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Als Pferdehaltung bezeichnet man die Haltung von Pferden als Haus- und Nutztiere zur Arbeit und zur Freizeitgestaltung.
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Das Tierschutzgesetz verlangt die Pferde so zu halten dass sie keine Qualen, vermeidbare Schäden oder Schmerzen erleiden. Oberstes Gebot bei der Pferdehaltung sollte, wie bei jeder Tierhaltung, die Erfüllung der Bedürfnisse des Pferdes sein, und verlangt vom Pferdehalter die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten.[1] In der Pferdehaltungspraxis stehen jedoch den Bedürfnissen des Pferdes die Interessen des Pferdebesitzers (z.B. leichte Verfügbarkeit des Pferdes für Freizeitzwecke, Arbeitszeitersparnis, kostengünstige Unterbringung) teilweise entgegen.
Vor der Motorisierung waren kleine Bauernhöfe und Betriebe auf die Arbeitskraft des Pferdes angewiesen, sie konnten ihren Pferden aber nicht viel Platz bieten. Daher war die Ständerhaltung normal. Das Pferd hatte dabei nur Platz zum Stehen und war in seinem Ständer angebunden; es konnte sich nicht einmal drehen.
Früher wurden viele Pferde als Arbeitstiere täglich einige Stunden gebraucht und hatten dadurch ein wesentlich höheres Maß an Bewegung. Heutzutage aber werden Pferde als reine Freizeitobjekte gehalten, so dass die meisten Pferde gerade einmal eine Stunde Bewegung unter ihrem Reiter erhalten. Das lässt die Ständerhaltung noch mehr als Tierquälerei erscheinen, da sie den Bedürfnissen eines Pferdes nicht gerecht wird. In Deutschland ist die Ständerhaltung in den meisten Bundesländern verboten.[2]
Die Boxenhaltung ist in den meisten Reitbetrieben der Normalfall. Als Faustregel zur Bestimmung der Boxen-Mindestgröße gilt: "doppelte Widerristhöhe zum Quadrat". Die Boxen sind in der Regel 3 x 3 bis 3 x 4 Meter groß und durch Gitter voneinander getrennt. Auf diese Weise soll gegenseitigen Verletzungen vorgebeugt werden, nähere Kontakte werden aber ebenfalls verhindert. Zu jedem guten Reitstall gehören Weideflächen auf denen die Pferde sich in der Weidezeit - etwa Mitte April bis Ende Oktober - frei bewegen und grasen können, und zwar je nach Vorgaben des Stallbesitzers oder Pferdehalters und Witterungsverhältnissen stunden-, halbtagesweise oder auch Tag und Nacht. Für die restliche Zeit des Jahres sollten Paddocks zur Verfügung stehen, um den Pferden auch im Winter zumindest eine eingeschränkte freie Bewegung zu ermöglichen. Diese Haltungsform ist ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen des Pferdes und des Reiters, der sich in erster Linie an den Bedürfnissen des Reiters orientiert. Das Pferd steht jederzeit schnell zur Verfügung und ist verhältnismäßig leicht sauber zu halten.
In der Offenstallhaltung steht allen Pferden einer Gruppe ein überdachter Bereich als Witterungsschutz zur Verfügung, häufig mit Fressständern, Futterkrippen oder Heuraufen, der von den Pferden jederzeit aufgesucht werden kann. Dem Offenstall angeschlossen liegen die Weiden oder Ausläufe. Im Unterschied zu Boxen werden Offenställe in der Regel nicht eingestreut sondern es muss täglich (auch im Auslauf) der Mist abgesammelt werden. Das Pferd hat jederzeit die Möglichkeit, sich zwischen dem geschützten Stallbereich und dem offenen Außenbereich hin und her zu bewegen. Diese Haltung ist, wenn genügend Weideflächen vorhanden sind, eine mehr an den Bedürfnissen des Pferdes ausgerichtete Haltungsform, der dem Reiter etwas mehr Arbeits- und Zeitaufwand abverlangt.
Siehe auch: Bewegungsstall
Die Idee des Laufstalls wird als Weiterentwicklung der Offenstallhaltung proklamiert, oft werden die Begriffe jedoch synonym verwendet. Hier wird versucht, durch den Ausbau des Offenstalls zu erreichen, dass die Pferde zwangsläufig bei der Befriedigung ihrer Bedürfnisse, wie in freier Wildbahn, aus dem Stall heraus, von einem Ort zum anderen laufen müssen: Wasser, Futter, Gelegenheit zum Kratzen und Wälzen etc. sind alle räumlich voneinander getrennt, dass das Pferd angehalten wird sich häufig zwischen den einzelnen Bereichen zu bewegen und weniger herumzustehen, wie das in ausschliesslicher Offenstall- und Paddockhaltung häufig zu sehen ist. Häufig mangelt es aber auch hier an adäquaten Weideflächen, besonders bei Reitbetrieben in Großstadtnähe.
Die Robusthaltung ist die Idealform für das Pferd, ist dafür am wenigsten bequem für den Halter und in dichtbesiedelten oder stark agrarisch genutzten Regionen meist unrealisierbar. Die Pferde werden als Herde oder Kleingruppe auf hinreichend großen, meist wechselnden Weideflächen - mindestens ein Hektar je Pferd, wenn möglich das doppelte[3] - ganzjährig draußen gehalten. Die Weiden benötigen Sonnen- und Windschutz, etwa Bäume oder einfache (auch mobile) Unterstände. Im Winter muss eine festere Weidehütte mit ausreichend Platz für alle Pferde vorhanden sein. Als Einzäunung wird meist Elektrozaun verwendet.
Im Zusammenhang mit der Haltung von Pferden in Reitbetrieben bezeichnet Halbpension (abgekürzt HP) neben der Unterbringung in Stall oder auf der Weide, die Versorgung des Pferdes mit Stroh und Heu ohne Kraftfutterzugabe. Raus- und Reinbringen der Pferde aus den Boxen in die Weide und zurück kostet meistens extra oder muss von den Pferdebesitzern individuell in Absprache geregelt werden. Demgegenüber ist für Pferdehaltung mit Kraftfutterzugabe (meist Getreidearten nach Wahl des Stallbesitzers) und weiteren Serviceleistungen die Bezeichnung Vollpension geläufig.