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Territorialitätsprinzip

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Das Territorialitätsprinzip (auch Territorialprinzip genannt) betrifft eine Frage der Rechtsanwendung, beschäftigt sich also mit der Frage, welches Recht auf welche Personen wann und an welchem Ort anwendbar ist. Generell sagt das Territorialitätsprinzip, dass alle Personen der Oberhoheit und den Gesetzen des Staates unterworfen sind, auf dessen Territorium sie sich jeweils befinden. Das Territorialitätsprinzip kann auch bestimmen, welche politische Regel an einem Ort angewandt wird, zum Beispiel in der Sprachpolitik.

Den Gegensatz dazu bildet das sogenannte Personalitätsprinzip.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

Dass ein Staat rechtlich auf seine eigenen Bürger einwirken und das gesellschaftliche und soziale Miteinander entsprechend rechtlich gestalten kann und muss, erscheint einleuchtend. Schon in früheren Zeiten galt in den meisten Kulturen ein Mitglied eines Stammes auch als dem Recht und den Sitten dieses Stammes unterworfen. Dieses sogenannte Personalitätsprinzip knüpft also an der Person an, während das Territorialitätsprinzip an ein Gebiet anknüpft, auf dem ein Recht Anwendung findet.

Probleme ergeben sich dann, wenn ein Staat auf Personen einwirken will, die nicht seine Bürger sind, sondern die Rechtssubjekte eines anderen Staates sind.

Insbesondere im Strafrecht stellt sich bei Auslandsberührung immer die Frage nach dem anzuwendenden Recht. Welches Recht gilt in exterritorialem Gebieten (Schiffe in internationalen Gewässern, Flugzeuge über internationalen Gewässer, Botschaftsgebäude), für Militärangehörige im Auslandseinsatz, für Diplomaten, im Internet?

Bei Fällen mit Auslandsberührung bedarf es Regelungen darüber, welches Recht Anwendung finden soll. Solche Kollisionsfälle werden u.a. durch das Internationale Privatrecht und das Internationale Zivilverfahrensrecht geregelt.

[Bearbeiten] Das Territorialitätsprinzip in der Schweizer Sprachenpolitik

In der Schweiz wird das Territorialitätsprinzip vor allem in der Sprachenpolitik verwendet. Die Sprachenfreiheit ist in der Schweizer Bundesverfassung gewährleistet, aber die Rechtsprechung erkennt den kantonalen Behörden das Recht zu, die überkommene sprachliche Zusammensetzung des Landes zu berücksichtigen (Territorialitätsprinzip). Die Kantone und die Gemeinden können deshalb Maßnahmen ergreifen, um die überlieferten Grenzen der Sprachgebiete und deren Homogenität zu erhalten, selbst wenn dadurch die Freiheit des einzelnen, seine Muttersprache zu gebrauchen, beschränkt wird.

Praktisch bedeutet dies, dass es in den meisten Gebieten der Schweiz nur eine anerkannte Sprache für den Umgang mit den Behörden, dem Gerichtswesen, und in den öffentlichen Schulen gibt. Nur in wenigen Bezirken und Gemeinden entlang der Sprachgrenzen besteht ein Recht die Sprache in diesen Bereichen frei zu wählen. Das Schweizer Territorialitätsprinzip hat keinen Einfluss auf den Gebrauch der Sprachen in den sonstigen privaten oder öffentlichen Bereichen, in der Wirtschaft, in den Zeitungen oder in der Kultur.

Das Territorialitätsprinzip ist ein wichtiger Beitrag zum Sprachenfrieden in der Schweiz und wird generell von allen Parteien unterstützt. Probleme bei seiner Anwendung gibt es vor allem in folgenden Gebieten:

[Bearbeiten] Siehe auch

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