Reparationen (von lat. reparare = wiederherstellen) sind Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen. Das Wort "Reparationen" wird, außer in einigen zusammengesetzten Wörtern (z. B. in "Reparationszahlung"), nur in der Mehrzahl gebraucht.
Der Begriff bezeichnet wirtschaftliche Wiedergutmachungsleistungen bzw. Schadensersatz in finanzieller oder materieller Form, die von einem besiegten Land für angebliche oder tatsächliche Kriegsschäden an ein anderes, siegreiches Land zu leisten sind. Reparationen sollen die Lasten des Krieges den Verlierern auferlegen (also helfen, entstandene Schäden zu "reparieren"). Zu den Kriegslasten gehören die Schäden an Vermögen, Immobilien und Menschen. Art und Umfang von Reparationen sind in der Regel Gegenstand eines Friedensvertrages, der den Konflikt beenden soll.
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Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/1871 beschleunigten die umfangreichen Reparationen, die Frankreich an das Deutsche Reich leisten musste, die wirtschaftliche Blüte der Gründerjahre. Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Versailler Vertrag zu massiven Reparationen verpflichtet. Siehe auch: Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Ansprüche auf Reparationen erhoben. 1946 wurde das deutsche Auslandsvermögen beschlagnahmt, außerdem wurden die Devisenbestände eingezogen, Warenzeichen und Patente beschlagnahmt und Demontagen vorgenommen (Pariser Reparationsabkommen). Die Wertberechnung dieser Entnahmen ist schwer feststellbar und umstritten. So reichen die Schätzungen für das Auslandsvermögen von 315 Millionen US-Dollar bis zu 20 Milliarden Reichsmark und differieren damit auf Reichsmark umgerechnet um den Faktor 16.[1] Beim Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde die Verrechnung aller bislang entnommenen Reparationen ausgeschlossen: Sie seien geringfügig angesichts der möglichen Reparationsforderungen und die deutsche Seite sei gut beraten, die Frage der Reparationen ruhen zu lassen.[2]
Mit der Eröffnung des Kalten Krieges schränkten zuerst die westlichen Alliierten die Demontagen ein und verschoben ihre Reparationsforderungen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages. Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 ausdrücklich "anstelle eines Friedensvertrages" geschlossen wurde, kam es auch später zu keinen weiteren Reparationszahlungen.
Die Reparationsleistungen der DDR an die Sowjetunion geschahen hauptsächlich im Rahmen der Sowjetischen Aktiengesellschaften. Sie endeten nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Sie waren in ihrer Summe bedeutender, da auch Entnahmen aus laufender Produktion stattfanden. Auf der Grundlage erstmals erschlossener Archivmaterialien, vor allem in Moskau, kommen L.Baar, R. Karlsch und W.Matschke vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin zu einer Gesamtsumme von ca. 54 MRD.Reichsmark/Deutsche Mark(Ost) zu laufenden Preisen bzw. zu ca. 14 Mrd. Dollar zu Preisen des Jahres 1938.[3]
Auch die anderen Mitglieder der Achsenmächte (Ungarn, Italien, Rumänien, Finnland und Bulgarien) mussten nach dem Zweiten Weltkrieg Reparationen zahlen, deren Umfang im Pariser Vertrag von 1947 geregelt wurde.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."