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Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Für die jeweilige Versicherung ist gesetzlich geregelt für welchen Personenkreis die Pflicht zur Versicherung besteht. Man unterscheidet Sozialversicherungspflicht sowie die Pflicht zum Abschluss privater Versicherungen. Das Gegenstück zur Pflichtversicherung ist die Freiwillige Versicherung für Menschen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Allerdings besteht z. B. in der Deutschen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der „Pflichtversicherung auf Antrag“.
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Unter Pflichtversicherung versteht man die im österreichischen Sozialversicherungsrecht geregelte Entstehung einer Sozialversicherungspflicht sowie die gesetzlich geregelte Zugehörigkeit zu einem bestimmten Sozialversicherungsträger.
Beispiel: Jemand beginnt eine unselbständige Erwerbstätigkeit in Wien und verdient über der Geringfügigkeitsgrenze. Dadurch wird er sozialversicherungspflichtig; zuständig für ihn ist die Wiener Gebietskrankenkasse (KV), die Pensionsversicherungsanstalt (PV) sowie die AUVA (UV).
Eine Haftpflichtversicherung ist in einer Reihe von Fällen gesetzlich vorgeschrieben:
Im deutschen Reiserecht besteht seit 1994 die Besonderheit, dass mit dem Reisesicherungsschein eine Pflichtversicherung gegen die Insolvenz des Anbieters bei Pauschalreisen besteht.
In der Vergangenheit war auch die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung. Diese Pflicht wurde in Deutschland aufgehoben.
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