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Sudetenland (Reichsgau) :

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Sudetenland (Reichsgau)

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Reichsgaue und Generalgouvernement
Reichsgaue und Generalgouvernement

Der Reichsgau Sudetenland wurde aus den 1938 annektierten Gebieten der Tschechoslowakei gebildet und bestand im Deutschen Reich von 1939 bis 1945. Er wurde vom Reichsstatthalter Konrad Henlein verwaltet. Der Reichsgau wurde von den Regierungsbezirken Eger, Aussig und Troppau gebildet und umfasste im Oktober 1938 22.608 km², im Dezember des gleichen Jahres infolge weiterer Gebietskorrekturen 29.140 km². Gauhauptstadt war das böhmische Reichenberg. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die annektierten Gebiete, zusammen mit dem Reichsprotektorat Böhmen und Mähren sowie der Slowakischen Republik, wieder an die Tschechoslowakei rückgegliedert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gebiet und Bevölkerung

22.587 km²; 2.945.261 Einwohner (Mai 1939)

[Bearbeiten] Geschichte

Quellenangaben
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Das sudetendeutsche Gebiet der Tschechoslowakei war im Münchner Abkommen von 1938 dem Deutschen Reich zugesprochen worden. Vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober 1938 besetzten rund 24 Divisionen der Wehrmacht die an Deutschland und Österreich angrenzenden Gebiete der Tschechoslowakei. Die neuen Grenzen des Deutschen Reiches wurden nicht nach der wirklichen oder angeblichen Bevölkerungszusammensetzung der annektierten Gebiete gezogen, sondern nach wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten. Die konkrete territoriale Festlegung wurde vom „Berliner Ausschuß“ vorgenommen, in dem die Außenminister der Unterzeichnerstaaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien saßen. Die Ergebnisse wurden im deutsch-tschechoslowakischen Grenzabkommen vom 21. November 1938 vereinbart. Mit diesen Gebieten verlor die Tschechoslowakei ein Drittel ihrer Bevölkerung, ihre wichtigsten Industrieanlagen und ihre einzigen brauchbaren Verteidigungsanlagen.

Sofort nach dem deutschen Einmarsch wurde dem Heer die vollziehende Gewalt übertragen. Die fünf beteiligten Heeresgruppenkommandos setzten zunächst Chefs der Zivilverwaltungen (CdZ) ein, bis am 1. Oktober 1938 Konrad Henlein zum „Reichskommissar für die besetzten sudetendeutschen Gebiete“ ernannt wurde. Die CdZ-Organisationen waren schlecht geplant und bewährten sich nicht. Sie sahen sich einem Machtkampf einzelner Reichsinstanzen gegenüber und mussten gebeten werden, eine zusätzliche Woche im Amt zu bleiben, weil die Zivilverwaltung Henleins noch nicht arbeitsfähig war. Henlein konnte sich durch seinen unmittelbaren Zugang zu Hitler der Einflussnahme der militärischen Befehlshaber mühelos entziehen. Am 20. Oktober 1938 endete die vollziehende Gewalt des Heeres und Henlein übernahm als Reichskommissar die Verwaltung.

Der tschechische Bevölkerungsanteil umfasste Januar 1938 rund 319.000 Personen. Noch im Oktober 1938 nahmen 193.793 Tschechen (= 60,75 %) die deutsche Staatsangehörigkeit an, um in der Heimat verbleiben zu können. Die Tschechen, die nun nicht mehr unter deutscher Herrschaft leben wollten, wurden ins Protektorat Böhmen und Mähren umgesiedelt. Ihren Besitz eigneten sich sowohl der deutsche Staat als auch viele deutsche Privatleute an, nachdem Entschädigungszahlungen erfolgt waren. Allerdings wurde von deutscher Seite aus nur der Minimalwert an die Betroffenen gezahlt.

Im § 1 des Gesetzes über die Gliederung der sudetendeutsche Gebiete vom 25. März 1939, wurde die Bildung des Reichsgaues Sudetenland zum 15. April 1939 festgelegt. Dessen Verwaltungsaufbau regelte das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz) vom 15. April 1939 regelte, das zum 1. Mai 1939 in Kraft trat. Danach wurde aus dem Hauptteil der sudetendeutschen Gebieten der neue Reichsgau Sudetenland gebildet. Kleinere Grenzkreise im Süden und Nordosten wurden der preußischen Provinz Schlesien zugewiesen („Hultschiner Ländchen“, dem Landkreis Ratibor im Regierungsbezirk Oppeln), ferner dem Land Bayern und den Landeshauptmannschaften Oberösterreich (später: Reichsgau Oberdonau) und Niederösterreich (später: Reichsgau Niederdonau). Mit dem „Sudetengaugesetz“ wurde der vorhandene Aufbau der Verwaltung beseitigt.

Verwaltungssitz wurde nun die Stadt Reichenberg, die die Bezeichnung „Gauhauptstadt“ führte. Zum Reichsstatthalter und Gauleiter in Reichenberg wurde der bisherige Reichskommissar Konrad Henlein ernannt.

Nachdem durch das „Sudetengaugesetz“ die Grundlagen für die neuen Behörden geschaffen worden waren, wurden die bisherigen Verbände zerschlagen und die Bevölkerung durch NS-Organisationen erfasst. Alle Parteien wurden, wie die Sudetendeutsche Partei (SdP), in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) eingegliedert oder verboten.

Im Jahre 1945 wurde bis Mai das Gebiet des Sudetenlandes im Westen von der amerikanischen und im übrigen von der Roten Armee besetzt. Im Gefolge der alliierten Truppen übernahm die tschechische Regierung wieder die Verwaltung und begann mit der Vertreibung der deutschen Bevölkerung.

[Bearbeiten] Verwaltungsgliederung

Das Sudetenland teilte sich in die drei Regierungsbezirke Aussig (tschechisch Ústí nad Labem), Eger (tschechisch Cheb) und Troppau (tschechisch Opava) mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen. Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den Abgrenzungen der früheren tschechoslowakischen politischen Bezirke.

Zum vorläufigen Sitz des Regierungsbezirks Eger wurde die Stadt Karlsbad (tschechisch Karlovy Vary) bestimmt. Im Übrigen waren die Sitze der anderen Bezirke in Aussig und Troppau.

[Bearbeiten] Ortsnamen

Wesentliche Ortsumbenennungen fanden nicht statt. Es galten im Allgemeinen die früheren österreichischen (deutschsprachigen) Bezeichnungen von 1918.

[Bearbeiten] Verwaltungsgliederung des Reichsgaus Sudetenland 1945

[Bearbeiten] Regierungsbezirk Aussig

[Bearbeiten] Stadtkreise

  1. Aussig
  2. Reichenberg

[Bearbeiten] Landkreise

  1. Aussig
  2. Bilin
  3. Böhmisch Leipa
  4. Braunau
  5. Brüx
  6. Dauba
  7. Deutsch Gabel
  8. Dux
  9. Friedland (Isergebirge)
  10. Gablonz an der Neiße
  11. Hohenelbe
  12. Komotau
  13. Leitmeritz
  14. Reichenberg
  15. Rumburg
  16. Schluckenau
  17. Teplitz-Schönau
  18. Tetschen-Bodenbach
  19. Trautenau
  20. Warnsdorf

[Bearbeiten] Regierungsbezirk Eger [Sitz: Karlsbad]

[Bearbeiten] Stadtkreise

  1. Eger
  2. Karlsbad

[Bearbeiten] Landkreise

  1. Asch
  2. Bischofteinitz
  3. Eger
  4. Elbogen
  5. Falkenau an der Eger
  6. Graslitz
  7. Kaaden
  8. Karlsbad
  9. Luditz
  10. Marienbad
  11. Mies
  12. Neudek
  13. Podersam
  14. Preßnitz
  15. Saaz
  16. Sankt Joachimsthal [Sitz: Karlsbad]
  17. Tachau
  18. Tepl

[Bearbeiten] Regierungsbezirk Troppau

[Bearbeiten] Stadtkreis

  1. Troppau

[Bearbeiten] Landkreise

  1. Bärn
  2. Freiwaldau
  3. Freudenthal
  4. Grulich
  5. Hohenstadt
  6. Jägerndorf
  7. Landskron
  8. Mährisch Schönberg
  9. Mährisch Trübau
  10. Neu Titschein
  11. Römerstadt
  12. Sternberg
  13. Troppau
  14. Wagstadt
  15. Zwittau

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

Sudetenland (Reichsgau) - Artikel des Tages

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Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.

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