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Schultheiß

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Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch: sculdheizo, latinisiert (mlat.): scultetus oder sculteus) bezeichnete einen in vielen westgermanischen Rechten auftretenden Gerichtsbeamten, „der Schuld heischt“, d.h. der im Auftrag eines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) Abgaben einzieht oder Verpflichtungen auferlegt. Sprachliche Varianten des Schultheißes sind Schulte oder Schulze.

Der Schultheiß war meist Richter der niederen Gerichtsbarkeit. Im friesischen und fränkischen Recht war er ein Hilfsbeamter der Grafen, betraut mit der Einziehung von Geldern und der Vollstreckung von Urteilen, meist auch Hundertschaftsführer.

Gleichartige oder ähnliche Amtsstellungen waren Amtmann, Fronbote, Meier, Vikar, Villicus, Vogt (in alphabetischer, nicht zeitlicher Reihenfolge).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Im Rahmen der Ostsiedlung erhielt der Siedlungsunternehmer (Lokator) regelmäßig unter anderen Rechten auch das Schulzenamt, wobei sich insbesondere im dörflichen Bereich neben richterlichen Befugnissen allgemein die Funktion der Dorfobrigkeit auch außerhalb der Gerichtsverfassung findet. Dabei gibt es alle Wahlmodalitäten: von der freien Wahl durch die Dorfgemeinde bis zur einseitigen Einsetzung durch den Dorfherren.

Das hohe Amt des städtischen Schultheißen geht auf das Schultheißentum im mittelalterlichen Gericht zurück. Im Sachsenspiegel aus der Zeit um 1230 heißt es: Es kann kein Richter (der bei Königsbann zum Thing lädt) echtes Thing abhalten ohne seinen Schultheißen, vor dem er sich zu Recht erbieten soll ... (Ssp. I/59,2). In den Städten besetzte die Bürgerschaft schon früh dieses Amt des stellvertretenden Richters, und als die Städte im späten Mittelalter auch die hohe Gerichtsbarkeit erwarben, wurde der Schultheiß zum höchsten Richter der Stadt und auf diesem Wege häufig zum Vorsteher der Stadt überhaupt.

Später konnte er auch der Vorsteher eines städtischen (Stadtschultheiß) oder dörflichen Gemeinwesens (Schulze) sein. Bei der ostdeutschen Kolonisation im Mittelalter hatten meist ritterliche Unternehmer diese Funktion als Erbschulze inne. Im altdeutschen Gerichtswesen (siehe Thing) hatte er den Vorsitz über die Schöffen im Hofgericht.

In Württemberg war ein Schultheiß um 1750 der Ortsvorsteher, den man heute Bürgermeister nennt. Der damalige Bürgermeister hatte die Funktion des heutigen Gemeindepflegers.

[Bearbeiten] Bedeutung und Funktion in der Schweiz

In der Schweiz (Deutschschweiz) blieb die Funktion des Schultheissen im Sinne eines Regierungs-Präsidenten über das Mittelalter hinaus erhalten, vor allem in den von aristokratischen Patriziaten absolutistisch regierten Kantonen. Gar bis in die Gegenwart hinein war der Titel Schultheiss in Gebrauch für den Präsidenten der Regierung des Kantons Luzern (Regierungsrat). Das Amt rotiert unter den Regierungsmitgliedern jährlich. Der Stellvertreter des Schultheissen heißt Statthalter. Wahlgremium für den Schultheissen und den Statthalter ist der Grosse Rat, das Parlament des Kantons Luzern. Der Regierungsrat hingegen wird vom Volk im Majorzverfahren gewählt.

Mit der neuen Luzerner Kantonsverfassung von 2007, die 2008 in Kraft getreten ist, wurde der Begriff Schultheiss durch den in den Mehrheit der deutschschweizerischen Kantone üblichen Terminus Regierungspräsident ersetzt. (Vergleiche auch Landammann)

[Bearbeiten] Verwendung bei der Namensgebung

Schultheiß ist überdies Basisform eines der am weitesten verbreiteten deutschen Familiennamen, der auch in zahlreichen Varianten wie Schulz, Schulze, Schulte, Schultz, Schultze, Schulzeck, Schulten, Schuldt, Schulthess, Scholtes, Schultheiss, Schultheis, Heiss oder Heiß vorkommt. Diese Schreibformen entsprechen der regionalen Aussprache und Schreibweise für die Funktion und das Amt des Schultheißen. Daneben die aus dem Schlesischen kommenden Varianten mit O: Scholz, Scholze etc. Im Schwäbischen wird aus dem Wort Schultheiß der Schultes. In der frühen Neuzeit wird der Name latinisiert zu Scultetus, Sculteus oder Praetorius. Außerdem existiert eine tschechische Schreibweise des Namens: Šulc, außerhalb der Tschechischen Republik auch Sulc. Auch existiert die Form Theißl in Österreich. Die Form Schulte ist oftmals auch in Doppelnamen zu finden, wobei das zweite Namenglied ursprünglich ein Hofname war, z.B. Schulze Dieckhoff, Schulze Elshoff, Schulte Renger, Schulte Mesum, Schulte Wermeling, Schulze Pellengahr, Bock-Schulz, Schulze-Behn-Bock usw. Eine andere Namensform ist noch Schulte-Bisping, wobei der zweite Name von Bischoff abstammt, welcher den örtlichen Ortsvorsteher einsetzte.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Siehe auch

Schultheiß - Artikel des Tages

Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva

Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.

Femme russe Schultheiß - In den Nachrichten

"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."

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