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Schutzkommission beim Bundesminister des Innern

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Die Schutzkommission beim Bundesminister des Innern wurde 1951 vom damaligen Bundesinnenminister Gustav Heinemann (damals CDU) inauguriert, um das Bundeskabinett in Fragen verheerender Folgen eines neuen Weltkriegs, sowie bei anderen länderübergreifenden Großschadenslagen zu warnen und zu beraten. Ihr Arbeitsgebiet sind allgemeine und spezielle Katastrophengefahren in Krieg und Frieden. Sie ist gesetzlich in § 19 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) geregelt.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Organisation

Es ist eine ungewöhnlich unabhängige Kommission: Sie wurde aus angesehenen Gelehrten im Bereich zumal der Naturwissenschaften berufen, ergänzt sich seither durch Kooptationen und wählt ihre Vorsitzenden selber. Sie bearbeitet innenministerielle Anfragen, schlägt eigene Forschungsprojekte vor, publiziert die Schriftenreihe „Schriften der Schutzkommission“[2] und erstellt in unregelmäßigen Abständen eigene „Gefahrenberichte“ (den ersten 1996; den zweiten 2001; den „Dritten Gefahrenbericht“ im März 2006).

Vorsitzender ist gegenwärtig (2009) Lars Clausen (Katastrophenforschungsstelle der Christian-Albrechts-Universität Kiel); Ehrenvorsitzender Arthur Scharmann (Fachbereich Mathematik und Informatik, Physik, Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen).

[Bearbeiten] Der „Dritte Gefahrenbericht“: Massive Lücken in der Katastrophenvorsorge

2006 lagen danach die sechs wichtigsten Lücken in folgenden Bereichen:

  1. Mobilisierung der Selbsthilfepotenziale in der Bevölkerung
  2. Schutz kritischer Infrastrukturen
  3. Warnung und fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung und der Organisationen des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe
  4. Versorgung und Nachsorge im medizinischen, pharmazeutischen und psychosozialen Bereich
  5. Allgemeine institutionelle Organisation der Notfallversorgung
  6. Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser.

Zur Schließung dieser Lücken gibt die Schutzkommission ihre Vorstellungen und Empfehlungen:

Darüber hinaus: Weitere Empfehlungen sowie Hinweise auf Forschungsbedarf, der zum Schließen der identifizierten Lücken besteht, sind dem Bericht zu entnehmen.

[Bearbeiten] Ausgewählte Publikationen

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes, zuletzt geändert am 2. April 2009, BGBl. I, S.693). Vgl. dort auch § 18.
  2. vormals: „Zivilschutz-Forschung“ und „Zivilschutz-Forschung. Neue Folge“ im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

[Bearbeiten] Weblinks

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