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Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein politisches Konzept der Europäischen Union.
Im Zuge der fortschreitenden Integration wurde deutlich, dass insbesondere aus dem Binnenmarkt und der Freizügigkeit Gefahren für die Mitgliedstaaten und ihre Bürger erwachsen. Zu nennen sind insbesondere grenzüberschreitende Kriminalität, unkontrollierte Migration, aber auch das Problem des gezielten Ausspielens der einzelnen nationalen Rechtsordnungen gegeneinander.
In Reaktion hierauf haben die Mitgliedstaaten durch den Vertrag von Maastricht 1992 ihre politische Kooperation um
erweitert.
Unter dem Begriff Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts werden diese Maßnahmen erst seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 zusammengefasst, mit dem zugleich die beiden letztgenannten Bereich aus der intergouvernemental geprägten 3. Säule der EU in die supranationale 1. Säule überführt („vergemeinschaftet“) wurden. Art. 2, 4. Anstrich EU-Vertrag erhebt dieses Konzept ausdrücklich in den Rang eines Zieles der Union.
Großbritannien, Irland und Dänemark wirken aufgrund von Zusatzprotokollen in diesem Politikbereich nur sehr begrenzt mit.