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Die Soziale Marktwirtschaft bezeichnet ein wirtschaftstheoretisches und wirtschaftsethisches Modell einer marktwirtschaftlichen Ordnung, in welchem dem Staat hauptsächlich die Aufgabe zukommt, den Ordnungsrahmen der Wirtschaft zu gestalten. Als theoretische Grundlage dienen Vorstellungen, die in den 1930er und 1940er Jahren in unterschiedlicher Ausprägung als Neoliberalismus entwickelt worden waren, wobei der Ordoliberalismus (von lateinisch ordo: Ordnung) der Freiburger Schule eine besondere Rolle spielte.[1]
Außerdem beinhaltet der Begriff soziale Marktwirtschaft die von 1945 bis 1967 reichende Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ihre wesentliche Prägung erhielt sie durch die Wirtschafts- und Sozialpolitik Ludwig Erhards; das politisch zugrunde liegende Konzept war dabei durch die wirtschaftstheoretischen Vorarbeiten maßgeblich beeinflusst.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Konzeptionell basiert die Soziale Marktwirtschaft im Sinne von Alfred Müller-Armack und Ludwig Erhard wesentlich auf Ideen, die von einer Reihe von Wissenschaftlern schon vor dem Zweiten Weltkrieg entwickelt und unter dem Begriff Neoliberalismus zusammengefasst wurden. Für Deutschland nahm innerhalb dieser Richtung die Freiburger Schule (siehe Ordoliberalismus) eine besondere Rolle ein.
Die Soziale Marktwirtschaft basiert auf den Gestaltungselementen der freien Marktwirtschaft. Zugleich soll staatliche Wettbewerbspolitik den Wettbewerb sichern und private Marktmacht (Monopole, Kartelle) nach Möglichkeit verhindern. Der Grundgedanke besteht darin, dass die Marktwirtschaft ihre wohlstandsmehrende wie koordinierende Funktion nur entfalten kann, wenn sie durch eine strenge staatliche Ordnungspolitik auf den Wettbewerb verpflichtet wird.
Als der theoretische Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft gilt Walter Eucken.[2][3] Eucken entwickelte die Grundprinzipien einer Wettbewerbsordnung, die Effizienz und Freiheit durch das ungehinderte Wirken des Wettbewerbsprozesses garantiert.[4] Die konstituierenden Prinzipien der Wettbewerbsordnung sind für Eucken ein funktionsfähiges Preissystem, Primat der Währungspolitik, Freier Zugang zu den Märkten, Privateigentum an Produktionsmitteln, Vertragsfreiheit, Haftungsprinzip und eine Konstanz der Wirtschaftspolitik.[5] Eine daraufhin ausgerichtete Politik müsse die Zusammengehörigkeit der konstituierenden Prinzipien einer solchen Wettbewerbsordnung beachten, ebenso die Interdependenz der Wirtschaftsordnung mit den anderen Lebensbereichen. In der Sozialen Marktwirtschaft, wie sie Ludwig Erhard durchgeführt hat, wurden die von Eucken aufgestellten Leitlinien beispielhaft umgesetzt.[6] Die wichtigste wirtschaftspolitische Aufgabe des Staats war für Eucken, wirtschaftliche Machtkonzentrationen durch Monopole, Kartelle und andere Formen der Marktbeherrschung zu verhindern, ebenso problematisch sei staatliche Monopolmacht.[7]
Auch auf den Arbeitsmärkten sollten weder Anbieter noch Nachfrager über monopolistische Machtpositionen verfügen. Den Unterschied zwischen Sachgüter- und Arbeitsmärkten sieht Eucken darin begründet, dass Arbeit keine Ware ist. Um Ausbeutung zu verhindern, müsse der Vermachtung auf den Arbeitsmärkten durch monopolartige Organisationen entgegengewirkt werden, das betreffe sowohl die Arbeitgeberseite wie die Gewerkschaften. Wenn Gewerkschaften allerdings dazu beitragen, eine monopolistische Position der Arbeitgeber auszugleichen, trügen sie zur Realisierung der Wettbewerbsordnung bei.[8] Breiten Raum widmet Eucken den Fragen sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit. Richtig verstandene Sozialpolitik ist für Eucken in einer Ordnungspolitik aufgehoben, die den Individuen Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht.[9][10]
Der Ausdruck Soziale Marktwirtschaft wurde 1947 von Alfred Müller-Armack, Wirtschaftswissenschaftler und späterer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministers Ludwig Erhard, in seinem Buch Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft erstmals schriftlich erwähnt. Müller-Armack, der aus dem Sozialkatholizismus kam, wählte diese Bezeichnung für das Konzept einer zukünftigen Wirtschaftsordnung des vom Krieg zerstörten Deutschlands. Müller-Armack sah dies als eine dritte Form neben der rein liberalen Marktwirtschaft und der Lenkungswirtschaft: „Wir sprechen von ‚Sozialer Marktwirtschaft‘, um diese dritte wirtschaftspolitische Form zu kennzeichnen. Es bedeutet dies, dass uns die Marktwirtschaft notwendig als das tragende Gerüst der künftigen Wirtschaftsordnung erscheint, nur dass dies eben keine sich selbst überlassene liberale Marktwirtschaft, sondern eine bewusst gesteuerte, und zwar sozial gesteuerte Marktwirtschaft sein soll“[11]
Der richtungsweisende Sinn der Sozialen Marktwirtschaft sei es, „das Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem Prinzip des sozialen Ausgleichs zu verbinden“[12]. Die genaue Ausgestaltung dieses Leitbilds hatte er zunächst bewusst offen gelassen, da er der Meinung war, dass sich Rahmenbedingungen verändern können und dass sich ein Wirtschaftssystem daran dynamisch anpassen müsse.
Müller-Armack hingegen befürwortet „soziale Interventionen“ des Staates, sofern sie „dem Grundsatz der Marktkonformität unterworfen werden“ [13] , das heißt, dass nur solche politischen Maßnahmen ergriffen werden, „die den sozialen Zweck sichern, ohne störend in die Marktapparatur einzugreifen“ [14]
Ingo Pies kommt zu der Auffassung, dass laut Müller-Armack sehr genau angegeben werden könne, was die Politik nicht tun soll. Aber in positiver Hinsicht könne dieses Prinzip nur die Auswahl des Verfahrens politischer Intervention, nicht jedoch den Grad seiner Anwendung anleiten [15] . Heiko Körner vertritt die Ansicht, dass Müller-Armack „keine konkreten Aussagen über Prinzipien und Elemente einer ‚marktkonformen Sozialpolitik’“ gemacht habe und „jeder Interpret dieses 'deutungsoffenen Leitbildes' die seinen Interessen und politischen Präferenzen entsprechende Gewichtung“ im Spannungsfeld von wirtschaftlicher Effizienz einerseits und sozialer Gerechtigkeit andererseits vornehmen könne [16]
Den Mitte der 60er Jahre einsetzenden Ausbau des Sozialstaats kritisierten Müller-Armack und andere namhafte Verteter der Sozialen Marktwirtschaft als „sozialpolitische Überfrachtung“ [17]
Erstmals einer größeren Öffentlichkeit bekannt und inhaltlich konkretisiert wurde der Begriff durch die Düsseldorfer Leitsätze vom 15. Juli 1949, die als Wahlprogramm von CDU und CSU für die erste Bundestagswahl fungierten. Hierin wurden insbesondere Leistungswettbewerb und Monopolkontrolle als Grundlage dieser Wirtschaftsordnung beschrieben.
Für Ludwig Erhard, dem sogenannten „Vater der Sozialen Marktwirtschaft“, war der Ausdruck Soziale Marktwirtschaft ein Pleonasmus, denn für ihn war der Markt an sich sozial und brauchte nicht erst sozial gemacht zu werden. Erhard konkretisierte diesen Gedanken noch, indem er betonte
„Je freier die Wirtschaft, umso sozialer ist sie auch.[18]“
Allerdings erkannte und nutzte Erhard die Integrationswirkung, die sich mit diesem Etikett erzielen ließ. Seit dem ist der Begriff in der Bevölkerung untrennbar mit der Person Ludwig Erhard verbunden. Durch die argumentative Verknüpfung mit dem „Wirtschaftswunder“ wurde der Begriff im Rahmen einer langangelegten Werbekampagne des Vereins Die Waage zu einem politischen Schlagwort[19].
Zu ihren Gestaltungselementen gehören freie Preisbildung für Güter und Leistungen am Markt, Privateigentum an Produktionsmitteln und Gewinnstreben als Leistungsanreiz. Durch die Schaffung eines rechtlichen Rahmens sollen die persönlichen Freiheitsrechte, wie Gewerbe-, Konsum-, Vertrags-, Berufs- und Koalitionsfreiheit gewährleistet werden. Der Staat kann durch aktive Eingriffe in die Wirtschaft das Marktgeschehen ergänzen und korrigieren (zum Beispiel durch sozialpolitische, konjunkturpolitische oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen), wenn dies im allgemeinen Interesse für notwendig erachtet wird. Diese müssen jedoch „marktkonform“ erfolgen, das heißt sie müssen mit der marktwirtschaftlichen Ordnung vereinbar sein und das Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage am Markt nicht behindern. Art und Umfang der staatlichen Eingriffe sind jedoch nicht genau festgelegt und waren häufig Gegenstand von wissenschaftlichen wie politischen Auseinandersetzungen.
Für Erhard ist die Erhaltung des freien Wettbewerbs eine der wichtigsten Aufgaben des auf einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung beruhenden Staats[20].
Von großer Bedeutung ist ebenfalls die Sicherung des Geldwerts, insbesondere durch eine unabhängige Zentralbank. Für Erhard ist die Soziale Marktwirtschaft ohne eine konsequente Politik der Preisniveaustabilität nicht denkbar. Nur diese Politik würde gewährleisten, dass sich nicht einzelne Bevölkerungskreise zu Lasten anderer bereichern [21]
Zur Gewährleistung des effizienten Einsatzes des Produktivkapitals gehört neben dem Recht auf Privateigentum auch die Haftung. Die Eigentümer von Produktivkapital sollen sich nicht nur die Gewinne aneignen, sondern auch die volle Haftung für getroffene Fehlentscheidungen tragen[22]
Heinz Grossekettler weist darauf hin, dass der Ausdruck Soziale Marktwirtschaft oft als Marktwirtschaft mit starker Umverteilungskomponente begriffen wird. Dies hätten ihre theoretischen Begründer aber nicht im Sinn gehabt [23] . Die Marktwirtschaft sei nach Erhard an sich bereits sozial, „weil die Bürger nicht auf Zuweisungen des Staates, auf das Wohlwollen von Parteien, auf die Bevormundung durch Organisationen oder auf die fürsorgende Einvernahme von Volksgemeinschaften angewiesen sind“ [24] . Im Ergebnis nehme in einer ordnungspolitisch richtig gesteuerten Marktwirtschaft mit zunehmendem Wohlstand der Bedarf an klassischer Sozialpolitik immer mehr ab [25]
Ludwig Erhard erklärte im Jahre 1974, die Epoche der Sozialen Marktwirtschaft sei längst beendet, die aktuelle Politik sah er von seinen Vorstellungen von Freiheit und Selbstverantwortung weit entfernt [26]
Ludwig Erhard erklärte 1949, es müsse eine saubere Trennlinie gezogen werden. Mitwirkung sei ein Element der freien Marktwirtschaft, Mitbestimmung hingegen gehöre in den Bereich der Planwirtschaft [27]
Nach dem Zweiten Weltkrieg prägten sozialistische Vorstellungen die Parteiprogramme der SPD, die den „freiheitlichen Sozialismus“ anstrebte, als auch der CDU, die einen „christlichen Sozialismus“ propagierte. Gemeinsame Überzeugung war, dass der Wiederaufbau nur mit verstaatlichten Schlüsselindustrien und zentraler Lenkung möglich sein würde. Der parteilose Ludwig Erhard, damals Direktor des Zweizonen-Wirtschaftsrates, setzte die Soziale Marktwirtschaft gegen diesen Zeitgeist durch. Er verfügte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Währungsreform durch die Alliierten am 20. Juni 1948 schlagartig eine Freigabe der Preise („Leitsätzegesetz“), diese beiden Ereignisse markieren den Beginn der Sozialen Marktwirtschaft. Die 1950er Jahre waren geprägt von wirtschaftlichen Erfolgen: durchschnittlich 8 % Wirtschaftswachstum, Abbau der Arbeitslosigkeit, Preisstabilität und ein Anstieg der Arbeitnehmereinkommen im ersten Jahrzehnt der Bundesrepublik um circa 80 %. Die von Erhard als Zielsetzung ausgegebene Botschaft „Wohlstand für alle“ (die er auch als Buchtitel benutzte) schien in absehbarer Zeit erreichbar [28]. Den viel zitierten Ausdruck „Wirtschaftswunder“ lehnte Erhard selbst jedoch ab. Er hielt die wirtschaftlichen Erfolge für kein Wunder, sondern für „die Konsequenz der ehrlichen Anstrengung eines ganzen Volkes, das nach freiheitlichen Prinzipien die Möglichkeit eingeräumt erhalten hat, menschliche Initiative, menschliche Energien wieder anwenden zu dürfen“[29] . Zu den wichtigsten ordnungspolitischen Weichenstellungen in der ersten, ordoliberalen Phase der Sozialen Marktwirtschaft (1948–1966) gehören die Verankerung der Tarifautonomie durch das Tarifvertragsgesetz von 1949, die Regelung der betrieblichen Mitbestimmung (in sozialen und personellen Fragen) und Mitwirkung (in wirtschaftlichen Fragen) der Arbeitnehmer durch das Betriebsverfassungsgesetz (1952), das Bundesbankgesetz von 1957, welches der Deutschen Bundesbank die Preisniveaustabilität als Ziel vorgab, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 1958 [30]
Ebenfalls in dieses erste Jahrzehnt fielen aber auch bereits politische Entscheidungen wie die über Unternehmensmitbestimmung (Montan-Mitbestimmungsgesetz 1951), umlagefinanzierte Rentenreform (Rentenreform 1957) und das mit der Reform der Einkommensteuer 1958 beschlossene progressive Steuersystem, die Erhards Vorstellungen von der Sozialen Marktwirtschaft widersprachen [31]
Die gewerkschaftliche Konzeption zur Neuordnung der Wirtschaft mit ihrem Kernelement der wirtschaftlichen Mitbestimmung und die ordoliberale Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft standen sich in der ersten Dekade der Bundesrepublik diametral gegenüber [32]
Nach der Phase des Ordoliberalismus begann eine Phase des Interventionismus im Sinne einer keynesianischen Globalsteuerung sowie eine Transformation der Sozialen Marktwirtschaft in einen Wohlfahrtsstaat [33] . Von großer Bedeutung war dabei das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz aus dem Jahre 1967, das der damalige Wirtschaftsminister Karl Schiller als „prozesspolitisches Grundgesetz“ bezeichnete, welches das „ordnungspolitische Grundgesetz“ (Kartellgesetz) ergänze. Mit der Verknüpfung von Ordnungs- und Prozesspolitik strebte er eine „Symbiose aus Freiburger Imperativ und keynesianischer Botschaft“ an [34].
Als weitere Phasen gelten die der Wiederentdeckung der Ordnungspolitik (Beginn der 1980er Jahre bis 1990) sowie die Phase der deutschen Einheit seit 1990[35]