Politoffizier ist eine militärische Funktion mit dem Aufgabengebiet, die politische Gesinnung der Soldaten einer Armee zu beeinflussen bzw. zu kontrollieren.
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Politoffiziere gab es vor allem in sozialistischen Staaten. Eine Art von Politoffizier, den „Nationalsozialistischen Führungsoffizier“ (NSFO) gab es aber ab 1944 auch in der Wehrmacht.
Die Aufgaben des Politoffiziers umfasste die staatskonforme Erziehung der Armeeangehörigen und die politische Schulung der Soldaten und Unteroffiziere. Außerdem war er für die Jugend-, Agitations-, Kultur- und Sportarbeit in den Stäben, Truppenteilen und Einheiten zuständig.
In manchen Armeen konnten die Befehlshaber keine Entscheidungen ohne die Zustimmung des Politoffiziers treffen. Auf U-Booten und Kriegsschiffen der UdSSR hatte der Politoffizier beispielsweise zusammen mit dem Kommandanten die Schlüssel zu den Abschussvorrichtungen der Atomwaffen und damit auch die Verantwortung dafür.
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Jeder Einheit der Roten Armee wurde ein Politkommissar (oder Politruk, russisch политический руководитель, politischer Führer) zugeteilt, der die Autorität besaß, Befehle von Kommandeuren aufzuheben, die gegen die Prinzipien der KPdSU verstießen. Dies verminderte zwar einerseits die militärische Effizienz, stellte aber andererseits die politische Zuverlässigkeit der Armee gegenüber der Partei sicher.
Die Politkommissare der Rote Armee wurden in zwei Kategorien aufgeteilt:
Auf höheren Führungsebenen fungierten während des Krieges gegen die Sowjetunion prominente Mitglieder der KPdSU als Mitglied des Militärrats, um den Einfluss der Partei auf die Armee sicherzustellen. So waren z.B. Leonid Iljitsch Breschnew, Nikita Sergejewitsch Chruschtschow und Andrei Alexandrowitsch Schdanow Mitglieder des Militärrats von Fronten und Armeen.
Während des zweiten Weltkriegs bestand in der deutschen Wehrmacht der Kommissarbefehl zur Liquidierung der Politkommissare.
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Die Politoffiziere der DDR hatten keinerlei Einspruchsrecht bei Befehlen des jeweiligen Kommandeurs. Allerdings waren sie nach einer Innendienstvorschrift der KVP [DV-10/3, 1953] zunächst „der direkte Vorgesetzte des gesamten Personalbestandes“ der Einheit, in der sie eingesetzt waren. Sie waren also allein dem Chef der Politischen Verwaltung unterstellt und somit einer zur eigentlichen Befehlskette parallelen unterworfen. Wegen anhaltender Probleme und Unklarheiten über Kompetenzen zwischen Parteiorganen, Politorganen und den eigentlichen militärischen Leitern kam es bald zu mehreren Änderungen und zu Verschiebungen von Einfluss und Abhängigkeiten [„Über die Rolle der Partei in der NVA“; 14. Januar 1958; „Bestimmungen für die Arbeit der Politorgane der NVA“, Juni 1958; Innendienstvorschrift Februar 1959].
In der der DDR erfolgte die Ausbildung der Politoffiziere bis 1983 als Zusatzstudium. Der künftige Politoffizier wurde also zuerst an einer der Offiziershochschulen zum Truppenoffizier ausgebildet. Daran schloss sich eine mindestens einjährige Tätigkeit als Offizier (zumeist als Zugführer) an. Erst danach begann eine 10-monatige Ausbildung an der Militärpolitischen Hochschule (MPHS) "Willhelm Pieck" in Berlin-Grünau.
Ab dem 1. September 1983 an erfolgte die Ausbildung zum Politoffizier in einem vierjährigen Direktstudium an einer der Offiziershochschulen (OHS) der NVA. Nach dem Abschluss (Ernennung zum Leutnant und Verleihung des Grades Diplomgesellschaftswissenschaftler) wurde der Politoffizier als Stellvertreter des Kommandeurs für politische Arbeit oder als hauptamtlicher FDJ-Sekretär im Bataillon eingesetzt. Sie konnten bei politischer Missliebigkeit den jungen Soldaten den angestrebten Studienplatz entziehen oder andere Sanktionen einleiten, vgl. die Biografie des Schriftstellers Uwe Tellkamp.
Prominente Beispiele für heute in gehobener Position in der Bundesrepublik tätige, ehemalige DDR-Politoffiziere bzw. Offiziersschüler sind der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann und der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann. Der Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, Sven Hüber, hatte in den Jahren 2005 und 2006 den Autor Roman Grafe und mehrere Printmedien verklagt, die über seine ehemalige Tätigkeit als Politoffizier berichteten.[1] Das Kammergericht Berlin entschied mit Urteil vom 19. März 2007, dass der Gewerkschaftsfunktionär „seinen Anspruch auf Anonymität angesichts seines wiederholten Auftretens in der Öffentlichkeit mit Vorträgen und Filmberichten nicht geltend machen“ könne.[2]
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux russes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."