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Die Schwedische Landesaufnahme von Vorpommern ist eine in den Jahren 1692 bis 1709 durchgeführte Kartierung Schwedisch-Pommerns. Es entstand dabei das älteste Katasterwerk Deutschlands, das auf einer einheitlichen und trigonometrisch exakten Landesvermessung beruhte. Mit 1737 erhaltenen Karten und 77 Beschreibungsbänden ist die Schwedische Landesaufnahme auch heute eine Geschichtsquelle einmaligen Ranges für die Erforschung der Geschichte Pommerns.
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Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges gelangte der westliche Teil Pommerns im Frieden von Osnabrück an Schweden. Die schwedische Zentralgewalt benötigte eine Grundlage für die Besteuerung des bewirtschafteten Grundbesitzes im neuen Landesteil. Die alten pommerschen Hufenmatrikel waren zu ungenau und durch die Kriegsereignisse nicht mehr auf aktuellem Stand. Auch fehlten in ihnen die ritterschaftlichen Besitzungen, für die keine Steuern erhoben wurden, dafür aber Lehnsdienste zu leisten waren. Von den Landständen waren es deshalb besonders die Angehörigen der Ritterschaft, die einer Neuaufmessung und einer Neubewertung der wirtschaftlichen Grunddaten ablehnend gegenüberstanden, mussten sie doch bei einer Veränderung des Steuersystems mit höheren Abgaben rechnen. Es gelang den Landständen lange Zeit, eine Neuvermessung zu verhindern.
Der schwedische Kammerpräsident Gerdt Anthon von Rehnskiöld musste auf alten Matrikelbeständen ein behelfsmäßiges Steuersystem aufbauen, das teilweise auf Schätzungen beruhte und damit der Realität wenig entsprach, aber trotzdem die Grundlage für die Anklamer Steuerrepartition von 1658 bildete. Auch Konflikte wie der Zweite Nordische Krieg und der Schwedisch-Brandenburgische Krieg verhinderten eine Neuerfassung der Daten. Eine am 12. April 1681 vom schwedischen König Karl XI. befohlene Lustration scheiterte daran, dass es in Schwedisch-Pommern keine geeigneten Landvermesser gab und man sich mit den pommerschen Landständen nicht auf die Bedingungen einigen konnte.
Karl XI. entschied schließlich 1690, die Landesvermessung von schwedischer Seite durchführen zu lassen. 1691 wurden acht Landmesser, überwiegend Studenten aus Uppsala, angeworben, die 1692 im südlichen Schwedisch-Pommern bei Stettin mit der Landesaufnahme begannen. Die Landesaufnahme umfasste den Teil Pommerns westlich der Oder mit Stettin sowie die östlich gelegenen Gebiete Altdamm und Gollnow. Der Raum um Greifswald wurde 1696 und 1697 bearbeitet. Die Aufnahme der ländlichen Wohnplätze und Feldmarken und anschließend der Stadtfeldmarken wurde bis 1698 weitgehend abgeschlossen.
Anschließend erfolgte eine detaillierte Vermessung und Beschreibung der Städte. Zwölf vorpommersche Städten machten Angaben zu ihren Verhältnissen und Einwohnern, während elf Städte den Fragenkatalog der Landmesser unbeantwortet ließen. Auf Befehl und mit genauen Instruktionen Karls XII. erfolgte in den Jahren 1705 bis 1708 die eigentlichen detaillierten Stadtvermessungen. Das aufwändige Verfahren wurde jedoch nur für einen Stadtteil Stettins vollständig durchgeführt. Anschließend konzentrierte sich die weitere Vermessung auf die wichtigsten Städte Stralsund, Greifswald, Wolgast und Anklam.
Für die Beschreibungen wurde nach einem einheitlichen Schema vorgegangen. Nach Grundinformationen wie Zeitpunkt und Lagebeziehungen des aufgenommenen Ortes, Besitzverhältnissen und Verwaltungszugehörigkeit wurden die Besitzer der Grundstücke aufgeführt. Zu den Berechnungen der Gemarkungsflächen erfolgten Angaben der Nutzungsarten. Die in den Annotationen erfolgte Bewertung der Nutzungsarten und die hier zusätzlich gemachten Angaben zu Aussaatmengen und Erträgen der Nutzflächen und zu Einkommen und Abgaben der Einwohner ermöglichten einen Überblick über die Leistungsfähigkeiten der Orte.
Als Brandenburg 1713 Vorpommern mit Stettin besetzte, gelangten die Matrikel in brandenburgischen Besitz. Die Regierung Friedrich Wilhelms I. erkannte die Bedeutung des Werkes und machte die schwedische Landesaufnahme, nachdem Vorpommern bis zur Peene nach dem Großen Nordischen Krieg zu Brandenburg-Preußen gehörte, zur Grundlage der Neuordnung der Besteuerung im neuen Landesteil. Im schwedisch gebliebenen Neuvorpommern scheiterte dagegen die Umsetzung weiterhin am Widerstand der Ritterschaft.
Von den Stadtbeschreibungen, die für Anklam, Greifswald, Stettin und Wolgast angefertigt worden sind, existieren vollständig nur noch diejenigen für Stralsund und Wolgast. Von ursprünglich fünf Bänden für Stettin sind immerhin vier heute noch vorhanden. Einer von zwei Bänden für Greifswald ging ebenso verloren wie der eine Band für Anklam. [1]