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Schuldnerberatung

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Schuldnerberatung, abgekürzt "SB", bezeichnet die Hilfestellung, die für Menschen mit Schuldenproblemen in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht von Schuldnerberatungsstellen angeboten und durchgeführt wird. Die Schuldnerberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung.

Über die Bezeichnung bestehen unterschiedliche Auffassungen. Überwiegend wird diese Art der Beratungstätigkeit als Schuldnerberatung bezeichnet. Von der Caritas wird auch die Benennung "Sozialberatung für Schuldner" verwendet, da der zu beratende Mensch im Mittelpunkt stehen sollte. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer, der Bremer Förderverein Schuldenberatung und die Schuldenberatung Bochum favorisieren "Schuldenberatung", da der Gegenstand der Beratung - wie z. B. bei der Rentenberatung, Schwangerschaftsberatung - herangezogen werden sollte.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Arbeitsweise der Beratungsstellen

Gut entwickelte Schuldnerberatungsstellen orientieren sich an einem ganzheitlichen Beratungskonzept. Im besten Falle binden sie diplomierte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen, Betriebswirte und Juristen ein. Am häufigsten sind Dipl. Sozialpädagogen und Dipl. Sozialarbeiter (FH) als Berater in den Stellen tätig.

Vordringlichstes Ziel der Einzelberatung bzw. der Beratung der Familie (systemischer Blickwinkel) ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen (Wohnraum, Strom und Lebensmittel) durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten zeitnah abzusichern. Mittelfristig wird dann auch eine psycho-soziale Stabilisierung, die Aktivierung des Selbsthilfepotenzials und langfristig die möglichst vollständige Schuldenregulierung angestrebt. In Deutschland ermöglichen die Regelungen der Insolvenzordnung ("InsO") überschuldeten Menschen eine Schuldenbefreiung durch Gerichtsbeschluss ("Restschuldbefreiung"). Nach Eröffnung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens und Ablauf einer sechsjährigen Treuhandzeit ("Wohlverhaltensperiode" oder auch "Wohlverhaltensphase") ist eine Zahlungsentpflichtung durch Gerichts-Beschluss ("Restschuldbefreiung") möglich.

[Bearbeiten] Insolvenzberatung - Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz

Vor der Beantragung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden haben. Erst nach dem Scheitern dieses Versuches kann der Schuldner einen Insolvenzantrag stellen. Dazu benötigt dieser eine Bescheinigung eines Anwaltes oder einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung. Als Folge der verstärkten Inanspruchnahme der Gerichte wird zur Verringerung der Belastung der Gerichte eine erneute Novellierung der Insolvenzordnung, insbesondere der Regelungen für sogenannte "anfängliche Nullpläne", angestrebt. Bisher geplant ist unter anderem, die sogenannte Kostenstundung für Verfahren ohne Insolvenzmasse abzuschaffen. Das Verfahren soll insgesamt deutlich billiger werden. Die Kosten sollen die Schuldner dann aber selbst tragen.

[Bearbeiten] Warum es die Schuldnerberatung gibt

Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Schuldnerberatung in Österreich

In Österreich wird die Schuldnerberatung zum größten Teil von privatrechtlichen, gemeinnützigen Vereinen oder GmbHs, die hauptsächlich von der öffentlichen Hand finanziert werden, durchgeführt. Erfüllt eine Beratungseinrichtung bestimmte Qualitätskriterien, kann sie vom Justizministerium zu einer "staatlich anerkannten Schuldnerberatung" ernannt werden. Die zehn derzeit staatlich anerkannten Schuldnerberatungen sind Mitglieder der Dachorganisation "ASB Schuldnerberatungen GmbH" (1992 als Verein gegründet, seit 2002 gemeinnützige GmbH).

Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen bieten ihre Dienste kostenlos an. Sie versuchen, gemeinsam mit den Schuldnern Auswege aus der finanziellen Misere zu erarbeiten, führen Verhandlungen mit Banken und sonstigen Gläubigern und sind gemäß § 192 Konkursordnung berechtigt, Schuldner im Privatkonkurs vor Gericht zu vertreten. Weiters widmen sie sich der Prävention, z.B. durch Vorträge an Schulen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen


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