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Schleswig-Holstein

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen werden unter Schleswig-Holstein (Begriffsklärung) aufgeführt.
Land Schleswig-Holstein
Flagge Schleswig-Holsteins
Berlin Bremen Bremen Hamburg Niedersachsen Bayern Saarland Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Brandenburg Sachsen Thüringen Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Baden-Württemberg Hessen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
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Wappen Schleswig-Holsteins

Näheres zum Wappen
Wahlspruch: Up ewig ungedeelt
(„Auf ewig ungeteilt“)
Schlagwort aus dem 19. Jahrhundert unter Bezugnahme auf den Vertrag von Ripen (1460), symbolisiert die Verbindung von Schleswig und Holstein
Sprache Deutsch, Niederdeutsch, Friesisch, Dänisch
Landeshauptstadt Kiel
Fläche 15.799,38 km² (12.) km²
Einwohnerzahl 2.837.810 (30. November 2007)
Bevölkerungsdichte 179,6 Einwohner pro km²
Arbeitslosenquote 7,2 % (Juni 2008)
Gründung 23. August 1946
Schulden 23,01 Mrd. € (Januar 2008)
ISO 3166-2 DE-SH
Kontakt:
Offizielle Webseite: www.schleswig-holstein.de
Politik:
Ministerpräsident: Peter Harry Carstensen (CDU)
Regierende Parteien: CDU und SPD
Sitzverteilung im Landtag: CDU 30
SPD 29
FDP 4
B90/Grüne 4
SSW 2
Letzte Wahl: 20. Februar 2005
Nächste Wahl: 2010
Parlamentarische Vertretung:
Stimmen im Bundesrat: 4

Schleswig-Holstein (dänisch: Slesvig-Holsten, friesisch: Slaswik-Holstiinj, niederdeutsch: Sleswig-Holsteen) ist das nördlichste Land Deutschlands und wird als das Land zwischen den Meeren – Nordsee und Ostsee – bezeichnet. Die Landeshauptstadt ist seit Gründung des Landes 1946 Kiel. Vorher war Kiel nur Sitz des preußischen Oberpräsidenten, Regierungssitz war Schleswig. Schleswig-Holstein ist das kleinste Flächenland nach dem Saarland. Es grenzt im Norden mit der Bundesgrenze an Dänemark, im Süden an die Länder Hamburg und Niedersachsen sowie im Südosten an Mecklenburg-Vorpommern.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geographie

Schleswig-Holstein aus dem All
Schleswig-Holstein aus dem All

Schleswig-Holstein stellt geographisch den südlichen Abschluss der Halbinsel Jütland und den nördlichen Teil der Norddeutschen Tiefebene dar und ist eingeschlossen zwischen der Nordsee im Westen, der Ostsee und Mecklenburg-Vorpommern im Osten, Hamburg und Niedersachsen im Süden und Dänemark im Norden. Die Küstenlinie des Landes hat einen Anteil von 3,2 % an der gesamten europäischen Küstenlinie. Im Städtchen Nortorf befindet sich der Geographische Mittelpunkt.

Historisch besteht Schleswig-Holstein aus den Landesteilen Schleswig, Holstein, Lübeck und dem ehemaligen Herzogtum Lauenburg; die Grenze zwischen den Landesteilen Schleswig und Holstein wird durch die Flüsse Eider und Levensau (knapp nördlich von Kiel) markiert, sie bildete bis 1806 bzw. 1864 (deutsch-dänischer Krieg) auch die Nordgrenze des Heiligen Römischen Reiches bzw. des Deutschen Bundes. Nachdem aus den Herzogtümern Schleswig und Holstein eine preußische Provinz gebildet worden war, wurde 1876 das Herzogtum Lauenburg als Landkreis angegliedert. Im Rahmen einer Gebietsarrondierung (Groß-Hamburg-Gesetz) fielen 1937 das bis dahin oldenburgische ehemalige Fürstbistum Eutin, die Hansestadt Lübeck und die vormals Hamburger Exklaven Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbeck an Schleswig-Holstein. Im Tausch dafür gingen die holsteinischen Städte Altona (bis dahin größte Stadt des Landes) und Wandsbek sowie mehrere Landgemeinden, darunter Blankenese, an Hamburg.

[Bearbeiten] Landschaften

Landschaften in Schleswig-Holstein
Landschaften in Schleswig-Holstein

Die Landschaft Schleswig-Holsteins gliedert sich von West nach Ost in die Marsch, die hohe und niedere Geest und das Schleswig-Holsteinische Hügelland (auch Östliches Hügelland genannt).[1] Diese Landschaft und auch die Geest sind in der letzten Eiszeit als Endmoränenlandschaft entstanden. Weiter östlich befindet sich die ebenfalls zum Bundesland gehörende Insel Fehmarn, welche auch in der letzten Eiszeit entstand, allerdings als Grundmoränenlandschaft. Größter Fluss des Landes ist die Eider, höchste Erhebung der Bungsberg (168 m).

Landgewinnung hinter dem Deich: Beltringharder Koog an der Westküste
Landgewinnung hinter dem Deich: Beltringharder Koog an der Westküste
Marschlandschaft auf der Halbinsel Eiderstedt
Marschlandschaft auf der Halbinsel Eiderstedt
Das Ostholsteinische Hügelland vom Bungsberg aus gesehen
Das Ostholsteinische Hügelland vom Bungsberg aus gesehen
Typische Geestlandschaft in Aukrug
Typische Geestlandschaft in Aukrug

Die Westküste ist durch das Wattenmeer geprägt, wobei im Norden (Nordfriesland) neben den Nordfriesischen Inseln zahlreiche Halligen vorgelagert sind, die Halbinsel Eiderstedt ins Meer hineinragt. Die Landschaftsnamen der Wiedingharde und der Bökingharde sind heute noch als Bezeichnung von Ämtern erhalten. Südlich davon und schon teilweise in der Geest liegt die Nordergoesharde, die Südergoesharde ist eine reine Geestlandschaft. Zu der Landschaft der Inseln und Halligen gehört ebenfalls die Insel Helgoland.

Südlich von Nordfriesland liegt zwischen Eider- und Elbmündung die Landschaft Dithmarschen, die sich aus den Gebieten Norderdithmarschen und Süderdithmarschen zusammensetzt. Daran schließen dann die Elbmarschen mit der Wilstermarsch und der Kremper Marsch an.

Die ebenfalls sehr fruchtbare Ostküste ist durch Förden und Buchten in die hügeligen Halbinseln Angeln, Schwansen, Dänischer Wohld und Wagrien gegliedert. Die Landschaft um die großen Holsteinischen Seen wird als Holsteinische Schweiz bezeichnet. Die Landschaft der Hüttener Berge liegt im Binnenland an der Grenze zur Geest.

Die Geest selbst konnte aufgrund der für den Ackerbau wenig geeigneten Böden erst spät erschlossen werden - selbst die Versuche der Heide- und Moorkolonisation im 18. Jahrhundert können noch als gescheitert angesehen werden. Entsprechend dünn gesät sind hier die traditionellen Landschaften. Dabei sind besonders die Schleswigsche Geest auf der schon früh für den Verkehr wichtigen Landenge zwischen Schlei und der Eider mit der bereits genannten Südergosharde und der Landschaft Stapelholm zu nennen. Bei Neumünster liegt die Landschaft Aukrug, heute ein Naturpark, und östlich von Hamburg die Landschaft Stormarn, deren östlicher Teil heute den Kreis Stormarn bildet.

[Bearbeiten] Natur- und Landschaftsschutz

National- und Naturparks in Schleswig-Holstein
National- und Naturparks in Schleswig-Holstein

Das Land beherbergt mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer den größten Nationalpark Mitteleuropas, das zum Teil auch als Biosphärenreservat ausgewiesen ist. Außerdem liegt mit den Naturschutzgebieten „Hohes Elbufer zwischen Tesperhude und Lauenburg“ und „Lauenburger Elbvorland“ als Kerngebieten ein - wenn auch geringer - Teil des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe in Schleswig-Holstein[2].

Insgesamt wurden in den letzten 80 Jahren durch Landesverordnungen insgesamt 189 Naturschutzgebiete und 275 Landschaftsschutzgebiete festgelegt. Ohne den Nationalpark nehmen die Gebiete 2.000 km² ein, wovon etwa 1.600 km² Meer- oder Wattgebiete sind. Oft betreuen Naturschutzverbände die Gebiete aufgrund eines Vertrages mit dem Land. Zusätzlich bestehen fünf Naturparke, die in den Hüttener Bergen, am Westensee, in Aukrug, in der Holsteinischen Schweiz und um die Lauenburgischen Seen liegen, von denen jedoch keiner Meeres- oder Küstengebiete einschließt. Unmittelbar an den Naturpark Lauenburgische Seen schließt in Mecklenburg-Vorpommern das Biosphärenreservat Schaalsee an.

Siehe auch: Liste der Gewässer in Schleswig-Holstein, Liste der Erhebungen in Schleswig-Holstein, Liste der Naturschutzgebiete in Schleswig-Holstein

[Bearbeiten] Bevölkerung

In Schleswig-Holstein leben 2,82 Millionen Einwohner, die Bevölkerungsdichte von 179 Einwohnern/km² ist die sechstdünnste in Deutschland. In Schleswig-Holstein lebt sowohl eine dänische (im Landesteil Schleswig) als auch eine friesische (im Landesteil Schleswigs an der Nordseeküste) Minderheit. Die historisch angestammte Bevölkerung ist niedersächsischen, jütischen und friesischen Ursprungs, jedoch war Schleswig-Holstein nach dem Zweiten Weltkrieg das westdeutsche Bundesland mit dem höchsten Anteil an Flüchtlingen und Vertriebenen an der Bevölkerung, vor allem aus Hinterpommern und Ostpreußen. So wuchs die Bevölkerung zwischen 1939 und 1949 um 1,1 Millionen.

Der Altersaufbau und die Geschlechterverteilung entspricht weitgehend der in der gesamten Bundesrepublik. 45,7% der Frauen sind verheiratet, 12,9 % verwitwet und 6,4 % geschieden. Bei den Männern sind es 47,7 %, 2,6 % und 5,4 %.

Die Bevölkerungsdichte ist ungleichmäßig verteilt. Neben den kreisfreien Städten ist das Hamburger Umland, insbesondere die Kreise Pinneberg und Stormarn dicht besiedelt, der Landesteil Schleswig und der Kreis Dithmarschen dagegen sehr dünn.

Sowohl aufgrund der abgeschiedenen geographischen Lage als auch aufgrund der eher schwachen Wirtschaftsentwicklung hat Schleswig-Holstein den niedrigsten Anteil von Ausländern eines der westdeutschen Länder. (1994: 5,1 %). Von den 140.000 hier lebenden Ausländern kommen gut drei Viertel aus Europa, davon 22 % der gesamten Ausländer aus den alten Ländern der Europäischen Union. Die größte Gruppe aller Ausländer stellen (1999) mit 42.000 Türken und die zweitgrößte mit 14.000 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien.

[Bearbeiten] Geschichte

[Bearbeiten] Besiedlung und Entstehung von Schleswig und Holstein

Megalithanlagen
Megalithanlagen

Schleswig-Holstein wurde nach der letzten Eiszeit von Jägern und Sammlern besiedelt. Ab etwa 4000 v. Chr. kamen Ackerbauern ins Land, die zwischen 3500 und 2800 Megalithanlagen errichteten, von denen nur noch über 100 erhalten sind. Bis zum frühen Mittelalter entwickelten sich im heutigen Schleswig-Holstein vier Völker- und Sprachgruppen: Im nördlichen Teil bis zu einer Linie EiderTreeneEckernförde germanische Jüten [3] und seit dem 8. Jahrhundert nordgermanische Dänen, im nordwestlichen Teil seit dem 7. Jahrhundert westgermanische Friesen, im südwestlichen Teil bis zu einer Linie EiderKielPreetzEutinElbe westgermanische Sachsen, im östlichen Teil slawische Abodriten. Im Zuge der Sachsenkriege kam der südliche Teil unter den Einfluss des Frankenreichs. Zwischen 768 und 811 kam es immer wieder zu Konfrontationen zwischen dem König des Frankenreiches und späteren christlichen Kaiser Karl dem Großen und den heidnischen Nordgermanen, in deren Zuge auch das Danewerk errichtet und ausgebaut wurde. 811 wurde in einem Friedensvertrag die Eider als Grenze zwischen dem Karolinger- und dem Dänenreich festgeschrieben. Mit der zunehmenden Besiedlung im 12. und 13. Jahrhundert verlor die Eidergrenze ihre tatsächliche Bedeutung als Trennungslinie, sie blieb aber bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 bzw. bis 1864 als Grenze zwischen Schleswig und Holstein bestehen. Bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 war sie noch eine juristische Grenze, da in Schleswig bis damals noch das dänische Jydske Lov galt. Ab 1111 wuchs beiderseits der Eider die Eigenständigkeit, aus der die Herzogtümer Schleswig und Holstein (damals noch als Grafschaft) hervorgingen. Zugleich wurden zwischen den beiden Gebieten immer engere politische und wirtschaftliche Verbindungen geknüpft.

[Bearbeiten] Herrschaft der Schauenburger

Im frühen 13. Jahrhundert versuchte der dänische König, auch Holstein in sein Reich zu integrieren, er scheiterte aber nach anfänglichen Erfolgen 1227 in der Schlacht von Bornhöved am Widerstand norddeutscher Fürsten. Nachdem holsteinische Grafen im 14. Jahrhundert ihren Einfluss weit nach Jütland hinein ausdehnen konnten, gelang es Margrete I. um 1400 wieder die dänische Lehnshoheit in Schleswig zu erlangen. Sie musste aber auch die Besitzansprüche der holsteinischen Adligen in Schleswig anerkennen. 1386 zeigten sich die beiden Gebiete erstmalig vereint im Wappen, als die Schauenburger Grafen Schleswig als dänisches Lehen erhielten. Im Einzelnen ist die Territorialgeschichte Schleswigs und Holsteins durch zahlreiche Erbteilungen und Heimfälle sehr verwickelt. Der Dynastie der Schauenburger gelang es jedoch, eine schleswig-holsteinische Herrschaft zu errichten, so dass im Spätmittelalter von Schleswig-Holstein als einem faktisch zusammenhängenden Territorium gesprochen werden kann.

[Bearbeiten] Dänische Regentschaft

1460 wählte die schleswig-holsteinische Ritterschaft nach dem Aussterben der Schauenburger in direkter Linie den dänischen König Christian I. aus dem Haus Oldenburg, einen Neffen des letzten Schauenburgers Adolf VIII., zum Landesherrn. Nach dem Vertrag von Ripen (1460) blieb Schleswig-Holstein bis 1864 in einer Personalunion mit Dänemark verbunden. Der dänische König regierte Schleswig und Holstein also nicht in seiner Eigenschaft als König, sondern als Herzog der beiden Gebiete, wobei Schleswig ein königlich-dänisches Lehen blieb, während Holstein weiterhin zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte und damit Reichslehen war.

Während der frühen Neuzeit zerfielen die Herzogtümer Schleswig und Holstein wiederholt aufgrund von Erbteilungen in mehrere kleinere Herrschaften, unter diesen waren die gottorfschen Anteile in den beiden Herzogtümern die bedeutendsten: Den Gottorfer Herzögen war unter anderem die Gründung der Universität Kiel zu verdanken. Erst seit 1773 befanden sich Schleswig und Holstein wieder fast ganz unter der Herrschaft des dänischen Königs.

[Bearbeiten] Nationalismus und deutsche Einigungskriege

Denkmal in Hohenlockstedt
Denkmal in Hohenlockstedt

Der im 19. Jahrhundert sowohl in Dänemark wie auch in Deutschland aufkommende Nationalismus führte zu einem Gegensatz hinsichtlich der Zugehörigkeit der sogenannten Elbherzogtümer, der in zwei Kriegen mündete. Umstritten war dabei nicht das ausschließlich deutsch besiedelte Holstein, das ja seit dem frühen Mittelalter zum Heiligen Römischen Reich und nach 1815 auch zum Deutschen Bund gehörte und lediglich vom dänischen König regiert wurde, sondern das Herzogtum Schleswig. Sowohl in Deutschland wie in Dänemark wurde das Land von den national gesinnten Liberalen zur Gänze beansprucht, obwohl es in einen überwiegend dänischsprachigen und dänischgesinnten Norden und einen überwiegend deutschsprachigen und deutschgesinnten Süden geteilt war. In dem Sylter Nordfriesen Uwe Jens Lornsen fand der deutschsprachige und deutschgesinnte Süden Schleswigs 1830 einen ersten wortgewaltigen Fürsprecher. Seit Anfang der 1840er Jahre versuchten sowohl deutsche als auch dänische Nationalliberale in Schleswig Einfluss zu gewinnen, so dass sich ein Konflikt abzeichnete. Dieser brach im Zusammenhang mit der Märzrevolution 1848 offen aus. In Kiel wurde eine provisorische Regierung ausgerufen, die die Aufnahme eines vereinten Schleswig-Holsteins in den Deutschen Bund verlangte, während gleichzeitig in Kopenhagen eine nationalliberale Regierung ernannt wurde, der mehrere sogenannte Eiderdänen angehörten, deren Ziel die verfassungsmäßige Eingliederung Schleswigs in das Dänische Reich war.

Die Unvereinbarkeit beider Forderungen führte zum Schleswig-Holsteinischen Krieg von 1848–1851, in dem deutschgesinnte Schleswig-Holsteiner (zunächst noch vergeblich) versuchten, die dänische Oberhoheit zu beenden. Nach dem Willen der deutschen Nationalliberalen sollte auch Schleswig ein Mitglied des Deutschen Bundes werden und vereint mit Holstein ein souveräner Staat unter Regierung des Herzogs von Augustenburg werden. Dieser war nach deutscher Auffassung (und salischem Recht) der legitime Erbe der Herzogtümer, da der dänische König und Herzog Friedrich VII. keine Nachkommen hatte. Nach dänischer Auffassung könnte der Herzog von Augustenburg als Thronerbe in Holstein gelten, jedoch nicht in Schleswig, wo nach dänischem Recht auch die Erbfolge durch die weibliche Linie bestehe.

Zunächst wurde die schleswig-holsteinische Erhebung von der Paulskirchenversammlung unterstützt, doch auf Druck der europäischen Großmächte zogen sich die preußischen Armeen und die Bundestruppen zurück und überließen die selbsternannte Kieler Regierung ihrem Schicksal. Der dänische Sieg bei Idstedt 1850 beendete vorerst die deutschen Hoffnungen auf ein deutsches Schleswig-Holstein, der status quo ante wurde wiederhergestellt – auch auf internationalen Druck. Am 2. Juli 1850 wurde schließlich der Frieden von Berlin zwischen dem Deutschen Bund und Dänemark geschlossen. Eine Antwort auf die Schleswig-Holsteinische Frage konnte jedoch nicht gefunden werden.

Schleswig-Holstein 1898
Schleswig-Holstein 1898

In dänischen Gesamtstaat herrschte seit dem Grundgesetz von 1849 konstitutionelle Monarchie im Königreich und Absolutismus in Holstein, jedoch mit einem gemeinsamen Staatsrat, was die Gesetzgebung erschwerte. Dänemark verabschiedete im November 1863 eine Verfassung, die neben den einzelnen Verfassungen des Königreichs und des Herzogtums Schleswigs für die gemeinsamen Angelegenheiten der beiden gelten sollte. Da die Friedensbestimmungen von 1851 damit gebrochen waren, ergriff der preußische Kanzler Bismarck die Chance, die schleswigsche Frage im deutschen Sinne zu lösen. Nach der Verstreichung eines sehr kurzen Ultimatums erklärten Preußen und Österreich Dänemark den Krieg. Den Deutsch-Dänischen Krieg konnten Preußen und Österreich im April 1864 für sich entscheiden. Verhandlungen über eine Teilung Schleswigs führten nicht zu einer Lösung, so dass Schleswig und Holstein zunächst unter preußischer bzw. österreichischer Verwaltung kamen. Nur kleine Teile im Norden Schleswigs blieben dänisch: die Insel Ærø, sieben Kirchspiele südlich von Kolding und ein Streifen um Ribe; dafür gab Dänemark seine Ansprüche auf die königlichen Enklaven an der schleswigschen Westküste auf.

Nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 wurde Schleswig-Holstein 1867 als Ganzes eine preußische Provinz. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Hauptzielen der meisten deutschen Schleswig-Holsteiner - Loslösung von Dänemark und Mitgliedschaft als eigenständiges Staatsgebilde innerhalb des Deutschen Bundes - erreichten die Herzogtümer also nur die Loslösung vom Dänischen Gesamtstaat, nicht jedoch ihre Unabhängigkeit. 1871 wurde das Deutsche Reich gegründet. Die Schleswig-Holsteinische Frage war ein zentraler Aspekt der Politik Bismarcks, die schließlich zur Reichseinigung führte.

[Bearbeiten] Jüngere Geschichte

Abgeschlossen wurde die völkerrechtliche Auseinandersetzung mit Dänemark jedoch erst 1920, als unter dem Druck und der Aufsicht der Siegermächte des Ersten Weltkriegs die im Vertrag von Prag 1866 zwischen Preußen und Österreich festgeschriebene Volksabstimmung in den nördlichen Teilen Schleswigs stattfand. Deutschland musste als Verlierer des Krieges einen ungünstigen Zuschnitt der Stimmbezirke sowie unvorteilhafte Abstimmungsmodi (en bloc im Norden, gemeindeweise in Mittelschleswig) akzeptieren, was unter anderem zum Verlust der überwiegend deutschgesinnten Städte Apenrade, Sonderburg und Tondern sowie der grenznahen deutschgesinnten Teile des Kreises Tondern führte (siehe auch Nordschleswig). Der mittlere Stimmbezirk (mit Flensburg) war besonders hart umstritten, entschied sich dann aber deutlich mit über 80 % für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich.

Gleichzeitig kam es zu Debatten über die Möglichkeit, Schleswig-Holstein (oder Teile davon) als von Deutschland unabhängigen Staat unter alliiertem Schutz zu konstituieren. Ähnliche Pläne waren von alliierter Seite bereits während des Krieges erwogen worden, wobei strategische Gründe die Hauptrolle spielten („Kanalstaat“). Diese Ideen besaßen jedoch nie ernsthaft eine größere Unterstützung und erklären sich aus den Spekulationen nach dem von Deutschland verloren Krieg. In der Folgezeit setzte sowohl nördlich als auch südlich der Grenze die Tendenz ein, sich weniger zum jeweils auf der anderen Seite der Grenze liegenden Gebiet Schleswigs als zur jeweiligen Zentralmacht zu orientieren.

Schleswig-Holstein war eine frühe Hochburg des Nationalsozialismus. Die höchsten Wahlergebnisse erzielte die NSDAP in Nordfriesland und Dithmarschen. 1932 stimmten hier über 60 % der Wähler für die NSDAP. Die von den Nazis so genannte Blutnacht von Wöhrden wurde von der NSDAP überregional zu Propagandazwecken ausgeschlachtet. In der Reichspogromnacht am 9./10. November 1938 wurden die Synagogen in Lübeck, Elmshorn, Rendsburg, Kiel und Friedrichstadt von der SA überfallen und angezündet. Es gab einige Außenlager des KZ Neuengamme in Schleswig-Holstein: u.a. das KZ Kaltenkirchen, das KZ Kiel das KZ Ladelund und das KZ Neustadt. Eines der ersten Konzentrationslager war das KZ Wittmoor: Am 10. März 1933 wurden die ersten Häftlinge, mehrheitlich Mitglieder der KPD, dort eingesperrt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Hauptansiedlungsgebiet für Vertriebene, insbesondere aus Ostpreußen und Pommern und Hamburger Ausgebombte. Die Bevölkerungszahl, die 1939 noch 1,6 Millionen Einwohner betragen hatte, stieg bis 1949 auf 2,7 Millionen Einwohner. Unter allen Flächenländern war der Anteil an Flüchtlingen im Vergleich zur eingesessenen Bevölkerung in Schleswig-Holstein am höchsten.

Schleswig-Holstein war auch nach 1945 zunächst formell noch eine preußische Provinz. Der Christdemokrat Theodor Steltzer, der dem militärischen Widerstand gegen das NS-Regime nahegestanden hatte, wurde im November als Oberpräsident an die Spitze der Verwaltung berufen, später zum ersten Ministerpräsidenten ernannt. Am 26. Februar 1946 trat der erste Landtag zusammen, der noch nicht gewählt, sondern von der Militärregierung ernannt worden war, die sich zunächst vertreten durch ihren Gouverneur für Schleswig-Holstein den Luftmarschall Hugh Vivian Champion de Crespigny letzte Entscheidungen vorbehielt.

Mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ erhielt das Land Schleswig-Holstein seine rechtlichen Grundlagen. Als Hauptstadt setzte sich Kiel gegen Schleswig durch. Am 20. April 1947 wurde erstmals ein Landtag gewählt. Bundesland wurde Schleswig-Holstein mit der 1949 von diesem Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat. Erst die nach der Verfassungsreform am 30. Mai 1990 vom Landtag verabschiedete Verfassung trug auch den Namen Landesverfassung.

Siehe auch: Geschichte der deutschen Bundesländer

Am 29. März 1955 wurden die Bonn-Kopenhagener Erklärungen unterzeichnet, in der die Bundesrepublik und Dänemark jeweils für die jeweilige Minderheit der anderen Nationalität auf ihrem Gebiet Schutzrechte vereinbarten und zugleich das freie Bekenntnis jedes Bürgers zur einer Volksgruppe als von Amts wegen nicht bestreitbar und nicht unüberprüfbar festschrieb. Dieses Abkommen gilt bis heute als Modell für die einvernehmliche Lösung von Minderheitenfragen.

Einige der heftigsten Proteste gegen Atomkraftwerke in Deutschland fanden Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre um die Baustelle des Kernkraftwerks Brokdorf statt.

Einschneidendstes Naturereignis in der Landesgeschichte dürfte die Schneekatastrophe am Jahreswechsel 1978/79 gewesen sein.

Den größten Skandal der Nachkriegsgeschichte stellte die Barschel-Affäre 1987/88 dar. Dieser Skandal erfuhr dann 1993 noch eine Fortsetzung mit der Schubladen-Affäre, als deren Folge Heide Simonis die erste und bislang einzige Frau an der Spitze eines Bundeslandes wurde.

Zuletzt rückte Schleswig-Holstein in den Mittelpunkt des Interesses, als im März 2005 die Wiederwahl von Simonis zur Ministerpräsidentin spektakulär im Landtag scheiterte, was zu einer Großen Koalition in Kiel führte.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Hoheitszeichen

Landeswappen Wappenzeichen Landesflagge Landesdienstflagge
Landeswappen Wappenzeichen Landesflagge Landesdienstflagge

[Bearbeiten] Flagge

Die Landesflagge besteht aus drei horizontalen Streifen. Der obere Streifen ist blau, der mittlere weiß und der untere rot. Die Farben sind aus dem Landeswappen genommen und sind 1840 zum ersten Mal von den deutschen Schleswig-Holsteinern im sich abzeichnenden deutsch-dänischen Konflikt um Schleswig verwendet worden. Im Jahre 1949 wurde die Flagge offiziell von den Alliierten anerkannt. Die Dienstflagge enthält im Gegensatz zur Landesflagge das Landeswappen. Bei offizieller Beflaggung wird die Dienstflagge gehisst. Die Dienstflagge darf nur von den entsprechenden Behörden benutzt werden, die Landesflagge dagegen kann von jedermann frei benutzt werden, wovon großzügig Gebrauch gemacht wird - etwa in Form von Flaggen im Vorgarten. Schiffe führen eine Erkennungflagge in den Farben der Landesflagge.

Siehe auch: Flagge Schleswig-Holsteins

[Bearbeiten] Wappen

Das Wappen umfasst heraldisch (also vom Wappen aus gesehen) links das holsteinische Nesselblatt und heraldisch rechts die Schleswigschen Löwen.

Eine genauere Beschreibung findet sich unter: Wappen Schleswig-Holsteins

[Bearbeiten] Hymne

Das Schleswig-Holstein-Lied heißt offiziell Wanke nicht, mein Vaterland - der umgangssprachliche Name ist jedoch Schleswig-Holstein meerumschlungen. Den Text hat Matthäus Friedrich Chemnitz verfasst, die Melodie ist von Carl Gottlieb Bellmann

[Bearbeiten] Sprachen

Amtssprache ist Deutsch. Die Niederdeutsche Sprache gilt als Regionalsprache, Dänisch, Friesisch und Romanes als Minderheitensprachen. In grenznahen Gemeinden zwischen Niebüll und Flensburg wird daneben noch Südjütisch (Plattdänisch) gesprochen.

Nach Annahme des Friisk Gesäts durch den Landtag im Jahr 2004 gilt im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) Friesisch als Amtssprache. Im Kreis Nordfriesland finden sich so auch zweisprachige Ortsschilder, zum Beispiel wird dem Besucher von Niebüll die Stadt auch als Naibel angekündigt.

Der Südosten des Landes war bis ins 12. Jahrhundert von slawischen Völkern besiedelt, was sich heute noch an einigen slawischstammigen Ortsnamen erkennen lässt (zum Beispiel Lübeck, Laboe, Eutin, Preetz, Ratzeburg)

Siehe auch: Sprachen und Dialekte in Schleswig-Holstein, Schleswigsche Ortsnamen

[Bearbeiten] Religion

Religionszugehörigkeit in Prozent
Religionszugehörigkeit in Prozent

Schleswig-Holstein ist ein protestantisch geprägtes Land. 2006 gehörten 55,1 % der Bevölkerung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche an, 6,1 % waren 2006 römisch-katholisch. Über 38 % der Bürger gehören keiner der großen Religionsgemeinschaften an [4].

25.000 Schleswig-Holsteiner bekennen sich zum Islam. Die evangelischen Freikirchen zählen etwa 15.000 Mitglieder, die evangelisch-lutherische dänische Kirche umfasst etwa 6.800 Mitglieder, und ungefähr 1.800 Bewohner des Landes sind Juden.

Die Nordelbische Kirche gliedert sich in drei Sprengel: Schleswig, Holstein-Lübeck und Hamburg, an deren Spitze jeweils ein Bischof beziehungsweise eine Bischöfin steht. Für die Römisch-Katholische Kirche gehört Schleswig-Holstein zum Erzbistum Hamburg.

In der Neuapostolischen Kirche zählt Schleswig-Holstein mit zum Apostelbereich Hamburg und umfasst auf schleswig-holsteinischem Territorium fünf Bezirke mit ca. 10.000 Mitgliedern.

[Bearbeiten] Verwaltungsgliederung

Verwaltungsstruktur für Schleswig-Holstein
Verwaltungsstruktur für Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein erfuhr 1970/74 eine Gebietsreform. Die Zahl der Kreise wurde von 17 (siehe preußische Provinz Schleswig-Holstein) auf 11 gesenkt, die Zahl der Gemeinden sank mittelfristig von 1.371 (1959) auf 1.131 (1994) und die bisher 199 Ämter wurden in nun 119 Ämter zusammengefasst. Gleichzeitig wurde die Fläche der vier kreisfreien Städte erheblich erweitert. Schleswig-Holstein besteht heute (Stand: 25. Mai 2008) aus insgesamt 11 Kreisen und 1.119 Gemeinden. Von diesen Gemeinden haben 910 weniger als 2.000 Einwohner und werden deshalb von einem ehrenamtlichen Bürgermeister verwaltet. 64 Gemeinden besitzen das Stadtrecht. Stadtrecht kann eine Gemeinde erhalten, die mindestens 10.000 Einwohner besitzt, Städte, die dieses aus alter Zeit haben, verlieren es aber nicht. In diesen Städten leben 1,5 Millionen der etwa 2,7 Millionen Einwohner des Landes. Der Kreis Pinneberg ist mit 300.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste des Landes, der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit knapp 2.200 km² der größte und damit fast so groß wie das Saarland.

[Bearbeiten] Kreisgebietsreform 2013

Ursprünglich diskutierten einige Kreise in der Metropolregion Hamburg den Zusammenschluss zu einem großen Hamburger Umlandkreis. Auch auf Landesebene gab es im politischen Raum Überlegungen, die Zahl der Kreise auf vier bis sechs und die Zahl der kreisfreien Städte auf zwei oder keine zu reduzieren. Die neuen Kreise sollten im Jahr 2010 gebildet werden. Im Mai 2010 – am gleichen Tag wie die Landtagswahlen – sollten die neuen Kreistage gewählt werden. Nach einem neuen Beschluss der großen Koalition ist diese Reform auf das Jahr 2013 verschoben worden.

[Bearbeiten] Kreise

(in Klammern die Kreisstädte und die Kfz-Kennzeichen)

[Bearbeiten] Kreisfreie Städte

(in Klammern die Kfz-Kennzeichen)

Einen Sonderstatus nimmt seit dem 1. Januar 2005 die Stadt Norderstedt als „Große kreisangehörige Stadt“ an, der gem. § 135 a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein eine Experimentierklausel ermöglicht wurde. Dies bedeutet, dass einige Aufgaben über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom Kreis (hier: Segeberg) an die Stadt übertragen werden können.

[Bearbeiten] Städte und Gemeinden

Blick auf das Kieler Rathaus
Blick auf das Kieler Rathaus
Lübecker Holstentor
Lübecker Holstentor
Flensburger Ostufer
Flensburger Ostufer

Größte Städte und Gemeinden

Stadt/
Gemeinde
Kreis Einwohner
31. Dezember 2000
Einwohner
31. Dezember 2007
Kiel kreisfrei 232.612 236.902
Lübeck kreisfrei 213.399 211.541
Flensburg kreisfrei 84.281 87.792
Neumünster kreisfrei 79.831 77.595
Norderstedt Segeberg 71.523 71.903
Elmshorn Pinneberg 47.391 48.052
Pinneberg Pinneberg 39.423 42.301
Itzehoe Steinburg 33.549 32.800
Wedel Pinneberg 32.060 32.033
Ahrensburg Stormarn 29.117 30.663
Geesthacht Herzogtum Lauenburg 29.106 29.295
Rendsburg Rendsburg-Eckernförde 29.321 28.391
Henstedt-Ulzburg Segeberg 24.950 26.560
Reinbek Stormarn 24.570 25.516
Bad Oldesloe Stormarn 23.314 24.172
Schleswig Schleswig-Flensburg 25.093 24.036
Eckernförde Rendsburg-Eckernförde 23.304 22.915
Husum Nordfriesland 20.994 22.327
Heide Dithmarschen 20.530 20.827
Quickborn Pinneberg 19.875 20.136

Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine große Zahl von Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern aus. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern änderte daran auch die durchgeführte Gebietsreform nichts. 1.040 kleinere Städte und Gemeinden sind in 87 Ämtern (im Kreis Dithmarschen teilweise Amt Kirchspielslandgemeinde) zusammengefasst, um die Verwaltungsaufgaben effektiver zu gestalten (Stand: 25. Mai 2008).

Arnis ist mit seinen rund 300 Einwohnern die kleinste Stadt Deutschlands. Wiedenborstel ist die kleinste eigenständige Gemeinde Deutschlands. Sie besteht aus einem Haus und hatte in den letzten Jahren zwischen zwei und sieben Einwohnern.

Siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein , Liste der aktuellen und ehemaligen Städte von Schleswig-Holstein

[Bearbeiten] Regionen

[Bearbeiten] Staatsaufbau

[Bearbeiten] Verfassung

Schleswig-Holstein ist laut Artikel 1 seiner Verfassung vom 12. Januar 1950 ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. In Folge der Barschel-Affäre 1987 wurden vom Untersuchungsausschuss strukturelle Änderungen angeregt. Eine eingesetzte Enquête-Kommission erstellte Vorschläge zu einer Verfassungs- und Parlamentsreform und legte 1989 ihren Schlussbericht vor. Daraufhin wurde die Verfassung geändert und auch von Landessatzung in Landesverfassung umbenannt. Sie wurde am 30. Mai 1990 vom Landtag verabschiedet. Die Verfassung enthält seitdem auch Staatszielbestimmungen, z. B. den Minderheitenschutz der friesischen und der dänischen Volksgruppe im Land (Art. 5), die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 6), den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 7) oder Schutz und Förderung der Kultur einschließlich der plattdeutschen Sprache (Art. 9).

Im Vergleich zu anderen deutschen Landesverfassungen hat die Verfassung weitreichende Elemente der direkten Demokratie. Wie in allen anderen deutschen Ländern geht die Staatsgewalt vom Volke aus, das heißt, das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen im Lande, in den Gemeinden und den Gemeindeverbänden.

Die Verfassung verliert vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung ihre Geltung an dem Tag, an dem eine Neugliederung des Bundesgebietes in Kraft tritt.

[Bearbeiten] Landtag

Landeshaus mit Plenarsaal
Landeshaus mit Plenarsaal

Der Landtag Schleswig-Holstein ist das vom Landesvolk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung und führt somit die legislative Gewalt aus. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Der Landtag besteht in der Regel (ohne Überhangmandate) aus 69 Abgeordneten (siehe Tabelle). Sie werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.

[Bearbeiten] Landesregierung

Justizministerium Schleswig-Holstein in Kiel.
Justizministerium Schleswig-Holstein in Kiel.

Die Landesregierung ist im Bereich der vollziehenden Gewalt oberstes Leitungs-, Entscheidungs- und Vollzugsorgan. Sie besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesministerinnen und Landesministern. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache gewählt. Sie oder er beruft und entlässt die Landesministerinnen und Landesminister und bestellt aus diesem Kreis für sich eine Vertreterin oder einen Vertreter. Zur Ministerpräsidentin oder zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigt (Absolute Mehrheit). Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.

[Bearbeiten] Rechtsprechung

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richterinnen und Richtern anvertraut; sie wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Als kleines Bundesland verfügt Schleswig-Holstein lediglich über ein einziges Oberlandesgericht mit Sitz in Schleswig. Ein eigenes Oberverwaltungsgericht wurde erst 1991 mit dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig errichtet. Bis dahin war das OVG Lüneburg aufgrund eines Staatsvertrages zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein gem. § 3 Abs. 2 VwGO als gemeinsames Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig.

Schleswig-Holstein verfügt als letztes Bundesland erst seit dem 1. Mai 2008 über ein eigenes Landesverfassungsgericht. [5] Zuvor war die Verfassungsgerichtsbarkeit gemäß Artikel 44 der Landesverfassung und gemäß Artikel 99 des Grundgesetzes die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb des Landes dem Bundesverfassungsgericht übertragen.

Zur Errichtung, verfassungsrechtlichen Grundlagen und Zusammensetzung des Landesverfassungsgerichts siehe Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht.

[Bearbeiten] Direkte Demokratie

[Bearbeiten] Initiative aus dem Volk

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen; er darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Die Initiativen müssen von mindestens 20.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Recht auf Anhörung. Initiativen über den Haushalt des Landes, über Dienst- und Versorgungsbezüge sowie über öffentliche Abgaben sind jedoch unzulässig.

[Bearbeiten] Volksbegehren

Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf oder der Vorlage innerhalb einer Frist von vier Monaten nicht zu, so sind die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative berechtigt, die Durchführung eines Volksbegehrens zu beantragen. Der Landtag entscheidet nun, ob das beantragte Volksbegehren zulässig ist. Ein Volksbegehren ist dann zustande gekommen, wenn mindestens 5 % der Stimmberechtigten innerhalb eines halben Jahres dem Volksbegehren zugestimmt haben.

[Bearbeiten] Volksentscheid

Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, so muss innerhalb von neun Monaten über den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Der Landtag kann einen eigenen Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage zur gleichzeitigen Abstimmung stellen. Ein Volksentscheid findet nicht statt, wenn der Landtag das Gesetz schon verabschiedet hat, so dass ein Volksentscheid überflüssig geworden ist und wenn das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Landtages oder der Landesregierung das Volksbegehren als verfassungswidrig eingestuft hat.

Der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten, zugestimmt hat. Eine Verfassungsänderung durch Volksentscheid bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten. In der Abstimmung zählen nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen.

[Bearbeiten] Gesetzgebung

Die Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder von einzelnen oder mehreren Abgeordneten des Landtages oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Die Gesetze werden durch den Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen. Gesetze die die Verfassung ändern bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages sowie der Zustimmung des Volkes. Außerdem müssen sie den Wortlaut des ändernden Verfassungstextes ausdrücklich ändern und ergänzen.

[Bearbeiten] Politik

Sitzverteilung im Landtag
Sitzverteilung im Landtag

Schleswig-Holstein ist ein ebenso ländlich wie protestantisch geprägtes Land. In der Nachkriegszeit konnte der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten fast 25 % der Wähler hinter sich bringen. Mit dem Abgleiten in die bundespolitische Bedeutungslosigkeit aufgrund der fortschreitenden Integration der Heimatvertriebenen in die westdeutsche Gesellschaft verlor er aber auch hier seine Wähler. In den 1960er-Jahren (NPD) und in den 1990er-Jahren (DVU) konnten rechtsextreme Parteien Wahlerfolge bei Landtagswahlen verbuchen, diese aber nicht wiederholen.

In Schleswig-Holstein sind die Stimmenanteile der FDP und der Grünen meistens geringer als in den anderen westdeutschen Bundesländern. Die regionale Stimmenverteilung innerhalb des Bundeslandes ist sehr verschieden. Tendenziell ist der Stimmenanteil der SPD in den kreisfreien Städten und im Umland Hamburgs höher, der Stimmenanteil der CDU ist tendenziell höher in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen sowie in den ländlichen Gemeinden der Kreise Steinburg, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg.

Eine Besonderheit in der Parteienlandschaft Schleswig-Holsteins ist der Südschleswigsche Wählerverband, der die Interessen der dänischen und eines Teils der friesischen Minderheit vertritt. Er ist bei Landtagswahlen von der 5-Prozent-Hürde nach Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein [6] ausgenommen.

Siehe auch Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Landespolitik in Schleswig-Holstein setzt auf die Kooperation mit dem wirtschaftlich stärkeren Nachbarn Hamburg, steht aber dem vom Nachbarn angeregten Nordstaat skeptisch gegenüber. Nach einer repräsentativen Umfrage der Unternehmerverbände Nord, die bereits grenzüberschreitend arbeiten, waren jüngst 52 % der Bevölkerung bereits für das Zusammengehen mit Hamburg in einem neuen Bundesland.

[Bearbeiten] Landesregierung

Die Regierung wird seit 27. April 2005 von einer großen Koalition aus CDU und SPD getragen:

zu seinem Kabinett gehören:

[Bearbeiten] Ministerpräsidenten

Der Ministerpräsidenten ab 1946:

Die Ministerpräsidenten seit der Verfassung von 1950