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Eine Rundfunkgesellschaft (oder auch Sendeunternehmen) ist eine Gesellschaft, die Hörfunk- und Fernsehprogramme betreibt.
Es wird unterschieden zwischen öffentlich-rechtlichen, privaten, nichtkommerziellen und staatlichen Rundfunkgesellschaften. Die meisten Länder der Europäischen Union verfügen heute über ein duales Rundfunksystem.
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Rechtliche Grundlage für alle Rundfunkgesellschaften in Deutschland sind die Landesmediengesetze der Bundesländer. Zur Vereinheitlichung der Gesetzgebung und zur Einrichtung bundesweiter Programme (ZDF und Deutschlandradio) vereinbaren die Länder in Staatsverträgen, z. B. Rundfunkstaatsverträgen, gemeinsame Regelungen zur Rundfunkordnung.
In Deutschland bestehen nur noch die Rechtsformen des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks, sowie des nichtkommerziellen Lokalfunks. Dieses Duale Rundfunksystem wurde 1984 zunächst im damals westlichen Teil Deutschlands eingeführt. Der ehemalige Rundfunk der DDR war staatlich.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften werden vom Staat mit der Grundversorgung an Hörfunk und Fernsehen beauftragt. Fast alle werden in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben, auch Rundfunkanstalten genannt. Zu ihnen gehören die Landesrundfunkanstalten (ARD) und das bundesweit sendende ZDF, das jedoch medienrechtlich auch von allen deutschen Bundesländern getragen wird. Auch dazu gehört die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle. Einzige Ausnahme ist das Deutschlandradio, was als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet wurde.
Die Rundfunkgesellschaften haben folgende Organe:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die von den Betreibern entsprechender Empfangsgeräte erhoben werden. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ermittelt zunächst eine Expertenkommission (in Deutschland die KEF) diejenige Summe, welche die Anstalten für ihren Programmauftrag, Bestandsschutz und Fortentwicklung benötigen, die laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen. Die Landesparlamente entscheiden dann auf dieser Grundlage die Höhe der Gebühr. Die Eintreibung der Gebühren erfolgt in Deutschland durch die GEZ.
ARD: DW (TV) | LRAs: BR (Fs |α) | HR (Fs) | MDR (Fs) | NDR (Fs) | RB (TV) | RBB (Fs) | SR (Fs) | SWR (Fs) | WDR (Fs)
Gemeinsame Fernsehprogramme der ARD: Das Erste | ex. Eins Plus | EinsExtra | EinsPlus | EinsFestival
Programme des ZDF: ZDF | ZDFdokukanal | ZDFinfokanal | ZDFtheaterkanal
Gemeinsame Programme von ARD und ZDF: 3sat | ARTE | KI.KA | Phoenix
Programme des Deutschlandradios: DLF | DKultur | Dok&Deb | ex. D-Plus
Rundfunkrecht | Rundfunkstaatsvertrag | Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag | Rundfunkgebührenstaatsvertrag | Rundfunkgebühr | Rundfunkfreiheit | Rundfunkurteile | Landesrundfunkgesetze
Rundfunkrat | Finanzkommission (KEF) | Gebühreneinzugszentrale (GEZ) | Rundfunkgebührenbeauftragte | Landesmedienanstalt
Private Rundfunkgesellschaften werden als GmbHs oder Aktiengesellschaften betrieben.
Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.