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Das Römische Bürgerrecht (lateinisch: civitas Romana) war in der Antike zunächst das Bürgerrecht der Einwohner der Stadt Rom. Als diese ihren Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht im römischen Reich auch an weitere Personen(-Gruppen) verliehen.
Das Bürgerrecht war Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht der freien Männer in den Volksversammlungen. Es war mit einer Verpflichtung zum Kriegsdienst verbunden und erlaubte das Tragen der Toga.
[Bearbeiten] Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten eines Bürgers variierten mit der Zeit, fielen allerdings auch durch die Herkunft und Laufbahn innerhalb des Staates unterschiedlich aus. Es lassen sich folgende Rechte und Pflichten zusammenfassen:
- Ius suffragiorum, also das Recht, in der Volksversammlungen zu wählen (Aktives Wahlrecht);
- Ius honorum, das ist die Wählbarkeit zu Staatsämtern (Passives Wahlrecht);
- Ius commercii, also das Recht, Geschäftsverträge abzuschließen und durch Geschäfte oder Erbschaft Eigentum zu erwerben;
- Ius gentium, also das Recht, mit Ausländern Verträge abschließen zu dürfen;
- Ius connubii, also das Recht, einen Römischen Bürger rechtswirksam heiraten und damit als Pater familias agieren zu dürfen. Mit diesem Recht wird außerdem das Römische Bürgerrecht an alle Kinder aus solchen Ehen garantiert;
- Ius migrationi, also das Recht, die Stufe des Bürgerrechts bei Umzug behalten zu dürfen. Dies erklärt sich daraus, dass verschiedene Städte des Imperiums unterschiedliche Bürgerrechte hatten. Ein Römischer Bürger behielt das Römische Bürgerrecht auch Bei Umzug in eine Stadt mit weniger Bürgerrechten;
außerdem das Recht
- keine lokalen Steuern entrichten zu müssen und die Immunität gegen bestimmte lokale Gesetze;
- vor Gericht klagen zu dürfen. Im Gegenzug konnte der Bürger allerdings auch angeklagt werden;
- auf ein ordentliches Gerichtsverfahren mit dem Recht, sich selbst verteidigen zu dürfen;
- vor Magistraten oder lokalen Gerichten klagen zu dürfen;
- auf besondere Bestrafung, d.h. Römische Bürger durften nicht gefoltert und auch nicht zum Tode verurteilt werden, außer bei Hochverrat;
- bei Anklage auf Hochverrat vor dem Kaiser zu intervenieren;
sowie
- die Pflicht, in der Legion zu dienen.
Bürgerrechte wurde im Reich normalerweise durch Geburt (also als Sohn eines römischen Bürgers) oder durch Verleihung vergeben.
Bei der Eroberung neuer Gebiete gab es während der römischen Republik verschiedene Möglichkeiten, mit Besiegten umzugehen:
- Inkorporierung, also die Integration in das römische Staatswesen mit aktiven und passivem Wahlrecht und mit der Pflicht zum Kriegsdienst;
- Einverleibung der Gebiete, wobei die Bevölkerung Vertrieben oder Versklavt wurde;
- Civitates sine suffragio, also die Verleihung eines eingeschränkten Bürgerrechts ohne Wahlrecht aber mit Kriegsdienstpflicht, die mit einer Beteiligung an der Kriegsbeute beglichen wurde; und
- Vertragsschluss zwischen Siegern und Besiegten, wobei Rom faktisch bei theoretischer Gleichrangigkeit der Vertragspartner dominierte.
Im Zuge der Errichtung von Coloniae in Italien wurde ein neues Bürgerrecht geschaffen, das so genannte latinische Bürgerrecht.
An der Frage des Bürgerrechts für Bundesgenossen entzündete sich zum Ende der Republik der Bundesgenossenkrieg (91–88 v. Chr.), der durch die Lex Plautia Papiria beendet wurde, die allen Bewohnern Italiens südlich des Po mit Ausnahme von Frauen und Sklaven das römische Bürgerrecht verlieh.
Bewohner der römischen Provinzen blieben auch nach dem Bundesgenossenkrieg und am Anfang der römischen Kaiserzeit – juristisch gesehen – „Fremde“ (peregrini) oder „Bundesgenossen“ (socii). Damit hatten sie einen deutlich schlechteren Rechtsstatus als ein römischer Bürger. Sie unterlagen einer härteren Rechtsprechung, mussten mehr Steuern zahlen, durften nicht in den Legionärsdienst eintreten, hatten kein Wahlrecht in Rom und konnten nicht in den Ritter- oder Senatorenstand aufsteigen.
Im Lauf der römischen Kaiserzeit erhielten immer mehr Personen und Personengruppen das römische Bürgerrecht, bis es durch die Constitutio Antoniniana des Jahres 212 fast allen freien Reichsbewohnern verliehen wurde.
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