Eine Personenkontrolle dient der Identitätsfeststellung einer Person durch berechtigte Amtsträger (Polizei, Ordnungsamt, Zoll, Fischereiaufseher usw.). Sie kann dabei zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erfolgen.
Durch die Identifikation einer Person kann man Berechtigungen prüfen (z. B. Fahrerlaubnisrecht, Waffenrecht, ausländerrechtliche Aufenthaltserlaubnis), Datenabgleiche sowie Statuszuordnungen vornehmen (Uniformtragerecht, Aufenthaltsrecht in einem Verkehrsmittel oder in einer Anlage, unterliegt die Person dem Wehrrecht? usw.).
Einer Personenkontrolle können auch anderen Maßnahmen vorausgehen oder eine Folgemaßnahme darstellen.
Aus Sicherheitsgründen sollte immer ein Beamter kontrollieren, während der andere den Kollegen gegen Angriffe sichert (Sicherer). In Deutschland ist die L-Stellung üblich und im Leitfaden 371 empfohlen.
Bei einer namentlich unbekannten Personen wird polizeilicherseits das Personenfeststellungsverfahren angewendet.
Eine Personenkontrolle kann auch von Nicht-Amtsträgern vorgenommen, die dann aber freiwillig ist und sich meist nur auf das Vorzeigen von Ausweisen erstreckt. Beispiele hierfür sind die Alterskontrolle vor Diskotheken oder das Betreten von Personen auf ein Betriebsgelände.
Anna Akhmatova et Marina Tsvetaeva
Deux femmes russes poètes prises au coeur de la tourmente russe du début du siècle, deux femmes russes reclues dans leur oeuvre face à un monde hostile. Ces deux femmes russes sont le visage de la Russie ancienne et moderne.
"Qu'une femme russe vaut bien plus, en somme que les hommes russes qui se battent, et que leur chagrin pour les hommes me fait aimer les femmes russes ici-bas."