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Reichsritter

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Reichsritter ist eine Standesbezeichnung aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Einerseits wurden damit die Mitglieder der Reichsritterschaft bezeichnet, andererseits auch die Inhaber des Adelstitels Ritter, sofern er als Briefadel durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen und daher im ganzen Reich gültig war.

[Bearbeiten] Mitglieder der Reichsritterschaft

Siehe Hauptartikel Reichsritterschaft

Die Reichsritterschaft war im Heiligen Römischen Reich die Gemeinschaft des freien Adels, der auf seinen Besitzungen in Schwaben, Franken und im Rheinland die unmittelbare Unterordnung unter Kaiser und Reich bewahren oder neu erlangen konnte, ohne jedoch auf den Reichstagen Sitz und Stimme zu haben. Die Reichsritterschaft gehörte damit zum niederen Adel ohne Reichsstandschaft. Am Ende des Alten Reiches umfasste die Reichsritterschaft etwa 350 Familien mit ungefähr 450 000 Untertanen.

[Bearbeiten] Reichsritter als Briefadel

Siehe Hauptartikel Briefadel

Als Reichsritter wurden auch solche Adelige bezeichnet, die ihren Ritterstand durch eine Urkunde des römisch-deutschen Kaisers oder eines Reichsvikars verliehen bekommen hatten (Briefadel). Die entsprechenden Diplome sprechen häufig von der Verleihung des rittermäßigen Reichsadels oder davon, daß der Kaiser den Betreffenden zum Ritter des römischen Reiches erhoben habe.

Eine durch den Kaiser ausgesprochene Standeserhöhung war, soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, im ganzen Reich anerkannt und bedurfte keiner weiteren Naturalisierung durch die reichsunmittelbaren Fürsten. Dem gegenüber galten Standeserhöhungen, die nicht durch den Kaiser vorgenommen wurden, grundsätzlich nur auf den Ländereien des nobilitierenden Landesherrn. Ein Kurfürst von Brandenburg etwa konnte nur einen Titel mit Gültigkeit innerhalb seiner Herrschaftsgebiete verleihen, ein römisch-deutscher Kaiser aus dem Haus Habsburg hingegen konnte entweder (in seiner Eigenschaft als Regent der Erblande) einen erbländisch-österreichischen Titel, oder aber (in seiner Eigenschaft als Kaiser) auch einen Titel des Heiligen Römischen Reiches verleihen.

Mit der Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und im Rheinland hatten diese Titularritter nichts gemeinsam.

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