| Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung! |
Der Schwäbische Reichskreis ist einer der zehn Reichskreise, in die unter Kaiser Maximilian I. 1500 bzw. 1512 das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde. Seit 1694 unterhielt der Schwäbische Reichskreis ein stehendes Heer.
Inhaltsverzeichnis |
Siehe Artikel Freie Reichsstadt
|
|
Siehe Artikel Fürstentum
|
|
Siehe Artikel Reichsgrafschaft
|
|
Siehe Artikel Reichsprälat
|
Die Reichskreise bestimmten Kreisobristen, die sowohl zivile als auch militärische Aufgaben übernahmen. Im Schwäbischen Reichkreis wurde das Amt mehrmals besetzt. Beim Kreistag im Juni 1622 kam es zum letzten Mal zur Wahl eines Kreisobersten. Es wurde dem Herzog Johann Friedrich von Württemberg übertragen, der es bis zu seinem Tode im Jahre 1628 innehatte.
Nach dem Westfälischen Frieden fürchtete die katholische Mehrheit im Kreis einen protestantischen Kreisobristen ebenso wie ersatzweise einen katholische, aber österreichischen oder bayerischen. Würde sie dagegen einen anderen Stand als Württemberg in dieses Amt wählen, bestand die Gefahr, dass Württemberg seine Truppen diesem nicht unterstellte und sich vom Kreis trennte. Württemberg gab aber das Bestreben nach der Kreisoberstenstelle allmählich auf, besonders nachdem es ab 1707 durch die Kumulation der Ämter eines Kreisausschreibenden Fürsten, Kreisdirektors und Kreisfeldmarschalls für den Verlust der Würde des Kreisobristen reichlich entschädigt war. [1]
Mit der Aufstellung eines stehenden Heeres (lat. miles perpetuus) war der Schwäbische Reichskreis selbst Feldherr geworden. Im Bestreben, in den Kriegsräten im Oberkommando der Reichsarmee entsprechend vertreten zu sein, schuf der Kreis das Amt des Kreisgenerals (Erster Kreisgeneral wurde am 8.September 1683 Generalwachtmeister zu Fuß Markgraf Karl Gustav von Baden-Durlach), der ab 1696 den Dienstgrad ’’Kreisfeldmarschall’’ erhielt. Er hatte durch Kreisinstruktionen die eingeschränkte Kommandogewalt über sämtliche Kreistruppen in Krieg und Frieden. Erster Kreisfeldmarschall war der Reichsgeneralfeldmarschall Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden, der Türkenlouis, ihm folgte am 22. März 1707 Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg. In einer Kapitulation („Capitulatiton Ihro Hochfürstlicher Durchlaucht Eberhardt Ludwigens Herzogs zu Württemberg p. wegen conferirten Crais-Marschallenamts, dd. Eßlingen den 25. Martii Anno 1707’’) [2] wurden seine Befugnisse genau geregelt. Das Amt verblieb nach ihm weiterhin beim jeweils regierenden Herzog von Württemberg.
Bayerischer Reichskreis | Burgundischer Reichskreis | Fränkischer Reichskreis | Kurrheinischer Reichskreis | Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis | Niedersächsischer Reichskreis | Oberrheinischer Reichskreis | Obersächsischer Reichskreis | Österreichischer Reichskreis | Schwäbischer Reichskreis
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."