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Polizei (Österreich)

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Die Polizei in Österreich besteht aus verschiedenen Wachkörpern, von denen der größte, der in ganz Österreich gewöhnliche Polizeiaufgaben erledigt, die Bundespolizei ist. Diese verfügt über rund 1000 Polizeiinspektionen und etwa 20.000 Mitarbeiter. Sie ist dem Bundesministerium für Inneres unterstellt. Bis zum 1. Juli 2005 war das österreichische Staatsgebiet noch auf zwei Wachkörper aufgeteilt. Neben dem Bundessicherheitswachekorps war im größten Teil Österreichs, nämlich in sämtlichen Gemeinden ohne Stadtrecht, die Bundesgendarmerie zuständig, die nach Zusammenlegung mit der Polizei zu dieser auch 15.000 Beamte miteinbrachte.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

In den österreichischen Erbländern wurden bereits 1499 durch Kaiser Maximilian I. mit den „Strafgesetzbüchern für das Land Tirol“ und 1514 mit der „Gerichtsordnung für das Herzogtum Österreich unter der Enns“ Versuche unternommen, eine Vereinheitlichung des damals uneinen Rechtswesens herbeizuführen. Dieses hatte jedoch den Nachteil, dass mangels im Sicherheitswesen geschulter Organe die damals übliche Folter als Mittel der „Wahrheitsfindung“ eingesetzt wurde. Zur Unterstützung der damals geschaffenen Patrimonialgerichte wurden in österreichischen Ländern „Landprofosen“ bestellt, welche aus Hellebardenführern, Schützen und Stockknechten bestanden. Diese bildeten die Gerichtspolizei, mit dem Auftrag, Verbrecher auszuforschen und im Namen der Gerichte den Strafvollzug durchzuführen.

Erst im Jahre 1531 wurde in Wien eine „Tag- und Nachtwacht“ bestellt, welcher der Auftrag zuteil wurde, für die „Ordnung auf den Stadtmauern“ zu sorgen. 1543 wurde diese Wache in eine Tag- und eine Nachtwache geteilt. Im Jahre 1569 erfolgte eine Zusammenziehung der beiden Wachen unter dem Namen „Stadtguardia“. Diese Wache war teils mit Musketen, teils mit Hellebarden bewaffnet. Da diese Einheit dem Hofkriegsrat unterstand, wurde sie als militärische Einheit angesehen. Dies führte zu Unstimmigkeiten zwischen dem Wiener Magistrat und der niederösterreichischen Regierung. Im Jahre 1646 veranlasste die niederösterreichische Regierung die Aufstellung einer „Rumorwache“, deren Hauptmann der niederösterreichischen Regierung unterstand. Diese Wache, zwar uniformiert und bewaffnet, jedoch eine nichtmilitärische Einheit, bezeichnete sich selbst als „Soldaten“. Dies zog der Rumorwache den Unmut der Stadtguardia zu, die ja tatsächlich als militärische Einheit galt und sich deshalb der Rumorwache überlegen fühlte.

Dieses Nebeneinander der Polizeiwachen führte zu Konflikten, da die Kompetenzen der beiden Wachkörper nicht eindeutig geregelt waren und noch dazu unterschiedlichen Behörden unterstanden. Diese Konflikte gipfelten oft in gegenseitige Festnahmen und Wiederbefreiungen. Im Jahre 1722 erging vom Hofkriegsrat die Verfügung zur Auflösung der Stadtguardia, welche jedoch erst im Jahre 1741 tatsächlich erfolgte. Die meisten dieser „Stadtguardisten“ wurden in Freikompanien der Armee eingegliedert.

1749 erfolgte im Rahmen der Theresianischen Reformen die Errichtung der ersten staatlichen Polizeibehörde ("Polizeikommission"), 1751 die Einstellung landesfürstlicher Sicherheitsorgane ("Viertelkommissäre"), 1773 die Errichtung eines Polizeiamtes für Wien und 1775 der Neuaufbau der Wiener Wachekörper. 1776 wurde auch der rechtliche Rahmen durch die sogenannte "Theresianischen Polizeiverfassung" abgesteckt.

Das Revolutionsjahr 1848 bedeutete einen Tiefpunkt des österreichischen Polizeiwesens. Eine Demonstration in Wien im März 1848, welche ohne Sicherung von Polizei oder Militäreinheiten erfolgte, entwickelte eine Eigendynamik mit Sturm auf das Landhaus, Straßenkämpfen mit Toten und Verwundeten und Beraubung von Bürgern. Selbst das inzwischen aufgebotene Wiener Bürgermilitär noch die zu spät eingesetzten Polizeieinheiten waren im Stande die Ausschreitungen zu beenden.

Da die zum Feindbild der Bürger gewordene Militär-Polizeiwache längst nicht mehr für die Sicherheit garantieren konnte, wurden neue, militärische Polizeieinheiten geschaffen. Man war wieder da angelangt, was man im Jahre 1741 verhindern wollte – „Vielwachterei“. Die exekutive Tätigkeit dieser Einheiten erbrachte im Hinblick auf die „militärische Vollziehung“ keinen Nutzen für die öffentliche Sicherheit. Die Einheiten wurden nach und nach dezimiert und die berittene Abteilung sogar ganz aufgelöst. Folge war ein erschreckendes Ansteigen der Kriminalität. Erst am 31. Oktober 1848, als Feldmarschall Fürst Windischgrätz mit seinen Truppen die Stadt Wien erstürmte, konnte wieder Ordnung und Ruhe wiederhergestellt werden.

Als Folge der Unruhen und Wirren der Zeit wurde im Jahre 1849 von Johann Franz Kempen Freiherr von Richtenstamm die Gendarmerie gegründet. Im Jahre 1869 wurde das Sicherheitswachekorps geschaffen.

Durch die Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps am 1. Juli 2005 entstand ein neuer Wachkörper: die österreichische Bundespolizei.

[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen

[Bearbeiten] Sicherheitspolizeigesetz

Befugnisse, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbehörden sind im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei wurde im Juli 2005 anlässlich der Zusammenlegung zur Bundespolizei grundlegend novelliert.

Das SPG stellt die rechtliche Grundlage für die Sicherheitsbehörden und deren Organe, also die Polizei dar. Außerdem regelt das SPG die Organisation und Aufgaben der Sicherheitsbehörden und des Wachkörpers Bundespolizei.

Das SPG gliedert sich in 9 Teile, diese wiederum in Hauptstücke und weiters in Abschnitte. Die 9 Teile beschäftigen sich jeweils mit:

[Bearbeiten] Verordnungen

Mittlerweile wurden zahlreiche Durchführungsverordnungen erlassen. Die wichtigsten und für Polizei und Behörden bedeutendsten sind die:


[Bearbeiten] Wachkörper

Ärmelabzeichen Bundespolizei

[Bearbeiten] Bundespolizei

Die Bundespolizei, die dem Bundesminister für Inneres unterstellt ist, ist nach der Polizeireform 2005 in ganz Österreich zuständig und ersetzt die bisherigen Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswache und Kriminalbeamtenkorps. Auf Landesebene sind Landespolizeikommanden eingerichtet, diesen unmittelbar nachgeordnet ist eine entsprechende Anzahl von Bezirks- und Stadtpolizeikommanden. Die Kernaufgaben des Exekutivdienstes werden durch die diesen nachgeordneten Polizeiinspektionen vollzogen.

Der Personalstand der Bundespolizei beträgt ca. 23.000 Beamte, welche in ca. 1.000 Dienststellen ihren Dienst versehen.

Stadtpolizei Feldkirch

[Bearbeiten] Gemeinde- und Stadtpolizeien

Neben der Bundespolizei existieren noch weitere 48 Gemeindesicherheitswachen, die auch als Gemeindewachkörper, örtliche Sicherheits-, Gemeinde- oder Stadtpolizeien bezeichnet werden. Obwohl diese Gemeindesicherheitswachen als Exekutivdienst formal den Bezirksverwaltungsbehörden beigeordnet sind, genießen sie in Wirklichkeit ihnen gegenüber dieselbe Unabhängigkeit wie die Bundespolizei. So untersteht die Gemeindepolizei meist dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde, dieser trifft Personalentscheidungen und kann Anweisungen geben. Durch die Sicherheitspolizeigesetznovelle von 1999 wurden die Kompetenzen der Gemeindesicherheitswachen an jene der Bundespolizei angeglichen, zuvor war ihnen etwa das Wegweisungsrecht in Fällen häuslicher Streitigkeiten verwehrt.

Brustabzeichen Flugpolizei

[Bearbeiten] Flugpolizei

Ebenfalls nicht Teil der Bundespolizei ist die Flugpolizei, die österreichweit acht Stützpunkte betreibt und Flugeinsätze im Dienste der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit koordiniert und tätigt.

[Bearbeiten] Sondereinheiten

Mehrere österreichische Sondereinsatzeinheiten können für Spezialaufgaben herangezogen werden:


[Bearbeiten] Die österreichische Polizei im Kulturleben

[Bearbeiten] Musik

[Bearbeiten] Film & Fernsehen

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Quellen

  1. http://www.wolfgangambros.at/content.php?page=disko&which=148&action=liedtext&m=1&t=5


[Bearbeiten] Siehe auch


[Bearbeiten] Weblinks

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