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Solidarität

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Solidaritäts-Briefmarke der DDR von 1981

Solidarität (abgeleitet vom lateinischen solidus für gediegen, echt oder fest; Adjektiv: solidarisch) bezeichnet eine, zumeist in einem ethisch-politischen Zusammenhang benannte Haltung der Verbundenheit mit - und Unterstützung von - Ideen, Aktivitäten und Zielen anderer. Sie drückt ferner den Zusammenhalt zwischen gleichgesinnten oder gleichgestellten Individuen und Gruppen und den Einsatz für gemeinsame Werte aus (vgl. auch Solidargemeinschaft).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Begriff und Definitionen

[Bearbeiten] Übersicht

Der Begriff Solidarität wird in vielfältiger Weise verwendet.

Gelegentlich wird unterschieden zwischen

In der Soziologie unterschied Émile Durkheim zwischen

Eng verbunden mit der Arbeiterbewegung ist die Forderung der internationalen Solidarität. Sie zeigte sich im 19. Jahrhundert vor allem in der Unterstützung des polnischen Freiheitskampfes durch die Internationale Arbeiterassoziation. Auf den Kongressen der Zweiten Internationale wurde die Frage erörtert, ob die Arbeiterschaft durch einen Generalstreik in verschiedenen Ländern den sich abzeichnenden Ersten Weltkrieg verhindern könne. Effektiver waren internationale Solidaritätsaktionen für die junge Sowjetunion: 1920 verhinderte die englische Arbeiterbewegung durch die Androhung des Generalstreiks die Intervention Englands in den polnisch-russischen Krieg. Der Kampf gegen den Faschismus wurde durch die Spaltung der Arbeiterbewegung in eine sozialistische und eine kommunistische Internationale erschwert. Heute werden die Fragen der internationalen Solidarität unter den Bedingungen und Auswirkungen der Globalisierung diskutiert.

[Bearbeiten] Definition nach Alfred Vierkandt

Der Soziologe Alfred Vierkandt (1969) definierte Solidarität folgendermaßen: „Solidarität ist die Gesinnung einer Gemeinschaft mit starker innerer Verbundenheit. „Solidarität ist das Zusammengehörigkeitsgefühl, das praktisch werden kann und soll.“:: Solidarität impliziert ein Prinzip der Mitmenschlichkeit; sie konstituiert sich aus freien Stücken (Karl Otto Hondrich, Claudia Koch-Arzberger, Solidarität in der modernen Gesellschaft, Frankfurt am Main 1994).

[Bearbeiten] Historische Aspekte

[Bearbeiten] Römisches und heutiges Recht

Im Römischen Recht bedeutete Solidarität eine besondere Form der Haftung: Mehrere schulden eine Leistung so, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu erbringen verpflichtet ist, der Gläubiger sie aber insgesamt nur einmal fordern darf. Das Wort „Solidarität“ bezeichnet nicht die Zusammengehörigkeit der Beteiligten, sondern, dass jeder „in solidum“ = auf das Ganze, für die Gesamtsumme (wörtl. Übersetzung) haftet. Im Recht wird heute statt des Fremdwortes Solidarität regelmäßig der verdeutschte Begriff Gesamtschuld verwendet. Anders ist dies in älteren Gesetzen, z. B. § 43 Abs. 2 des GmbH-Gesetzes: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“

[Bearbeiten] Christentum

Im Christentum wird die Solidarität zu jedem Menschen in Form von christlicher Nächstenliebe gefordert. Dies stellt einen Unterschied zu abgrenzenden Solidaritätskonzepten dar, in welchen die Solidarität z. B. auf Menschen mit gleichen Interessen oder Menschen einer bestimmten Zusammengehörigkeit beschränkt wird. Die christlich begründete Solidarität soll sowohl im immateriellen, wie auch im materiellen Bereich gelten. So enthält die Bergpredigt von Jesus Christus folgende materielle Forderung: „Wer dich bittet, dem gib, und wer von dir borgen will, den weise nicht ab.“ Sie ist ursprünglich einer moralischen Art, d. h. als Selbstverpflichtung an das Individuum bzw. eine Verpflichtung vor Gott formuliert. Allerdings hat sie insbesondere durch die Christdemokratie auch institutionalisierte Formen angenommen, z. B. durch Gesetze, welche eine unterlassene Hilfeleistung unter Strafe stellen. Solche Gesetze existieren in eingeschränkter Form auch im materiellen Bereich, z. B. durch eine Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten sowie zwischen Kindern und Eltern.

[Bearbeiten] Institutionalisierung des Solidaritätsprinzips

[Bearbeiten] Europa des 19. Jahrhunderts: Gewerkschaftsbewegung als Beispiel

Im Europa des 19. Jahrhunderts hat sich im Zusammenhang mit der Industrialisierung eine Institution Solidaritätsprinzips entwickelt: Die gegenseitige Absicherung innerhalb der Arbeiterschaft gegen für sie als existentiell bedrohlich wahrgenommene Entwicklungen der kapitalistischen Industrialisierung wurde zur Grundlage und zum Kampfbegriff der Arbeiterbewegung. Arbeiter schlossen sich in solidarischen Vereinigungen (beispielsweise in Gewerkschaften) zusammen und kämpften gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen, Verkürzung der Arbeitszeit und höhere Löhne.

[Bearbeiten] 20. Jahrhundert: sozialistische und sozialdemokratische Parteien

Im 20. Jahrhundert wurde Solidarität zu einem der zentralen Begriffe in sozialistischen/sozialdemokratischen Parteien.

Im Laufe eines Streiks, der von der gesamten polnischen Bevoelkerung getragen und von ihr als antikommunistische Bewegung verstanden wurde, schlossen sich 1980 die polnischen Arbeiter der Schiffswerft in Danzig zu der Gewerkschaft „Solidarność“ (Solidarität) zusammen. Auch wenn die „Solidarność“ gegen Ende des 20. Jahrhunderts an politischem Einfluss verloren hat, steht der Begriff „Solidarność“ in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel- und Osteuropas im 21. Jahrhundert für den Beginn des Endes der kommunistischen Zwangsherrschaft.

[Bearbeiten] Solidaritätsprinzip und Versicherungen: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Das institutionalisierte Solidaritätsprinzip kommt auch in bestimmten rechtlichen Formen der Versicherung zum Ausdruck, und zwar in den vier klassischen Risikobereichen von Arbeit: Krankheit, Unfall, Altersvorsorge und Arbeitslosigkeit (vgl. die Rechtsform des „Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit“ (VVaG). Jedes Mitglied dieser Gemeinschaft bezahlt Beiträge in die gemeinsame, von einer Versicherungsgesellschaft verwaltete Kasse. Daraus werden denen, die einen Schaden erleiden, finanzielle Mittel zur Deckung zur Verfügung gestellt. Während der Grundgedanke der Solidarität aber von einer Freiwilligkeit der Solidarleistung ausgeht, ist die Mitgliedschaft in den hier angesprochen Sozialversicherungen aber nicht freiwillig.

Auch eine private Pension, mit der jeder Einzelne sein eigenes Risiko mit Hilfe einer privatrechtlich verbundenen Solidargemeinschaft abzusichern versucht, gehört dazu. Das Risiko, dass eine Pensionskasse bankrott geht, kann mit umsichtiger, vorsichtiger und diversifizierender Anlagestrategie vermindert werden. Bei der Arbeitslosenversicherung sichert sich eine Risikogemeinschaft gegen durch Arbeitslosigkeit bedingte Einkommenseinbußen ab.

[Bearbeiten] Wertewandel: Eigenverantwortung statt Solidarität

In der gesellschaftlichen Debatte in Deutschland hat die Betonung der institutionalisierten Solidarität in den letzten Jahren abgenommen, während die Eigenverantwortung des Individuums eine immer größere Betonung durch Wirtschaft und Politik findet. Die Gründe hierfür liegen in der erwünschten Reform des Sozialstaats, bzw. seinem Rückbau, anhand wirtschaftsliberaler Leitbilder (von links kritisiert als Neoliberalismus).

Grundsätzliche Kritiker einer institutionalisierten Solidarität, insbesondere im staatlichen Kontext, weisen darauf hin, dass erzwungene Solidarität (z. B. in Form von solidarischen Pflichtversicherungen) nicht möglich sei, da der Solidaritätsbegriff Freiwilligkeit impliziere.

[Bearbeiten] Zitate

[Bearbeiten] Einzelnachweise


[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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