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Römisches Bürgerrecht

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Das Römische Bürgerrecht (lateinisch: civitas Romana) war in der Antike zunächst das Bürgerrecht der Einwohner der Stadt Rom. Als diese ihren Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht im römischen Reich auch an weitere Personen(-Gruppen) verliehen.

Das Bürgerrecht war Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht der freien Männer in den Volksversammlungen. Es war mit einer Verpflichtung zum Kriegsdienst verbunden und erlaubte das Tragen der Toga.

[Bearbeiten] Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten eines Bürgers variierten mit der Zeit, fielen allerdings auch durch die Herkunft und Laufbahn innerhalb des Staates unterschiedlich aus. Es lassen sich folgende Rechte und Pflichten zusammenfassen:

außerdem das Recht

sowie

[Bearbeiten] Verleihung

Bürgerrechte wurde im Reich normalerweise durch Geburt (also als Sohn eines römischen Bürgers) oder durch Verleihung vergeben.

Bei der Eroberung neuer Gebiete gab es während der römischen Republik verschiedene Möglichkeiten, mit Besiegten umzugehen:

[Bearbeiten] Geschichte

Im Zuge der Errichtung von Coloniae in Italien wurde ein neues Bürgerrecht geschaffen, das so genannte latinische Bürgerrecht.

An der Frage des Bürgerrechts für Bundesgenossen entzündete sich zum Ende der Republik der Bundesgenossenkrieg (91–88 v. Chr.), der durch die Lex Plautia Papiria beendet wurde, die allen Bewohnern Italiens südlich des Po mit Ausnahme von Frauen und Sklaven das römische Bürgerrecht verlieh.

Bewohner der römischen Provinzen blieben auch nach dem Bundesgenossenkrieg und am Anfang der römischen Kaiserzeit – juristisch gesehen – „Fremde“ (peregrini) oder „Bundesgenossen“ (socii). Damit hatten sie einen deutlich schlechteren Rechtsstatus als ein römischer Bürger. Sie unterlagen einer härteren Rechtsprechung, mussten mehr Steuern zahlen, durften nicht in den Legionärsdienst eintreten, hatten kein Wahlrecht in Rom und konnten nicht in den Ritter- oder Senatorenstand aufsteigen.

Im Lauf der römischen Kaiserzeit erhielten immer mehr Personen und Personengruppen das römische Bürgerrecht, bis es durch die Constitutio Antoniniana des Jahres 212 fast allen freien Reichsbewohnern verliehen wurde.

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