auch zur Kompostierung oder Biogasherstellung verwendet werden. Dennoch wird Fleisch der sogenannten Handelskategorie 3[1] gelegentlich widerrechtlich zum menschlichen Gebrauch verwendet. Das Material ist ab 1. Juli 2008 im innereuropäischem Handel in grünen Behältnissen zu transportieren und kann im nationalen Handel gefärbt werden.
In einer Tierkörperbeseitigungsanlage wird zunächst das Vieh enthäutet (abgedeckt, daher früher auch: Abdecker) dann mittels Grob- oder Feinbrechern in ca. 50 g bzw. 20 g schwere Stücke zerkleinert. Dann erfolgt eine Sterilisation durch Kochen bis zum Zerfall und Nachbehandlung unter 3 bar Dampfdruck für 20 min. bei 133 °C. Je nach Verfahren wird nun das Fett entfernt und dann das Material getrocknet oder umgekehrt. Mit Tetrachlorethen (PER) wird das Fett extrahiert oder durch Pressen (z.B. Schneckenpressen, Zentrifugen) entfernt. Im letzten Schritt wird das Material gemahlen und ist damit Tiermehl.
Nach dem deutschen Tierkörperbeseitigungsgesetz vom 2. September 1975 mussten die Kadaver von Pferden, Schafen, Rindern, Schweinen und Ziegen unschädlich beseitigt werden. Ähnlich ist es im österreichischem Tierseuchengesetz (§ 14) von 1909.
Inzwischen wurde das deutsche Tierkörperbeseitigungsgesetz durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) vom 25. Januar 2004 ersetzt. Mit diesem Gesetz werden Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 zur Tierkörperbeseitigung umgesetzt, insbesondere werden – nach Gesundheitsgefährdung gestaffelt – 3 Kategorien von beseitigungspflichtigem Material eingeführt, von denen nur noch Material der Kategorien 1 und 2 in einem dafür zugelassenen Betrieb beseitigt werden muss. Material der Kategorie 3 (dazu zählt insbesondere ein großer Teil von Schlachtabfällen) kann z.B. zur Energieerzeugung oder für die Tierfutterherstellung verwendet werden.
Im Jahr 2002 fielen in Deutschland etwa 2,7 Millionen Tonnen Schlachtabfälle an, die zu etwa 400.000 Tonnen Tiermehl, zu 150.000 Tonnen Fleischknochenmehl und zu 300.000 Tonnen Fett verarbeitet wurden. Weitere tierische Produkte sind zum Beispiel Felle und Federn, die zu Leder und Daunen werden.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."