Der Schuldschein ist eine die Verpflichtung des Schuldners bestätigende (feststellende) oder begründende (konstitutive) Urkunde. Der Schuldschein ist das Gegenstück zur Quittung. Dieser soll dem Gläubiger in der Regel als Nachweis für das Bestehen der Schuld dienen, so z. B. bei einem Schuldschein über ein Darlehen. Der Schuldschein kann aber auch als Legitimation des Inhabers dienen, so z. B. beim Sparbuch.
Damit ein Schuldschein rechtliche Wirksamkeit entfalten kann, muss er vom Schuldner (Aussteller) unterschrieben sein. Außerdem muss er dazu geeignet sein, für sich allein den Inhalt der Schuld zu beweisen. Eine Angabe des Schuldgrundes, also aus welchem Grund der Schuldschein ausgestellt wurde, ist aber nicht erforderlich.
Kraft Gesetzes erlangt der jeweilige Gläubiger Eigentum am Schuldschein, vgl. § 952 BGB.
Siehe auch: Schuldanerkenntnis
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Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."