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Pfalzgraf

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Die sieben Kurfürsten wählen Heinrich VII. zum König. Die Kurfürsten, durch die Wappen über ihren Köpfen kenntlich, sind, von links nach rechts, die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen.

Die Pfalzgrafen (lat. palatinus: „der im Palast bzw. bei Hofe“) waren Amtsträger und Vertreter des Königs. Sie standen dem Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Außerdem fungierten sie auch als Verbindungsmann zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Historische Entwicklung

In der Merowinger- und Karolingerzeit waren Pfalzgrafen leitende königliche Amtsträger bei Hofe mit vorwiegend administrativen und richterlichen Aufgaben. Mit diesem Amt wurde Pfalzgrafen oft auch die Herrschaft über eine Königs- bzw. Kaiserpfalz mit Gefolge und zugehörigen Gütern verliehen. Diese burgähnlichen Pfalzen bzw. Königshöfe lagen verstreut über das Königreich in unterschiedlichen Herzogtümern.

In Rahmen der Entwicklung des deutschen Königreichs aus dem ostfränkischen auf der Grundlage der Stammesherzogtümer des Ostfrankenreichs erhielten die Pfalzgrafen weitgehende königliche Sonderrechte, um den Zusammenhalt des Königtums politisch zu sichern und die mächtigen Herzöge in Schach zu halten. Dabei entwickelten sich seit Ende des 10. Jahrhunderts in den Stammesherzogtümern Sachsen, Bayern, Schwaben und Lothringen Stammes-Pfalzgrafen als Vertreter und Wahrer der königlichen Rechte. Die Pfalzgrafenwürde war nun nicht mehr mit der ursprünglichen Aufgabe der Betreuung einer Königspfalz verbunden, sondern beinhaltete eine Art Kontrollfunktion und Vertretung des Königs innerhalb der Stammesherzogtümer und damit auch die zweite Position nach dem Herzog innerhalb des Herzogtums. Damit verbunden war eine Rangerhöhung gegenüber anderen Grafen des Herzogtums und das Recht, das Richteramt an Königs Statt auszuüben. Damit einher gingen Jagd-, Zoll- und Münzrecht. Der mächtigste unter den Pfalzgrafen, der Pfalzgraf bei Rhein, war Stellvertreter des Königs im Hofgericht, Reichsvikar bei Thronvakanzen, und sogar Richter über den König.

Eine strikte Ämtertrennung z. B. zwischen Pfalzgrafen einerseits und anderen Fürstenämtern gab es nicht. Mächtige Pfalzgrafen waren oft auch Land- oder Markgrafen, Herzöge oder auch kirchliche Fürsten. Damit wuchs dem Herrschaftsbegriff Pfalz im Heiligen Römischen Reich eine neue Bedeutung zu. Pfalz bezeichnete danach nicht nur befestigte Königshöfe, sondern auch von Pfalzgrafen bzw. Kurfürsten beherrschte Territorien.

Später wurde die Bezeichnung zu einem erblichen Titel in verschiedenen deutschen Fürstenhäusern. Im Heiligen Römischen Reich zählten ab dem Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen zum Reichsfürstenstand. Hinzu kamen die kirchlichen Fürsten: Erzbischöfe, Bischöfe und die Äbte und Äbtissininnen von Reichsabteien.

Der dem Hause Wittelsbach entstammende Pfalzgraf bei Rhein war seit 1214, endgültig seit 1356 einer der sieben Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches und in Abwesenheit des Königs dessen Stellvertreter. Die wichtige Kurfürstenwürde überdeckte dabei den Pfalzgrafentitel und ließ die Bezeichnung „Pfalz“ allmählich zum Namen für die Territorien dieses „Kurfürsten von der Pfalz“ (Kurpfalz) bzw. für Länder mit ihm verwandter Nebenlinien (z.B. Pfalz-Neumarkt und die daraus entstandene Oberpfalz) werden. Als der Kurfürst von der Pfalz 1777 das Kurfürstentum Bayern erbte, entstand kurzfristig der Doppelstaat „Pfalz-Bayern“. Der linksrheinische Teil der Pfalz ging jedoch sehr bald an Frankreich verloren, dessen Herrscher Napoléon Bonaparte Bayern 1805 zum Königreich erhob. Als Teile der alten Kurpfalz 1814/15 an Bayern zurückkamen, änderte dies am nunmehr rein bayerischen Landesnamen nichts mehr, und „die Pfalz“ war nun eine bayerische Provinz unter anderen. 1945 wurde sie von Bayern abgetrennt und mit dem Südteil der bisherigen preußischen Rheinprovinz zum neuen deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz vereinigt. In diesem Namen lebt der Bedeutungswandel des Begriffes „Pfalz“ bis heute fort.

Siehe auch: Hofpfalzgraf, Königspfalz

[Bearbeiten] Merowingische und karolingische Pfalzgrafen

[Bearbeiten] Robertiner

[Bearbeiten] Grafen von Champagne

Der Karolinger Lothar (König von Frankreich 954-986) machte Odo I., Graf von Blois, einen seiner treuesten Verbündeten im Kampf gegen die Robertiner neben den Grafen von Vermandois, zum Pfalzgrafen, ein Titel, der in seiner Familie erblich und dann auf die Champagne bezogen geführt wurde.

[Bearbeiten] Pfalzgraf von Bayern

Das Pfalzgrafenamt hing ursprünglich mit der Pfalz in Regensburg zusammen und war in Bayern vermutlich nicht dem König, sondern dem bayerischen Herzog untergeordnet. Es verlieh dem Inhaber im Rechts- und Gerichtsbereich eine führende Stellung im Herzogtum.

[Bearbeiten] Pfalzgraf von Burgund

1169 von Kaiser Friedrich I. aus der Freigrafschaft Burgund gebildet, siehe hier.

[Bearbeiten] Pfalzgraf von Lothringen

Ab 985 war die Pfalzgrafschaft von Lothringen im Hause der Ezzonen verankert:

Nach dem Tod von Hermann II. von Lothringen heiratete seine Witwe Adelheid den Luxemburger Heinrich II. von Laach, der zwischen 1085/1087 in der Pfalzgrafschaft nachfolgte. Die Pfalzgrafschaft von Lothringen ging damit in die Pfalzgrafschaft bei Rhein über.

[Bearbeiten] Pfalzgraf bei Rhein

Die Pfalzgrafschaft bei Rhein entwickelte sich seit 1085/1087 aus der Pfalzgrafschaft Lothringen. Die regierenden Pfalzgrafen bei Rhein sind in der Liste der Herrscher der Kurpfalz aufgeführt.

[Bearbeiten] Pfalzgraf von Sachsen

Pfalzgrafen von Sachsen waren zunächst die Grafen von Goseck, die Amt und Titel an die Grafen von Sommerschenburg, und diese sie wiederum an die Landgrafen von Thüringen vererbten:

Auf dem Reichstag zu Gelnhausen wurde Landgraf Ludwig III. von Thüringen am 13. April 1180 zum Pfalzgrafen von Sachsen ernannt.

Nach dem Tod Heinrich Raspes ging das Amt des Pfalzgrafen von Sachsen aufgrund einer Eventualbelehnung durch Kaiser Friedrich II. zunächst auf die Wettiner über.

Unter König Rudolf I. von Habsburg ging das Amt des Pfalzgrafen von Sachsen an die braunschweigischen Welfenherzöge.

[Bearbeiten] Pfalzgraf in Schwaben

Die schwäbische Pfalzgrafschaft ging 1146 an die Pfalzgrafen von Tübingen über.

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Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.

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