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Die Zahl der derzeit in Deutschland lebenden Polen lässt sich nicht exakt beziffern; Schätzungen reichen von 1.055.700 (Mikrozensus 2005 in Deutschland) bis zu zwei Millionen (Polnisches Außenministerium MSZ) Menschen mit ganz oder teilweise polnischem Migrationshintergrund. Die Zahl der Personen mit ausschließlich polnischer Staatsbürgerschaft liegt bei 384.808 (2007), während die Anzahl der Menschen mit sowohl polnischer als auch deutscher Staatsbürgerschaft mit 1,2 Millionen angegeben wird. Menschen polnischer Abstammung leben heute insbesondere in den Ballungsgebieten, wie dem Ruhrgebiet, Berlin, Hamburg und München sowie seit dem EU-Beitritt Polens auch vermehrt im deutsch-polnischen Grenzgebiet.
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Seit den polnischen Teilungen von 1772, 1793 und 1795 und der Eingliederung von Teilen des polnischen Territoriums in den preußischen Staat existierte eine zahlenmäßig starke polnische Volksgruppe vor allem in den neuen preußischen Provinzen Posen und Westpreußen.
Der verstärkte Zuzug von Polen an Spree, Rhein und Ruhr fiel zusammen mit der Phase des Übergangs vom Agrar- zum Industriestaat und dem damit verbundenen erheblichen Bedarf an Arbeitskräften einerseits und dem hohen Bevölkerungsüberschuss durch die Agrarreform in den preußischen Ostprovinzen andererseits. So setzte in den 80er und vor allem 90er Jahren des 19. Jahrhunderts eine Massenauswanderung aus den Ostprovinzen ein, die in einer Ost-West-Wanderung in Berlin, Mitteldeutschland und dem Ruhrgebiet mündete. Bereits seit den 1870er Jahren herrschte in den Industriegebieten an Rhein und Ruhr vor allem durch die rasche Expansion des Steinkohlebergbaus ein erhöhter Arbeitskräftebedarf; da dieser nicht mehr aus dem näheren Umfeld befriedigt werden konnte, mußten Arbeitskräfte aus anderen Regionen angeworben werden.
Bis zum Ersten Weltkrieg war ein Zuwachs von mehr als zwei Millionen Menschen aus dem Osten zu verzeichnen. Dabei erreichte der Anteil der polnischen Bevölkerung in manchen Kreisen, wie 1900 beispielsweise in Recklinghausen mit 13,8% oder im Landkreis Gelsenkirchen mit 13,1%, beachtliche Werte.[1]
In der Weimarer Republik wurden die Polen als nationale Minderheit anerkannt. Im August 1939 wurde die Führung der polnischen Minderheit, kurz vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs verhaftet und anschließend in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Buchenwald ermordet. Am 7. September 1939, unmittelbar nach Beginn des Polenfeldzugs, wurde die Anerkennung als nationale Minderheit von den Nationalsozialisten per Dekret widerrufen und der Bund der Polen in Deutschland verboten. Am 3. Juni 1940 wurden des Weiteren polnische Immobilien und Banken beschlagnahmt.
Mit der Westverschiebung der deutsch-polnischen Grenze an die Oder-Neiße-Linie 1945 kamen alle Gebiete, in denen eine autochtone polnische Minderheit ansässig war (vor allem die preußischen Provinzen Oberschlesien, West- und Ostpreußen) zu Polen; von einer polnischen Minderheit in Deutschland im international gebräuchlichen Sinne dieses Begriffes kann seither nicht mehr gesprochen werden.
Bei den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Polen handelt sich mehrheitlich um Aussiedler, die zusammen mit polnischen Einwanderern etwa 1,3% (Mikrozensus 2005; laut polnischen Quellen: 2,5%) der Bevölkerung ausmachen. Die Angabe einer tatsächlichen Zahl wird durch die Tatsache erschwert, dass ein Großteil der Aussiedler zwar in Polen geboren wurde, aber aufgrund seiner Deutschstämmigkeit in die Bundesrepublik kam. Diese Personen gelten als Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und besitzen somit die deutsche Staatsbürgerschaft. Da zuverlässige und offizielle statistische Angaben über das tatsächliche Zugehörigkeitsgefühl dieser Personengruppe zur deutschen oder polnischen Nation fehlen, ist umstritten, inwieweit Aussiedler überhaupt der ethnischen Gruppe der Polen in Deutschland zugeordnet werden können.
2007 lebten dauerhaft in Deutschland 384.808 Menschen mit ausschließlich polnischer Staatsangehörigkeit; dies entspricht etwa 0,47% der Bevölkerung.
Eine offizielle (Wieder-) Anerkennung einer „polnischen Minderheit“ in Deutschland durch die Bundesregierung steht derzeit nicht an.
In Artikel 20 und 21 des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17. Juni 1991 verpflichten sich beide Länder, die Rechte der in ihren Staatsgebieten ansässigen Personen der jeweils anderen Nationalität zu respektieren:
„Art. 20
Art. 21
- (1) Die Angehörigen der deutschen Minderheit in der Republik Polen, das heißt Personen polnischer Staatsangehörigkeit, die deutscher Abstammung sind oder die sich zur deutschen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, sowie Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, haben das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln, frei von jeglichen Versuchen, gegen ihren Willen assimiliert zu werden. Sie haben das Recht, ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne jegliche Diskriminierung und in voller Gleichheit vor dem Gesetz voll und wirksam auszuüben.
- (2) Die Vertragsparteien verwirklichen die Rechte und Verpflichtungen des internationalen Standards für Minderheiten (...)
- (1) Die Vertragsparteien werden die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität der in Artikel 20 Absatz 1 genannten Gruppen auf ihrem Hoheitsgebiet schützen und Bedingungen für die Förderung dieser Identität schaffen. (...)
- (2) Die Vertragsparteien werden insbesondere
- -im Rahmen der geltenden Gesetze einander Förderungsmaßnahmen zugunsten der Angehörigen der in Artikel 20 Absatz 1 genannten Gruppen oder ihrer Organisationen ermöglichen und erleichtern.“
Nach Ansicht der Bundesregierung könne den in Deutschland lebenden Polen deutscher Staatsangehörigkeit als zugewanderter Gruppe – im Gegensatz zur alteingesessenen autochthonen deutschen Minderheit in Polen – nach deutschem Recht und dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995[2] nicht der Status einer nationalen Minderheit zuerkannt werden. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die in Deutschland lebenden Polen auch im Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag nicht als nationale Minderheit bezeichnet werden. Zudem stünden den deutschen Staatsbürgern polnischer Abstammung alle bürgerlichen und politischen Rechte zu – und damit auch die Möglichkeit der Pflege der eigenen Kultur und Muttersprache.[3]
Vertreter der polnischen Volksgruppe fordern die „Anerkennung der Polen in Deutschland als nationale Minderheit und Gewährung der daraus resultierenden Rechte“.[4] Zudem fordern sie die Beseitigung ihrer Meinung nach bestehender Diskriminierungen. Aufsehen erregten in diesem Zusammenhang Fälle, in denen nach Scheidung binationaler Ehen, der Sorgerechtsentzug den polnischen, bzw. ausländischen Elternteil traf und deutsche Jugendämter den gestatteten betreuten Umgang nur in deutscher Sprache erlaubt hatten. In polnischen Pressepublikationen wurde dies mit dem Vorgehen der Nationalsozialisten gegen das polnische Volk und die polnische Sprache gleichgesetzt.[5][6][7] Aufgrund dieser Jugendamts-Fälle sei die Bundesrepublik Deutschland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt worden.[8]
Im Februar 2007 verlangte die damalige polnische Außenministerin Anna Fotyga von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, Deutschland müsse der polnischen Bevölkerung im Lande Minderheitenrechte zugestehen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte sie danach, Polen seien in Deutschland einer „Assimilierung“ ausgesetzt, die wesentlich härter sei als in anderen Ländern der Europäischen Union.[9]
Im November 2008 warf Polens Präsident Lech Kaczyński den deutschen Behörden eine „Politik der Assimilation“ gegenüber in Deutschland lebenden Polen vor.[10]
Bis 1939 gab es im Deutschen Reich u. a. den Bund der Polen in Deutschland und den Verband der nationalen Minderheiten in Deutschland.
Zu den wichtigsten heute auf Bundesebene tätigen Vereinen zählen die Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, die Deutsch-Polnische Gesellschaft Bundesverband, der Bund der Polen in Deutschland und der Polnische Kongress in Deutschland.
Eine besondere Rolle kommt der „Polnischen Katholischen Mission“ zu, die neben ihrer seelsorgerischen Tätigkeit auch Unterricht in polnischer Sprache für Kinder polnischer Migranten anbietet.