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Territoriale Besonderheiten in Südwestdeutschland nach 1810

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Dieser Artikel befasst sich mit territorialen Besonderheiten in Südwestdeutschland, die nach 1810 Bestand hatten. Im Sinne dieses Artikels sind dies Enklaven, Exklaven, Kondominate, geteilte Orte sowie andere Territorien mit besonderem Status, die im Bereich der Vorgängerstaaten Baden-Württembergs existierten. Der Artikel gibt an, welche Umstände zu deren Entstehung führten, welche Beziehungen zwischen ihnen bestanden und welchen Änderungen ihr Status seitdem unterworfen war.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Einleitung

Baden 1771
Württemberg 1789
Südwestdeutschland nach 1850

Das Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg war im Mittelalter in Hunderte kleiner und kleinster Territorien aufgeteilt. Durch den Zerfall der Herzogtümer Franken und Schwaben bzw. die Erosion königlicher Macht überhaupt während des Interregnums gelang es vielen kleinen Adligen, übergeordnete Mächte abzuschütteln und eigene Herrschaften auszubilden.

Herrschaftsrechte konnten nach damaligem Verständnis genauso wie anderes Vermögen veräußert werden, zum Beispiel durch Verkauf, Erbschaft oder Schenkung. Die weitere Territorialgeschichte Südwestdeutschlands war weitgehend von diesen Elementen geprägt. Verschuldete Adelsgeschlechter versuchten etwa, ihre Finanzen durch Gebietsverkäufe zu sanieren, während kirchliche Einrichtungen Nutznießer von Schenkungen waren. Gewaltsame territoriale Veränderungen waren demgegenüber – trotz häufiger Kriege – eher die Ausnahme.

Die Natur dieser Vorgänge brachte es mit sich, dass sich viele Herrschaften nicht etwa zu klar abgegrenzten, in sich geschlossenen Territorien entwickelten, sondern – je nach Gelegenheit und Fügung des Schicksals – aus mehreren, getrennten Teilen bestanden. So entstand im Laufe der Zeit ein Flickenteppich von Hunderten unterschiedlicher Gebiete: Herzogtümer, Fürstentümer oder Grafschaften bestanden neben Reichsstädten, geistlichen Territorien und Besitzungen der Reichsritterschaft, deren Gebiete komplex ineinander verschachtelt waren. Beispielsweise bestand allein Vorderösterreich aus Dutzenden verstreut liegender Gebietsteile, und manchmal waren selbst einzelne Orte unter verschiedenen Herrschern aufgeteilt. Die Beurteilung dieser, bis ins frühe 19. Jahrhundert vorhandenen Verhältnisse wird noch dadurch erschwert, dass „Herrschaft“ aus vielen verschiedenen Rechten bestand – etwa die hohe und niedere Gerichtsbarkeit oder den Zehnt – die nicht immer in derselben Hand waren. Noch heute wirkt eine solche Herrschaftsteilung nach, z. B. im Tägermoos bei Konstanz (siehe unten).

Anfang des 19. Jahrhunderts wurde Südwestdeutschland infolge der napoleonischen Kriege zu größeren Territorien zusammengefasst, so dass schließlich im fraglichen Gebiet nur noch Württemberg, Baden und Hohenzollern sowie einige Exklaven von Hessen-Darmstadt bestanden. Die wichtigsten Schritte auf diesem Weg waren:

Mit den Verträgen von 1810 waren die Grenzen Badens, Württembergs und Hohenzollerns im Wesentlichen auf den Umfang festgelegt, den sie bis 1945 behalten sollten. Daher bietet sich dieses Datum als Ausgangspunkt für die nachfolgenden Betrachtungen an. Waren die vielfältigen Herrschaftsgrenzen zuvor noch etwas Alltägliches gewesen, verschärfte sich ihr trennender Charakter nun, da sich die neuen, größeren Länder gegeneinander abschotteten. Dies stellte gerade Exklaven vor besondere Probleme, z.B. im Warenverkehr.

Die beteiligten Staaten verfolgten daher während der napoleonischen Gebietsveränderungen das Ziel, nicht nur große, sondern auch zusammenhängende Gebiete zu schaffen. Beispielsweise tauschte Baden 1806 seine erst kurz zuvor erworbene Stadt Biberach an der Riß, die nicht mit dem übrigen Staatsgebiet zusammenhing, gegen württembergische Gebiete im Schwarzwald ein, und 1810 trat Württemberg die Landgrafschaft Nellenburg an Baden ab, wodurch die badischen Besitzungen um den Bodensee herum zu einer geschlossenen Einheit wurden. Die Gebietsbereinigung gelang jedoch nicht vollständig. Besonders deutlich ist dies im Raum Ostrach zu sehen, wo sich die alte, komplizierte Besitzaufteilung zwischen dem Fürstentum Fürstenberg, dem Kloster Salem und den Grafen von Friedberg einfach unter Baden, Hohenzollern und Württemberg fortsetzte. Es entstanden sogar neue Exklaven, beispielsweise durch den Erwerb von Beuron und Achberg seitens Hohenzollern-Sigmaringen.

Da sich Württemberg und Bayern in ihrem Grenzvertrag auf eine einzige, durchgehende Grenzlinie verständigten und Badens Westgrenze weitgehend durch den Rhein bestimmt war, gab es an diesen Stellen keinerlei wechselseitige Gebietseinschlüsse. Baden und Württemberg regelten ihre Grenzangelegenheiten jedoch vornehmlich durch den Austausch einzelner Herrschaftsrechte, so in den Verträgen von 1808 und 1843/46.[8][9] Zu einer großen Lösung kam es nicht, solange die alten Länder Bestand hatten, so dass etliche territoriale Besonderheiten bestehen blieben; nach 1810 bestanden im Bereich der südwestdeutschen Staaten noch über 30 Exklaven und, als territoriale Kuriosität, Kondominate. Die meisten dieser Gebietseinheiten bestanden aus einzelnen Dörfern. 1850, als die hohenzollernschen Fürstentümer an Preußen übergingen, wurden diese als Ganzes zu einer preußischen Exklave.

Durch die Bildung des Landes Baden-Württemberg 1952 entfielen die trennenden Landesgrenzen. Die Zugehörigkeit der Exklaven zum jeweiligen vormals badischen, württembergischen oder hohenzollerischen Landkreis blieb jedoch zunächst unangetastet, so dass die Verwaltungsgrenzen des neuen Bundeslandes noch lange von den überkommenen historischen Verhältnissen geprägt waren. Erst die Kreisreform 1973 und die zeitgleich ablaufende Gemeindereform beseitigten die meisten dieser Spuren.

Heute besitzt Baden-Württemberg neben der Exklave Büsingen am Hochrhein in der Schweiz noch zwei Exklaven und eine Enklave, die durch den komplizierten Grenzverlauf bei der hessischen Ortschaft Ober-Laudenbach entstehen.

[Bearbeiten] Badische Exklaven

Karte 1: Grenzziehung bei Ober-Laudenbach
Karte 2: Grenzziehung zwischen Baden, Hohenzollern und Württemberg bei Ostrach
Karte 3: Nördlicher Bodenseeraum mit Grenzänderungen 1813 und 1846

[Bearbeiten] Württembergische Exklaven

Der Hohentwiel 1588

[Bearbeiten] Hohenzollerische Exklaven

Die hohenzollerischen Fürstentümer bestanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts aus den beiden Häusern Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen. Deren Fürsten dankten mit Vertrag vom 7. Dezember 1849 zugunsten ihres Verwandten, König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, ab. Die Besitzergreifung durch Preußen erfolgte am 6. April (in Sigmaringen) bzw. am 8. April 1850 (in Hechingen).[66] Damit waren die Gebiete eine preußische Exklave geworden und wurden als Regierungsbezirk Sigmaringen verwaltet. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen sie über das Land Württemberg-Hohenzollern zu Baden-Württemberg. Die 1925 aus den hohenzollerischen Oberämtern gebildeten Landkreise Hechingen und Sigmaringen wurden bei der Kreisreform 1973 aufgelöst und ihre Gemeinden auf insgesamt neun neue Landkreise verteilt. Im Folgenden wird ihr Gebiet ohne weitere Unterscheidung als Hohenzollern bezeichnet.

Karte 4: Hohenzollerische Lande

[Bearbeiten] Sonstige Enklaven

Dieser Abschnitt führt Gebiete im heutigen Baden-Württemberg auf, die nicht zu Baden, Württemberg oder Hohenzollern gehörten. Außer den genannten Fällen gibt es noch heute eine hessische Exklave bei Ober-Laudenbach, siehe den Abschnitt über badische Exklaven.

Karte 5: Hohengeroldseck 1806–1831

[Bearbeiten] Kondominate

Unter einem Kondominat ist ein Ort zu verstehen, der von mehreren Mächten gemeinsam beherrscht wurde, wobei die Markung weiterhin als eine Einheit verwaltet wurde, auch wenn jeder Einwohner Untertan bzw. Bürger eines der beteiligten Staaten war.

Karte 7: Grenze im Taubertal mit Edelfingen, Deubach und Bowiesen

[Bearbeiten] Geteilte Orte

Im Gegensatz zu Kondominaten verlief durch die hier als „geteilt“ bezeichneten Orte eine klar definierte Territorialgrenze, und die Bewohner auf beiden Seiten gehörten unterschiedlichen Gemeinwesen (gleichen Namens) an. Als geteilter Ort lässt sich auch Ober-Laudenbach verstehen, siehe dazu den Eintrag im Abschnitt über badische Exklaven.

[Bearbeiten] Gebietsveränderungen

Dieser Abschnitt zählt Orte auf, deren Landeszugehörigkeit zwischen 1810 und 1952 geändert wurde, ohne dass sie in eine der oberen Kategorien passen würden. Nicht einzeln aufgeführt sind Grenzänderungen, von denen nur unbewohnte Gebiete betroffen waren, zum Beispiel infolge der Flussbegradigungen von Iller und Rhein, die streckenweise die Grenze Württembergs bzw. Badens waren. Auf die Begradigung des Rheins geht übrigens das gemeindefreie Gebiet im Taubergießen zurück, dessen Grundbesitz der elsässischen Gemeinde Rhinau gehört.

[Bearbeiten] Weitere Besonderheiten

Karte 8: Vereinbarte Grenzen auf dem Bodensee und Lage des Tägermooses (rot markiert)
Karte 9: Deutsch-schweizerische Grenze bei Schaffhausen um 1900

[Bearbeiten] Quellen

  1. Wortlaut des Reichsdeputationshauptschlusses (1803)
  2. Wortlaut des Pressburger Friedensvertrags (1805)
  3. Wortlaut der Rheinbundakte (1806)
  4. Wortlaut des Tauschvertrags zwischen Württemberg und Baden von 1806
  5. Wortlaut des Grenzvertrags zwischen Württemberg und Baden von 1810
  6. Wortlaut des Grenzvertrags zwischen Baden und Hessen von 1810
  7. a b Wortlaut des Grenzvertrags zwischen Bayern und Württemberg von 1810
  8. Territorial-Berichtigungs-Vertrag zwischen dem Königreich Würtemberg und dem Großherzogthum Baden
  9. a b c d e f g h i Regierungsblatt für das Königreich Württemberg 1846, Seiten 127 und 247; der Vertrag wurde bereits am 28. Juni 1843 abgeschlossen, aber erst 1846 vollzogen.
  10. Hintergründe zur Entführung Eberhards Im Thurn
  11. a b c d Artikel 8 des Pressburger Friedens
  12. a b Artikel II des Grenzvertrags von 1810
  13. Warum Büsingen nicht zur Schweiz gekommen ist
  14. a b Arnold Marti, Thomas Lämmli: Schaffhauser Staatsgebiet und Hoheitszeichen. Aus: Schaffhauser Recht und Rechtsleben. Festschrift zum Jubiläum 500 Jahre Schaffhausen im Bund. Schaffhausen, 2001.
  15. Staatsvertrag über die Einbeziehung Büsingens in das schweizerische Zollgebiet
  16. Kartenausschnitte mit der Lage des Verenahofs
  17. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u Artikel 24 der Rheinbundakte
  18. Daten zur die Geschichte Büttenhardts
  19. a b Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz–Neuhausen am Rheinfall, der Verenahof ist das in Artikel 1, Absatz 2(e) erwähnte Gebiet, auf Teile des Schlauchs bezieht sich Artikel 1, Absatz 2(f).
  20. Private Webseite über Ober-Laudenbach
  21. siehe auch Historische Karte der Kurpfalz
  22. a b c d e f g h Paragraph 5 des Reichsdeputationshauptschlusses
  23. a b c Paragraph 7 des Reichsdeputationshauptschlusses
  24. a b Staatsvertrag vom 11. Mai 1903, in Kraft 1. Januar 1905; Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden 1904, Seite 423 bzw. Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1904, Seite 410
  25. http://www.esp-schoenau.de/348.htm
  26. a b c d e f g Landesarchivdirektion Baden-Württemberg (Hrsg.): Das Land Baden-Württemberg: amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Band 4. Kohlhammer, Stuttgart, 1980
  27. a b c d e Paragraph 20 des Reichsdeputationshauptschlusses
  28. Heimatverein Leingarten e.V. (Hrsg.): Heimatbuch Leingarten, 1982
  29. Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1956, Seite 7
  30. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1969, Seite 832
  31. Artikel 5 des Tauschvertrags von 1806
  32. a b c d e f Friedrich Facius: Hohengeroldseck. Ein Schwarzwälder Territorium in der höheren Politik 1603 bis 1831. In: Geroldsecker Land (1974), Seiten 15-37
  33. Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 248 (Gemeindereformgesetz, Paragraph 160)
  34. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s Landesarchivdirektion Baden-Württemberg (Hrsg.): Das Land Baden-Württemberg: amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Band 7. Kohlhammer, Stuttgart, 1978
  35. a b c d e f g h i j Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1968, Seite 147
  36. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 37
  37. Info-Broschüre der Ortschaft Taldorf
  38. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 804
  39. Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Adelsreute in die Stadt Ravensburg
  40. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 1225
  41. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1973, Seite 147
  42. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 379
  43. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 285
  44. Stadtgeschichte von Rothenfels
  45. a b Paragraph 14 des Reichsdeputationshauptschlusses
  46. Artikel 44 der Wiener Schlussakte
  47. Entsprechende Vereinbarungen wurden durch Österreich und andere Alliierte 1813 beim Beitritt Bayerns zur Koalition (Vertrag von Ried) und nochmals 1815 für den – damals absehbaren – Fall des Erlöschens der badischen Hauptlinie getroffen.
  48. a b siehe dazu auch Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Band I, Seite 324f
  49. Festung Hohentwiel auf „Historisches Württemberg“
  50. a b c Landesarchivdirektion Baden-Württemberg (Hrsg.): Das Land Baden-Württemberg: amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Band 6. Kohlhammer, Stuttgart, 1982
  51. Beschreibung des Oberamts Tuttlingen, 1879
  52. Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1967, Seite 47
  53. Artikel III, Punkt 8 des Vertrags von 1810
  54. a b Der Kreis Mergentheim, Konrad-Theiss-Verlag, 1966
  55. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 106
  56. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 92
  57. Paragraph 6 des Reichsdeputationshauptschlusses
  58. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 110
  59. Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1971, Seite 485
  60. Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 248 (Gemeindereformgesetz, Paragraph 96)
  61. a b Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 662
  62. a b c Beschreibung des Oberamts Riedlingen, 1923
  63. Paragraph 13 des Reichsdeputationshauptschlusses
  64. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 682
  65. Paragraph 24 des Reichsdeputationshauptschlusses
  66. Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg): Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Band 3. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Klett-Cotta, Stuttgart, 1992, ISBN 3-608-91467-6
  67. a b Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 803
  68. siehe auch Anton Schlude: Das Donau-Thal von Tuttlingen bis Sigmaringen, 1858
  69. Artikel III, Punkt 4 und 5 des Grenzvertrags von 1810
  70. Fidel Mathias Fischer: Geschichte und Geschichten rund um die St. Georgs-Brücke Beuron-Thiergarten. Herausgegeben von der Gemeindeverwaltung Beuron 1984, 72 Seiten
  71. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1977, Seite 130
  72. a b c d Artikel 23 der Rheinbundakte
  73. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 33; dort ist irrtümlich Stockach als aufnehmende Gemeinde angegeben.
  74. Zeittafel zur Geschichte von Wilflingen
  75. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1973, Seite 869
  76. a b Paragraph 10 des Reichsdeputationshauptschlusses
  77. Geschichte von Wilflingen und Egelfingen
  78. Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungsblatt 1813, Seite 167; Inbesitznahme Hirschlatts am 27. April 1813
  79. a b siehe auch Vor 200 Jahren: Friedrichshafen wird württembergisch und badisch
  80. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 1420
  81. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 732
  82. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Band I, Seite 499
  83. Artikel 51 der Wiener Schlussakte vom 9. Juni 1815 in Verbindung mit dem zwischen Preußen und Österreich geschlossenen Vertrag vom 12. Juni 1815
  84. Details wurden in einem Staatsvertrag zwischen Baden und Österreich vom 11. Juli 1819 geklärt, der durch den Frankfurter Territorialrezeß vom 20. Juli 1819 bestätigt wurde.
  85. a b Erich Scheible: Die Geschichte der hessischen Exklave Wimpfen, Band 1: 1802 bis 1836. Bad Wimpfen, Verein „Alt Wimpfen“ (Hrsg.), 2004
  86. Böttger, Annemieke: Baden, Hessen oder Württemberg? Bad Wimpfen, die Stadt, um die drei Länder warben. – In: Schönes Schwaben, 16/17, 2002 (4), Seiten 48–51
  87. Gesetz Nr. 3044 vom 23. April 1952, Regierungsblatt der Regierung Württemberg-Baden 1952, Seite 45
  88. Geschichte des Helmhofs
  89. a b c Amtsblatt des Landesbezirks Baden 1952, Seite 154
  90. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 105
  91. a b c d e f g Landesarchivdirektion Baden-Württemberg (Hrsg.): Das Land Baden-Württemberg: amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Band 5. Kohlhammer, Stuttgart, 1976
  92. Artikel III, Punkt 7 des Grenzvertrags von 1810
  93. Eberhard Gönner: Wappenbuch des Stadt- und des Landkreises Heilbronn mit einer Territorialgeschichte dieses Raumes. Heft 9 der Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Stuttgart, 1965
  94. Geschichte Bernbrunns
  95. Territorial-Berichtigungs-Vertrag von 1808, Artikel VIII, Punkt f
  96. Höchstberg in Geschichte und Gegenwart
  97. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1962, Seite 508
  98. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 794
  99. siehe auch Gemeinde-Infos Burgau
  100. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 664
  101. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1971, Seite 934
  102. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 604
  103. siehe dazu auch Horst Jürgen Krämer: Wer oben wohnt, kann weiter sehen. Über administrative, gedachte und natürliche Grenzen in 64754 Hesseneck. Aus: Peripherie. Lokale Identitäten und räumliche Orientierung an der Grenze. Heinz Schilling (Hrsg.) Kulturanthropologie Notizen, Band 65, Frankfurt am Main, 2000
  104. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1972, Seite 1418
  105. Diese Anwesen standen im nordwestlichen Eck der Kreuzung Sonnenbergstraße/Henri-Dunant-Straße, heute steht dort u.a. der Gasthof Traube; siehe auch Ehemalige Gemeinde Schnetzenhausen
  106. Paragraph 12 des Reichsdeputationshauptschlusses; Inbesitznahme durch Oranien-Nassau am 15. September 1802
  107. Artikel Laufenburg im Historischen Lexikon der Schweiz
  108. Artikel 6 des geheimen Zusatzprotokolls im Frieden von Campo Formio (englische Übersetzung)
  109. Artikel 2, Punkt 2 des Friedens von Lunéville (französischer Vertragstext)
  110. Theo Nawrath: Geschichte der Stadt Laufenburg, Band 2. Laufenburg (Baden), 1981, Seite 70
  111. Wikipedia-Artikel Rheinfelden (Baden)
  112. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1963, Seite 329
  113. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1975, Seiten 449/450
  114. Der Kreis Sigmaringen. Aalen/Stuttgart, 1963
  115. siehe auch Chronik des Kreises Ravensburg: Landschaft, Geschichte, Brauchtum, Kunst. Chroniken-Verlag, Hinterzarten, 1975
  116. Vertrag vom 20./31. Oktober 1854 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Großherzogtum Baden betreffend Grenzbereinigung
  117. Übereinkunft vom 28. April 1878 zwischen der Schweiz und dem Großherzogtum Baden wegen Regulierung der Grenze bei Konstanz
  118. Übereinkunft vom 24. Juni 1879 zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche wegen Regulierung der Grenze bei Konstanz
  119. Wikipedia-Artikel Tägermoos
  120. Übereinkunft zwischen dem Großherzogtum Baden und dem Kanton Thurgau betreffend die Grenzberichtigung bei Konstanz vom 28. März 1831 auf Wikisource
  121. Geschichte des Landgasthofs Löwen im Schlauch
  122. http://grenzen.150m.com/buesingenD.htm – Bebilderte Beschreibung der Grenze bei Büsingen, Schlauch und Jestetten
  123. a b Artikel Bargen im Historischen Lexikon der Schweiz
  124. Geschichte Schaffhausens
  125. Artikel Tengen im Historischen Lexikon der Schweiz
  126. Vereinbarung vom 25. April 1968 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Merishausen/Wiechs-Schlauch
  127. Geschichte Jestettens (mit Karte des Zollausschlussgebiets)
  128. Als bei uns noch geschmuggelt wurde. Beitrag in „Klettgau-Historia“.
  129. Grenzsteinmuseum Ostrach
  130. Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg 1974, Seite 808
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