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Pfarrer

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Katholische Priester bei der Spendung der hl. Kommunion

Pfarrer ist ein in christlichen Kirchen, aber auch in nichtchristlichen (z.B. freireligiösen) Gemeinden, verwendeter Begriff für eine Person, die mit der Leitung von Gottesdiensten, der seelsorglichen Betreuung und in der Regel auch mit der Leitung einer Gemeinde betraut ist. In der Katholischen Kirche kann nur ein Priester Pfarrer einer Gemeinde sein. Anstelle der Leitung einer Gemeinde kann ein Pfarrer jedoch auch einen anderen, speziellen Dienst (siehe unten) übernehmen. Die beiden großen Kirchen in Deutschland regeln die Rechte und Pflichten der Pfarrerinnen (nur in der evangelischen Kirche) und Pfarrer durch Kirchengesetz (Pfarrerdienstrecht), das sich weitgehend am staatlichen Beamtenrecht und an den Laufbahnen von Studienräten orientiert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Etymologie

Evangelischer Pfarrer bei der Konfirmation

Im folgenden Text fehlen folgende wichtige Informationen:

  • Die Informationen aus dem Deutschen Wörterbuch zu Pfarrer und Pfarre (siehe Weblinks)

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Das Wort Pfarrer ist eine germanische Bildung in Analogie zu griech.: παροικία, paroikía, Zusammensetzung aus παρά (in der Nähe, nahe bei) und οίκος (Haus), d. h. wörtlich benachbarte Häuser, Nachbarschaftsbezirk; davon abgeleitet auch der lateinische Begriff: parochus oder parochianus; im Kirchenlatein gibt es für Pfarrer auch den Ausdruck plebanus „Leutpriester, Landpfarrer, Dorfgeistlicher“ (im Gegensatz zum gebildeten Kleriker) von plebs „(einfaches Kirchen-) Volk“) und/oder von (ecclesia) plebes Leutkirche, Pfarrkirche). Das Wort „Pfarrer“ hat seinen Ursprung in einem germanischen Begriff für Bezirk oder ein begrenztes Gebiet, welcher auch dem Wort Pferch zugrundeliegt, so dass der „Pfarrer“ den „Pfarr(h)er(rn)" eines Gebietes, eben der „Pfarrei“ darstellt.

[Bearbeiten] Pfarrer

Ein Pfarrer bekleidet in der Regel ein Pfarramt. In Mittel- und Norddeutschland bezeichnet der Begriff Pastor den Pfarrer (nicht zu verwechseln mit der Bezeichnung in Freikirchen). Der Begriff Stadtpfarrer ist ein heute seltener verwendeter Titel bzw. eine Anrede für den leitenden Pfarrer einer Pfarrei innerhalb einer Stadt. Häufig wird heute in Großstädten ein (leitender) Stadtdechant (römisch-katholisch) bzw. Stadtdekan (evangelisch) ernannt, gelegentlich mit den Titeln Propst oder Superintendent.

Die Stellung und Aufgaben eines Pfarrers hängen von seiner Konfession ab: in den evangelischen Kirchen und der Altkatholischen Kirche ist der Pfarrer meist von der Gemeinde gewählt, in seltenen Fällen aber auch von der übergeordneten Kirchenleitung bestimmt; in der römisch-katholischen Kirche wird er vom Bischof ernannt.

In den evangelischen Kirchen wird man durch die Ordination zum Pfarrer. Ein Bewerber wird dadurch mit der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und der Verwaltung der Sakramente (vor allem Taufe und Abendmahl) beauftragt. In der Ordination verspricht der Pfarrer seelsorgerliche Verschwiegenheit und die Wahrung des Beichtgeheimnisses. Ein Pfarrer kann dann eine Gemeinde leiten oder auch in einem anderen Bereich geistliche Aufgaben erfüllen. Die meisten evangelischen Kirchen ordinieren Frauen und Männer ins Pfarramt.

Die katholische Kirche weiht Theologen zu Priestern und beauftragt sie dadurch mit der Spendung der Sakramente. Durch den Empfang des Weihesakraments gehören alle Priester zum geistlichen Stand der Kirche.

Neben der Spendung der Sakramente und der Verkündigung des Wortes Gottes in Gottesdienst und Seelsorge gehört zum klassischen Gemeindepfarramt immer auch die Verwaltung einer Gemeinde, etwa das Pflegen der Kirchenbücher und die dienstrechtliche Aufsicht über die Mitarbeitenden.

Um Pfarrer werden zu können, muss ein Bewerber Theologie studiert und Examina nach den Kirchenordnungen abgelegt haben. In der Regel gibt es eine akademische und eine praktische Vorbereitungsphase für den Pfarrdienst. In katholischen Kirchen stehen die akademischen und praktischen Prüfungen vor der Priesterweihe. Ein Pfarramt wird verliehen, nachdem sich ein Priester einige Jahre im geistlichen Dienst bewährt hat.

Die Einführung eines Pfarrers in sein Amt bzw. in seine Gemeinde geschieht im Rahmen einer feierlich gestalteten Heiligen Messe. Dies soll bei der Gemeinde und beim Bewerber den Glauben stärken, dass Gott ihn in seinen Dienst beruft.

Neben dem Wirkungsbereich innerhalb einer Ortsgemeinde (Pfarrei; in Österreich: Pfarre) arbeiten Pfarrer auch in anderen Institutionen: Schulpfarrer, Krankenhauspfarrer, Gefängnispfarrer, Leiter karitativer Einrichtungen, Studenten-/Hochschulpfarrer, Studienleiter an Akademien, Wirtschafts- und Sozialpfarrer, Betriebsseelsorger, Militärpfarrer, Polizeipfarrer, Fernsehpfarrer, Medienpfarrer, Zirkuspfarrer oder Schaustellerpfarrer. Katholische Geistliche in vergleichbaren Funktionen nennen sich meist nicht Pfarrer (da dieser Titel an eine Pfarrgemeinde gebunden ist), sondern Kaplan.

[Bearbeiten] Kirchenrechtlich-Dogmatisch

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  • Die Situation in der evangelischen Kirche

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In der Römisch-Katholischen Kirche amtiert der Pfarrer zwar unter der Autorität und im Namen des Bischofs, hat er jedoch erst einmal von seinem Amt Besitz ergriffen (Investitur), so kann ihn der Bischof ohne seine Einwilligung, besondere Gründe oder seinen Amtsverzicht nicht versetzen. Bis auf die Vollmacht, die hl. Weihen (Ordo) zu erteilen, steht ihm die volle Jurisdiktion in seinen Pfarreien zu. Zur Spendung der Firmung benötigt der Pfarrer für jeden Einzelfall eine besondere Beauftragung seines Bischofs. Die Amtsgeschäfte in seinen Pfarreien führt der Pfarrer bis zu einem gewissen Grade frei, ist aber an die Vorgaben der Diözese und auf die Zusammenarbeit mit pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie mit Ehrenamtlichen in Räten (z. B. Kirchengemeinderat, kath. Kirchenvorstand bzw. Pfarrgemeinderat und Ausschüssen) angewiesen.

In der Württembergischen Evangelischen Landeskirche bestimmt die Kirchengemeindeordnung, dass die Kirchengemeinden vom Kirchengemeinderat und Pfarrer gemeinsam geleitet werden. Die Mitglieder des Kirchengemeinderats sind hiernach verpflichtet, nach dem Mass ihrer Gaben und Kräfte zusammenzuarbeiten. Das Leitungsgremium Kirchengemeinderat hat 2 Vorsitzende, wovon ein gewähltes Mitglied der 1. Vorsitzende sein soll, der Pfarrer der 2. Vorsitzende - durch Beschluss auch umgekehrt. Insbesondere durch die Funktionsgliederung im Kirchengemeinderat werden die Aufgaben und Verantwortungen gemeinsam getragen. In Verwaltungsangelegenheiten wird der Pfarrer entlastet durch den Kirchenpfleger, der kraft Amtes auch Mitglied des Kirchengemeinderats ist und als Mitarbeiter der Kirchengemeinde vielfältige Verwaltungsaufgaben zu bearbeiten hat (Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, Buchungen, Haushaltsplan, Bauaufgaben, Personalangelegenheiten). Auf diese Weise wird dem Pfarrer mehr Freiraum für seine Kernaufgaben in der geistlichen Gemeindearbeit verschafft.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Pfarrer - Artikel des Tages

Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva

Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.

Femme russe Pfarrer - In den Nachrichten

"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."

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