Netencyclo, The wikipedia mirror - The biggest multilingual encyclopedia : Rundfunkanstalt

- Rundfunkanstalt -

Rundfunkanstalt :

Outils :

Vous avez un site web ? Un blog ?

 Netencyclo Directory Project 




Mettre en favoris !

Add to Netvibes
Technorati reactions
rencontre

Rundfunkgesellschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

(Weitergeleitet von Rundfunkanstalt)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Rundfunkgesellschaft (oder auch Sendeunternehmen) ist eine Gesellschaft, die Hörfunk- und Fernsehprogramme betreibt.

Es wird unterschieden zwischen öffentlich-rechtlichen, privaten, nichtkommerziellen und staatlichen Rundfunkgesellschaften. Die meisten Länder der Europäischen Union verfügen heute über ein duales Rundfunksystem.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Allgemein

Rechtliche Grundlage für alle Rundfunkgesellschaften in Deutschland sind die Landesmediengesetze der Bundesländer. Zur Vereinheitlichung der Gesetzgebung und zur Einrichtung bundesweiter Programme (ZDF und Deutschlandradio) vereinbaren die Länder in Staatsverträgen, z. B. Rundfunkstaatsverträgen, gemeinsame Regelungen zur Rundfunkordnung.

In Deutschland bestehen nur noch die Rechtsformen des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks, sowie des nichtkommerziellen Lokalfunks. Dieses Duale Rundfunksystem wurde 1984 zunächst im damals westlichen Teil Deutschlands eingeführt. Der ehemalige Rundfunk der DDR war staatlich.

[Bearbeiten] Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften werden vom Staat mit der Grundversorgung an Hörfunk und Fernsehen beauftragt. Fast alle werden in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben, auch Rundfunkanstalten genannt. Zu ihnen gehören die Landesrundfunkanstalten (ARD) und das bundesweit sendende ZDF, das jedoch medienrechtlich auch von allen deutschen Bundesländern getragen wird. Auch dazu gehört die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle. Einzige Ausnahme ist das Deutschlandradio, was als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet wurde.

Die Rundfunkgesellschaften haben folgende Organe:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die von den Betreibern entsprechender Empfangsgeräte erhoben werden. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ermittelt zunächst eine Expertenkommission (in Deutschland die KEF) diejenige Summe, welche die Anstalten für ihren Programmauftrag, Bestandsschutz und Fortentwicklung benötigen, die laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen. Die Landesparlamente entscheiden dann auf dieser Grundlage die Höhe der Gebühr. Die Eintreibung der Gebühren erfolgt in Deutschland durch die GEZ.

[Bearbeiten] Privater Rundfunk

Private Rundfunkgesellschaften werden als GmbHs oder Aktiengesellschaften betrieben.

[Bearbeiten] Österreich

Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.

[Bearbeiten] Siehe auch

rencontre

Rundfunkanstalt - En savoir plus

Rencontre Rundfunkanstalt - Articles à  la une


"Je rencontre quelques peines, je rencontre beaucoup de joie, c'est parfois une question de chance, souvent une rencontre de choix."
© 2009 Netencyclo - Netencyclo Home - Terms of Service - Privacy Policy - Program Policies
Netencyclo, the Wikipedia mirror : the biggest multilingual free-content encyclopedia on the Internet. Cet article, miroir de l'article de Wikipédia est conforme aux termes de la GFDL All Wikipedia content is licensed under the GNU Free Documentation License (see details). Content on this web site is provided for informational purposes only. We accept no responsibility for any loss, injury or inconvenience sustained by any person resulting from information published on this site. We encourage you to verify any critical information with the relevant authorities.