Unter einer Tierfalle versteht man eine Einrichtung oder Vorrichtung, die dem Zweck dient und dazu geeignet ist, Lebewesen zu fixieren, an der Fortbewegung zu hindern oder zu töten. Dabei ist es unerheblich, ob diese Vorrichtung oder Einrichtung vom Menschen geschaffen wurde, in der Natur evolutionär entstanden ist oder zufällig besteht.
Wesentlich für eine Falle ist der Umstand, dass ein Lebewesen durch sein Verhalten den Vorgang des Fixierens, der Fortbewegungsverhinderung oder das Herbeiführen des eigenen Todes selbst verursacht. Einrichtungen, die die Bedingung dieser „Selbstauslösung“ nicht aufweisen, sind keine Fallen, sondern Fanggeräte.
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Fixierende Fallen weisen Einrichtungen auf, die das Lebewesen an einem seiner Gliedmaßen, eventuell auch am Kopf festhalten. Eine Selbstbefreiung wird durch entsprechende Maßnahmen und Bedingungen verhindert. Bewegungsverhindernde Fallen sperren das Lebewesen in einen Raum oder einen Behälter („Käfig“) ein. Dabei wird Sorge getragen, dass das Lebewesen den Raum oder Behälter aufsuchen, aber nicht wieder verlassen kann. Fallgruben, Reusen und Hummerfallen erfüllen diese Bedingung, gehören aber zu den Fanggeräten, da ein besonderer Auslösemechanismus nicht vorhanden ist. Bei der Fallenjagd auf Raubtiere werden noch heute unter anderem Kastenfallen und Wippbrettfallen eingesetzt. Auch zum Fang von Katzen kommt eine ähnlich konstruierte Katzenfalle zum Einsatz.
Seit etwa 5000 v. Chr. wurden in dem früher fruchtbaren Saharagebiet Schleppgewichte, so genannte Fangsteine eingesetzt, um Tiere an der Fortbewegung zu hindern. Felsbilder der libyschen Wüste zeigen z.B. ein Nashorn mit Fangstein und auch einen von Bogenschützen angegriffenen Ochsen mit zwei Fangsteinen an den Beinen. Fangsteine wogen rund 10 bis 90 kg, waren länglich und in der Mitte deutlich eingekerbt. In dieser Kerbe war ein Seil befestigt, welches in einer Schlinge endete. Verfing sich ein Tier in dieser Schlinge, wurde es von dem angehängten Stein an einer schnellen Flucht gehindert und gleichzeitig entkräftet. Der Afrikaforscher Bernatzik berichtete 1930 von einer Fallenart, bei der eine mit einem hölzernen Gewicht verbundene Schlinge um den Lauf des Tieres gelegt wurde.[1]
Das Ziel tötender Fallen ist die unmittelbare Tötung des Tieres bei Auslösen des Fallenmechanismus. Dies wird heute über eine Vielzahl an Vorrichtungen erreicht. Bei den in der Jagd auf Raubtiere eingesetzten Fallentypen verwendet man Abzugeisen wie beispielsweise den Schwanenhals. Die Auslösung der Falle erfolgt in diesem Fall durch das Ziehen an einem Köder, wodurch gewährleistet werden soll, dass das Tier nur mit dem Kopf in die tötende Vorrichtung gerät. Im Gegensatz dazu lösen Fallen wie das Tellereisen auf Druck aus. Diese Fallen sind heute in großen Teilen Europas aus Tierschutzgründen verboten, da die Tiere die Falle auch mit ihren Gliedmaßen auslösen können und deshalb oft längere Zeit verletzt in der Falle fixiert bleiben.
Um mit Fallen verantwortungsvoll, sicher, tierschutzkonform und erfolgreich umzugehen, bedarf es fundierten Wissens in der Konstruktion und Wirkungsweise der Fallen. Ebenso ist es wichtig, über Verhalten und Anatomie der zu fangenden Lebewesen Kenntnisse zu haben, um einerseits möglichst nur „gewünschte“ Lebewesen zu fangen (Selektivfang) und andererseits Schäden Unbeteiligter und Tierquälerei zu vermeiden.
In Deutschland ist die Jagd mit Fallen durch Gesetze geregelt. In den meisten Bundesländern muss der Jäger eine zusätzliche Prüfung für einen „Fallenjagdschein“ ablegen. Aus Tierschutzgründen müssen Lebendfallen in Deutschland gewährleisten, dass gefangene Tiere unverletzt bleiben. Totfangfallen müssen sofort töten. Fallen müssen in Deutschland „verblendet“, das heißt in speziellen Fangbunkern oder abschließbaren Kisten angebracht werden, so dass von ihnen keine Gefahr für Menschen und andere Tiere ausgeht. Des Weiteren ist eine regelmäßige Kontrolle der Fallen durch den Fallensteller vorgeschrieben.
Sofort tötende Fallen ersparen dem Lebewesen den extremen Stress „eingesperrt“ oder „festgehalten“ zu werden, was unter Umständen als tierschutzkonform angesehen werden kann. Demgegenüber steht die Tatsache, das ein durch eine Falle getötetes Lebewesen nicht wieder zum Leben gebracht werden kann, wenn ein „nicht gewünschtes Lebewesen“ betroffen ist. Weiterhin ist bei unsachgemäßer Aufstellung und Verwendung der Falle damit zu rechnen, dass das Lebewesen nicht getötet, sondern eventuell schwer verletzt wird.[2]
Lebend und unversehrt fangende Fallen bringen stets den angeführten Stress mit sich, bieten aber die Chance, „falsche Lebewesen“ wieder in die Freiheit zu entlassen oder der menschlichen Obhut zuzuführen. Für den Anwender einer Lebendfalle ergibt sich unter Umständen auch das Problem, das gefangene Lebewesen lebewesenschutzkonform zu töten.
Die Vorrichtung, welche eine Falle auslöst, wird als „Schloss“ bezeichnet. Die Vorrichtung, die zum Auslösen des Schlosses führt (meist durch Berührung) nennt man „Stellung“. Schloss und Stellung werden meist rein mechanisch und wartungsarm ausführt. Die Stellung ist stets so beschaffen, dass geringe Kräfte ausreichen, das Schloss auszulösen. Seit einiger Zeit wird über elektronische Stellungen und elektromechanische Schlösser an Fallen nachgedacht. Auch sind heute Funkmeldesysteme (GSM-Systeme, „Handy“), die die Auslösung der Falle melden, im Einsatz. Ein Problem ist die elektrische Spannungsversorgung, die über einen langen Zeitraum erhalten werden muss.
Zur Schädlingsbekämpfung von Kleintieren (besonders Nagetiere wie Ratten und Mäuse) werden ebenfalls Fallen eingesetzt (z.B. Mausefalle). Hier gelten die Vorgaben der Jagdgesetze nicht.
Auch zur Bekämpfung von Insekten kommen Vorrichtungen wie die Pheromon-Falle bei Borkenkäfern und die Lichtfalle zum Fang nachtaktiver Insekten zum Einsatz. Da diesen Vorrichtungen aber der Auslösemechanismus fehlt, zählen sie zu den Fanggeräten.
Tierschutzverbände lehnen den Einsatz von Fallen ab, da dieser ein unnötiges Leiden bei den gefangenen Tieren verursache.
Einige Pflanzen, die auf Grund ihrer Entwicklung und ihres Habitats auf die Zufuhr von tierischem Eiweiß als Nahrung angewiesen sind, haben Einrichtungen entwickelt, die die Bezeichnung Falle verdienen. Dazu gehören z. B. die Venusfliegenfalle und der Sonnentau. Im tierischen Bereich sind beispielhaft der Ameisenlöwe (baut eine Fallgrube) und verschiedene Spinnentiere (Netzfallen) zu nennen. Es muss angemerkt werden, dass die Einrichtungen von Pflanzen Tieren oft eher Fanggeräte sind, da eine „Selbstauslösung“ nur bedingt erkannt werden kann. Dies betrifft z. B. die Fälle, wo Klebstoff zum Fixieren von Lebewesen Verwendung finden.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."